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Forum: "TVÖD"

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TVÖDneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magoo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.03.2007 14:30:33

Mal an alle Lehrer im Angestelltenverhältnis, oder bin ich etwa der Einzige.

Das wir nur etwa zwei Drittel des Gehalts eines Beamten erhalten, obwohl wir das selbe tun ist ja schon schlimm genug und auf Dauer ziemlich nervig.
Das aber jetzt mit der Einführung des TVÖD die Angestellten noch beschiss**** dastehen ist ja wohl die Höhe.
Mir wurde heute seitens der ADD verkündet, dass mit Neueinstellung meine bisherigen "einschlägigen Berufserfahrungen" nicht für die Einstufung der Gehaltsgruppe berücksichtigt werden können. Soll heißen, obwohl ich schon seit zweieinhalb Jahren mit voller Stelle in verschiedenen Schulen gearbeitet habe, werde ich als Neuling eingestuft und auch als solcher bezahlt.
Im Ganzen fehlen mir also ca. 8% meines sauer verdienten Geldes.

Da darf man doch mal meckern, oder?





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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.03.2007 14:37:25

ähnliche Diskussion hatten wir schon mal.
Schau mal hier:
http://www.4teachers.de/?action=showtopic&sid=&dir_id=2911&topic_id=13119#top


Na toll!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magoo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.03.2007 14:59:38

Hab sie auch grade gefunden.



Du bekommst wenigsten wasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: essen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.03.2007 20:05:56

ich bin seit 01.02. angestellt und bis jetzt noch kein Geld gesehen. Anrufen bringt nichts, die zuständige Mitarbeiterin geht nicht dran oder sie hebt ab und legt sofort wieder auf.

Viele Grüße
essen


Heul...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anne1320 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2007 00:04:06

Ich bin schon ziemlich "betagt", habe fünf Kinder großgezogen (ziemlich ordentliche Menschen - die auch für Rente sorgen)... konnte aus familiären Gründen erst vor einigen Jahren wieder in meinem Beruf einsteigen. Freu: Habe sehr schnell eine Stelle bekommen, denn (heul) ich war zu alt, um zu verbeamtet zu werden.
Ergebnis: mit fünf Kindern war`s Geld eigentlich immer ziemlich knapp.
Als "nicht-verbeamtete" Lehrerin (geschieden) ist's schon wieder knapp (da meine Kids nach ausgedehntem Studium arbeiten).


Zum Thema "einschlägige Berufserfahrung"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: onkel_titus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2007 09:05:41

Ich war letztens zu dem Thema auf einer Fortbildung. Als einschlägige Berufserfahrung wird nur Unterricht an der selben Schulform anerkannt. Alles andere gilt als berufsförderliche Zeit. Diese wird auch angerechnet, aber nicht in dem Maße.
Viel krasser wird es für angestellte Lehrer, die schon nach BAT beschäftigt waren. Im Moment gelten ja die Regeln zum Bestandsschutz, das heißt gehalt wird normal weitergezahlt, als sei es BAT, aber die ganzen Steigerungen laufen nach TVÖD.
Gefährlich wird es erst, wenn man sich im privatschuldienst dann eine neue Stelle sucht, dann wird man plötzlich nach TVÖD bezahlt, und das heißt dann finanziell so richtig gute Nacht (kein Ortszuschlag, Familienzuschlag...)


@ onkel titusneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magoo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2007 09:48:08

Das ist es ja eben.

Bis Vertragsbeginn in RLP habe ich in Hessen nach BAT gearbeitet. Wegen dem Bundeslandwechsel werde ich nicht übergeleitet. Obwohl ich an der selben/richtigen Schulform gearbeitet habe.
Die Aussage der ADD war das ich keine "einschlägige Berufserfahrung" habe aber vielleicht berufsfördernde Zeiten gelten machen könnte. Aber nur vielleicht.
Im §16 steht aber auch, dass man Berufspraktika anrechnen kann. Zählt also ein Praktikum jetzt mehr als eine volle Stelle?

Meine Frage daher:

Wer legt das jetzt fest?
An wen kann man sich wenden?
und
Wer hat das alles verbrochen?


Verwaltungshochschule RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: onkel_titus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2007 09:36:32

Wende dich mal an die. Die bieten fortbildungen zu dem Thema an. Der Referent dem ich zugehört habe, schien mir echt ahnung zu haben.
Ich hab auch noch irgendwo sein Skript rumfliegen.
Nur find ich den USB-Stick gerade nicht, ist wohl irgendwo in der Schule.

Bitte schreib mir ne Nachricht, wenn dich das interessiert

Grüße
Titus


@mangooneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: onkel_titus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.03.2007 15:27:26

Hi,
es tut mir leid, aber mein Stick ist irgendwo abhanden gekommen. Ich kann dir die Präsentation also nicht schicken.


wegfall bisheriger dienstzeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magoo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.03.2007 20:15:17

Habe bei arbeitsrecht.de folgende Eintragung gefunden:

"Des Weiteren können bei Neueinstellungen förderliche Zeiten für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden; dies gilt auch für Zeiten bei privaten Arbeitgebern. Bei entsprechenden Tätigkeiten beim Bund müssen diese Zeiten für das Erreichen der Stufen anerkannt werden.

Eine Ausnahme gilt für die Entgeltgruppen E 9 bis E 15; hier müssen die Beschäftigten zwingend zunächst in die niedrigste Stufe 1 eingestellt werden.


Die bisherigen Lebensalterstufen sind damit - sowohl für bisherige als auch neu eingestellte Beschäftigte - komplett entfallen."

Aber das warum wird leider nicht geklärt.


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