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Forum: "Elterliche Unterschrift unter Klassenarbeiten"

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Elterliche Unterschrift unter Klassenarbeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2006 19:18:30

Als Grundschullehrer bin ich überrascht, dass meine Tochter, die dieses Schuljahr in Rheinland-Pfalz aufs Gymnasium gewechselt ist, die Klassenarbeiten nicht unterschreiben lassen muss. Auf dem gemeinsamen Elternabend der 5. Klassen sagte der Orientierungsstufenleiter den Eltern dazu sinngemäß, wenn bis Weihnachten zu Hause keine Arbeit vorgelegt worden sei, hätten die Eltern wohl ein Kommunikationsproblem mit ihrem Kind und sollten es schleunigst fragen, ob in der Schule keine Klassenarbeiten geschrieben würden.

Ist dieser pädagogische Ansatz an den Gymnasien üblich?


Klassenarbeiten werden bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magistralatina Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2006 19:27:23

höchstens dann unterschrieben, wenn sie mit 5 oder 6 benotet wurden.
Sonst ist es unüblich.

Gruß
magislat


Anscheinend sehr unterschiedlich....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2006 19:30:02

Mein Sohn ist jetzt im 9. Schuljahr am Gymnasium und die Sache mit der Unterschrift wird seeeehr unterschiedlich gehandhabt, es variiert von Lehrer zu Lehrer.
Ehrlich gesagt, ich habe es mir, nachdem ich Listen geführt habe und ständig zeitraubende Kontrollen durchgeführt habe, irgendwann einmal abgewöhnt, in meiner Klasse die Unterschriften einzufordern. Mir reichten schlichtweg schon die täglichen Hausaufgabenkontrollen. Bei 30 Kindern und vielleicht nur einer Stunde pro Tag kann ich mir vorstellen, dass es ziemlich nervt, wenn man dann auch noch hinter den Unterschriften herrennen muss. Bei der Korrektur der NÄCHSTEN Arbeit allerdings könnte man nachschauen, ob die Unterschrift vorhanden ist, das tue ich auch!


Gib malneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2006 19:35:58

Unterschrift in die Forensuchfunktion ein. Das 2. Forum von ankajo "Unterschrift der Eltern" hat genau das zum Thema. Sorry, bei mir klappt das Verlinken von anderen Foren nochimmer nicht...
Da wurde in vielen Beiträgen deutlich, dass die Regelungen von Bundesland zu Bundesland sehr unerschiedlich sind. In Niedersachsen heißt es immer, es sei nicht erlaubt, die Unterschriften einzufordern, aber den entsprechenden Passus im Schulgesetzt hab ich nie gefunden. Du musst dafür in dem Schulrecht für dein Bundesland nachsehen, wie es dort geregelt ist. Es hat keinen Sinn, einfach zu sagen, wie man es gerne hätte oder was man für sinnvoll hält. So eine Diskussion führt nicht weiter.


ich habe auch immer...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schulmamsell Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 06:28:40

.... gedacht, es sei nicht erlaubt, die unterschrift einzufordern. meine kids bringen sie zwar immer brav an und zeigen sie auch stolz vor, aber eigentlich habe ich nice behauptet, dass ich eine unterschrift sehen will...
bin ziemliche verunsichert, was die rechtliche seite angeht, habe bisher nix finden können...


Unterschriftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: justicebear Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 11:40:02

Eigentlich darf man die Arbeiten nicht unterschreiben lassen, weil sie offizielle Dokumente sind. An der Seminarschule haben wir deswegen die Eltern ein Verbesserungsblatt unterschreiben lassen, um zu dokumentieren, daß eine Schulaufgabe geschrieben wurde.
Generell ist das aber vom jeweiligen Lehrer abhängig. (Gymnasium Bayern)


in RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 12:09:43

ist es erlaubt und an vielen Schulen, auch Gymnasien durchaus üblich.Manchmal findet man auch die variante nur schlechte arbeiten unerschreiben zu lassen, aber was für manche eltern schlecht ist, ist nicht immer gleichbedeutend mit note 5 oder 6.


Paragrafendschungelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 14:52:51

Liebe Leute,

danke für die bisherigen Antworten. Ich habe die Paragrafen des Schulgesetzes (GY) aus Rheinland-Pfalz mühsam durchforstet. Dort heißt es unter

§ 51 Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Schülerarbeiten, Absatz 3:

"Klassen-, Kursarbeiten und schriftliche Überprüfungen sowie Facharbeiten werden den Schülern ausgehändigt. Die Eltern minderjähriger Schüler sollen Kenntnis nehmen."

Aber was bedeutet: "sollen Kenntnis nehmen"?

Gruß
bakunix


Kenntnis nehmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 21:21:37

bedeutet für mich Unterschrift.
Und "sollen" ist im Juristendeutsch fast das gleiche wie "müssen" .
Und damit ist auch eine Unterschrift auf der Arbeit voll in Ordnung, denn dann ist die Kenntnisnahme mit der Arbeit verküpft.
Nachdem es schon einige Gerichtsurteile gibt, in denen Kindern das Vorrücken erlaubt wurde, weil ihre Eltern "angeblich" zu spät über schlechte Leistungen informiert wurden, ist eine nachweisbare Kenntnisnahme sicher von Nutzen.
Auch dem Schüler ist damit geholfen,denn ich hab schon öfters in Sprechstunden erlebt, dass Eltern einfach die Noten vergessen hatten und dann ganz erstaunt ihre eigene Unterschrift auf den Arbeiten sahen.
Mit einem Hauch von
rfalio


Immer unterschreiben!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caffee Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.01.2007 21:19:35

lso ich lasse alle arbeiten grundsätzlich immer unterschreiben. Wenn man erst ein paar Jahre "dabei" ist...und noch so einige Unsicherheiten mit sich rumträgt.... hilft es einfach bei der Absicherung.


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