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Forum: "Sportausrüstung von der Steuer absetzen"

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Sportausrüstung von der Steuer absetzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dersuedtiroler Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2007 21:23:50

Hallo liebe Leute,

ich steh kurz vor meinem Referendariat als Lehrer für Förderschulen. In meiner Fächerkombination ist auch Sport mit dabei. Da sehe ich es natürlich als meine Pflicht als braver Lehrer an, in diesem Bereich auf dem Laufenden zu bleiben - sprich: selbst Sport zu machen
Jetzt ist die Frage, ob jemand von euch Erfahrung hat, in wie weit ich da was von der Steuer absetzen kann. Ich bin mir schon bewusst, dass ich den Skiurlaub in St. Moritz (wenn ich das jemals machen sollte) nicht steuerlich gelten machen kann.
Aber wie steht es mit Sportschuhen, Sportkleidung, Snowboardausrüstung etc. Das sind ja alles Sachen, die ich auch für den Unterricht brauche und außerdem nötig sind, damit ich fit bleibe.

Freu mich schon auf eure Erfahrungen und Tipps.

Chris


Wie bei so vielem...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: saminda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2007 22:29:39

...kommt´s drauf an, welchen Sachbearbeiter man gerade trifft.
Ich habe schon CDs abgesetzt, zu denen ich im Sportunterricht einen Tanz einstudiert habe (nein, nicht nur angeblich).
Bei einem anderen Sachbearbeiter bekam ich sogar die Sportschuhe gestrichen, von wegen die könne ich ja auch in meiner Freizeit anziehen (obwohl ich die schön brav in meinem "Turnbeutel" in der Schule habe, den ich übrigens von einem anderen Sachbearbeiter wiederum genehmigt bekam).

Also, einfach mal probieren und argumentieren: Ich gebe meist meine Steurerklärung persönlich ab, da kann man schon das ein oder andere erklären


Sportkleidungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2007 23:15:00 geändert: 16.04.2007 23:16:24

ist in diesem Fall Arbeitskleidung und kann geltend gemacht werden. Ca alle 2 Jahre neue Schuhe, die aber als Sportbekleidung auf der Rechnung deklariert sein sollten. Es macht sich auch gut, wenn man vom Arbeitgeber eine Bescheinigung einfordert, die die aktuell unterrichteten Fächer sozusagen quittiert.Dann bekommen auch fachfremdunterrichtende den entsprechenden Ausgleich.
Teilnahmen an Ausbildung bei Sportverbänden mit einer Teilnahmegebühr plus Anfahrt kann man meist auch steuerlich geltend machen. CD, Bücher die entsprechend ausgewiesen wurden waren bei mir bisher kein Problem.
LG hops


Hilfreich ist auch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2007 06:27:40

wenn man eine 2. Rechnung vorlegen kann: Das 2. Paar Turnschuhe z.B. ist dann das private.
rfalio


Widerspruchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2007 08:06:48

einlegen, wenn du etwas gestrichen bekommst, das du ganz sicher dienstlich benötigst!

Und sollte es einmal geklärt worden sein, dass du etwas brauchst, und das wird dann in späteren Jahren nicht anerkannt, dann solltest du dich auf den geklärten Sachverhalt berufen.

Auch immer schön:

Bei Streichungen anbieten, dass du zu einem ausführlichen Gespräch aufs FA zu kommen bereit bist.

Und wg. St. Moritz:

Wenn du dort ne aufwändige und von der SL erwünschte/ unterstützte Lehrerfortbildung machst, die du selbst zahlst, dann könntest du sie auf jeden Fall geltend machen.



Ein Badeanzugneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2007 10:08:12

alle zwei Jahre dessen Rechnung ich einreiche, war bisher auch kein Problem. (Abgesehen davon, dass ich auch privat zwei Badeanzüge im Jahr verschleiße). Und alle zwei Jahre reiche ich auch eine Sporthose und Sportschuhe ein.


Grundsätzlich gilt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2007 14:13:28 geändert: 17.04.2007 14:14:43

dienstliche Nutzung muss nachgewiesen werden. Private Nutzung sollte ausgeschlossen sein.Das geschieht normalerweise durch Bescheinigung, dass Sportunterricht oder differenzierter Sport (z.B. Basketball) unterrichtet wird und Nachweis, dass man die Dinge beruflich nutzt. Dann wird das normalerweise anerkannt. Alles andere bezüglich persönlichem Erscheinen und Widerspruchsmöglichkeit steht oben schon. Vorbereitungsfahrten für Klassenausflüge werden übrigens häufig auch anerkannt. Das gilt auch für Skikurse oder Sportwochenenden.
elefant1

Solltest du dich fortbilden z.B. Rope-Skipping-Kurs oder ähnliches ist das auch absetzbar, wenn die Schulleitung bescheinigt, dass du die FB. brauchst.


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