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Forum: "Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungszeit"

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Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungszeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2002 15:59:29

Wer bitte kann mir Informationen zu Thema Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungszeit für Lehrerinnen (Gymnasium) geben oder Informationequellen nennen?


Name: Stalz, Veronika
Mail: -
Datum: 23.04.2001-14:01



re: Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungszeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2002 15:59:55

Hallo Veronika,
darf man schon gratulieren ?
Deine Frage ist eigentlich mit ein paar Sätzen gar nicht so leicht zu beantworten. Vor allem müsstest du deine Frage noch dahingehend präziesieren, in welchem Verhältniss du als Lehrerin Tätig bist (verbeamtet oder angestellt) und in welchem Bundesland du arbeitest. Die Rechtssprechung der Bundesländer unterscheidet sich diesbezüglich in Nuancen.

Bei meiner Recherche bin ich mal davon ausgegangen, dass du schon verbeamtet bist. Und zwar habe ich bei Google mal unter den Suchbegriffen "Mutterschutz Lehrer" (Trefferliste hier) und "erziehungsurlaub beamte" (Trefferliste hier) nachgeschaut. Du solltest mal in den Listen blättern, hier wirst du sicher fündig. Die Suchbegriffe kannst du beliebig variieren/kombinieren, du wirst bestimmt das finden was du suchst.

Folgende Suchergebnisse fand ich beim durchstöbern besonders interessant:
- Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen (Saarland)
- Verordnung über den Erziehungsurlaub für Beamte im Lande Hessen
- Beamtenrecht in Bremen (hier: Erziehungsurlaub)

Wie gesagt. Bei Google wirst du mit Sicherheit etwas zum Thema finden. Vielleicht wird sich ja auch an dieser Stelle eine Kollegin finden, die dir aus ihren eigenen Erfahrungen berichten kann.

Ein weiterer Tip wäre vielleicht auch mal auf dem betreffenden Bildungsservers deines Bundeslandes zu schauen. Hier werden solche Informationen normalerweise auch bereitgestellt. Eine Liste der Bildungserver findest du in unserem Linkportal -Institutionen -Bildungsserver.

So, ich hoffe ich konnte dir wenigstens in Ansätzen helfen und wünsche dir alles Gute!



Name: Rüdiger Hamm
Mail: ham@4teachers.de
Datum: 23.04.2001-19:42
WWW: http://www.4teachers.de



re: Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungszeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2002 16:00:12

Vielen Dank, für die Tipps, aber auch einen Erfahrungsaustausch unter Kolleginnen, fände ich interessant.
Ich bin in Bayern tätig und schon verbeamtet. Wenig gefunden habe ich bislang beispielsweise über Bedingungen zur Wiedereinstellung nach der Erziehungszeit und ganz praktische Tipps z.b. zu Krankenver- sicherung,.......



Name: Stalz, Veronika
Mail: -
Datum: 24.04.2001-17:58



re: Mutterschutz etc.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pefi72 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2004 22:16:12

Hallo Veronika,
ich hatte "damals" Mutterschutz und Erziehungsurlaub in Baden-Württemberg beantragt und bin gerade wieder als Referendarin (Sonderschule) eingestiegen, kann dir also nicht garantieren, dass für dich genau das gleiche gilt. Meiner Erfahrung nach ist das Beamtenrecht diesbezüglich aber relativ identisch. Ich fand alles sehr unkompliziert. Ansprechpartner war bei mir natürlich das Seminar und darüber - was bei dir dann wohl auch gilt - das Oberschulamt. Mutterschutz ist bei voller Bezahlung und absolutem Beschäftigungsverbot wie üblich 6 Wochen vor (dem laut Arztbescheid errechneten Termin) und 8 Wochen nach der (tatsächlichen) Entbindung. Erziehungsurlaub muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist beantragt werden. Der beantragte Erziehungsurlaub kann verlängert, nicht aber verkürzt werden, kann geteilt, übertragen und ausgesetzt und später (nach dem vollendeten 3. Lebensjahr - das möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen, frag noch mal nach) erst in Anspruch genommen werden. Im Erziehungsurlaub kannst du aber durchaus teilzeit arbeiten (maximale ein halbes Deputat), z. B. auch - was ich gemacht habe und was wegen der enormen Flexibilität sehr praktisch ist - als Vertretungskraft im Rahmen der verläßlichen Grundschule (falls es sowas in Bayern gibt) stundenweise auf Anfrage und Honorarbasis. Krankenversichert bleibst du privat. Wenn dein Gehalt vor Eintritt in den Mutterschutz unter einer bestimmten Grenze lag, kannst du eine anteilige Beitragserstattung beantragen. Mit dem zweiten Kind (beim ersten weiß ich es nicht mehr) steigt dein Beihilfeanspruch auf 70%, dass der Kinder auf 80%(zumindest in Baden-Württemberg).
Wie's danach aussieht, weiß ich leider auch nicht, das ist ja bei Referendaren dann doch ein bißchen anders geregelt. Soweit ich das von anderen kenne, steht dir nur eine adäquate Stelle ohne Mitspracherecht bezüglich der konkreten Schule zu. (Ich kenne aber auch nur Lehrer-Mamis, die nur ganz kurz in ihrer Schule waren, ehe sie in den Mutterschutz gingen).
Das Oberschulamt kann dir mit Sicherheit weiterhelfen. Alles Gute jedenfalls für alles Organisatorische und dich und dein Kind...


Kleiner Tipp am Rande ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2004 22:19:05

Wenn Du Dein Kind versicherst, schließ eine Krankenhaustagegeldversicherung ab, damit Du in den ersten Jahren mit ins KH gehen kannst, wenn mal was ist. Es gibt auch Ärzte, die so was verordnen, davon würde ich mich aber nicht abhängig machen.
Ich habe die Versicherung 2x gebraucht, und ich war froh, dass ich sie hatte.
Ich habe es genossen, Kinder zu haben und Lehrerin zu sein. Ich kann Dich nur ermutigen, auch wenn es am Anfang etwas stressig ist.
Gruß
m. gottheit


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