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Forum: "Schülerin schlägt Lehrerin"

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Schülerin schlägt Lehrerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 16:07:59

In meiner Klasse (7. Schuljahr HS) kam es gestern zu einem gravierenden Vorfall, den ich allerdings erst heute erfuhr.
Die Erdkundelehrerin, eine junge Kollegin, kam zu Beginn der 2. Stunde in die Klasse. Zwei Schülerinnen und ein Schüler hatten Kondome aufgeblasen und spielten damit herum. Der Unterricht sollte beginnen, die Drei weigerten sich jedoch, die aufgeblasenen Kondome weg zu tun. Es gab seitens der Kollegin noch einen Vorschlag zur Güte: Legt die Teile bis zum Ende der Stunde neben den Papierkorb, dann bekommt ihr sie zurück. Verweigerung. Die Aufforderung, die Klasse zu verlassen, wurde ignoriert. Auch die folgenden Arbeitsaufgaben wurden von diesen Dreien weiterhin verweigert. Eine Schülerin spielte mit ihrem Handy herum. Als die Lehrerin sie daraufhin an der Schulter anfasste, um ihr den Weg zur Tür zu zeigen, wurde sie pampig, so eine F dürfte sie nicht anfassen. Und sie haute der Kollegin mehrfach auf den Arm.
Und nun. Ich werde natürlich eine Klassenkonferenz einberufen, um diesem Mädchen (13 Jahre) eine Strafe verpassen zu können. Was ist angemessen? Ich denke, bei Tätlichkeit einer Lehrperson gegenüber hat die entsprechende Schülerin an dieser Schule nichts mehr verloren. Meine Maximalforderung nach ASchO wird also der Verweis von der Schule sein. Ob der Schulleiter das mit trägt, muss sich zeigen. 14 Tage Ausschluss vom Unterricht halte ich für zu schwach.
Wie wurde denn in ähnlichen Fällen anderswo entschieden? Gibt es Beispiele?


erster Fund bei googleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 16:08:54 geändert: 22.01.2004 16:09:30

VG Freiburg: Tätlichkeit gegen Lehrerin kann Schulausschluss rechtfertigen
Wer als Schüler seinen Lehrer angreift, kann sofort von der Schule verwiesen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg und bestätigte damit den Schulverweis eines 12 Jahre alten Realschülers. Er hatte seiner Lehrerin vor versammelter Klasse gegen den Oberarm geschlagen und sie aufgefordert, sich zu «verpissen». Auch wenn der Junge nicht massiv gewalttätig geworden sei, sei sein Verhalten eine erhebliche Störung des Unterrichts, erklärten die Richter (Beschluss vom 11.09.2003, Az.: 2 K 1642/03, nicht rechtskräftig).

Was heißt das: "Nicht rechtskräftig"?


WOW!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: *sternchen* Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 16:58:19

Hallo!
Leider hab ich da überhaupt keine Ahnung und zum Glück schon gar keine Erfahrungen mit so was gemacht. Außer, dass die meisten NIcht-Klassenlehrer oftmals einen recht schweren Stand haben.

Aber mich würde wirklich interessieren, welche Schritte man bei sowas als erstes einleiten muss (ich mach grad erstes Staatexamen, hab also noch gar keine Ahnung).
Was heißt den Klassenkonferenz in diesem Fall? Sprichst du erst mit deiner Klasse über den Vorfall oder präsentierst du gleich auch die Konsequenz?
Besprecht ihr so etwas dann gezielt in einer Lehrerkonferenz? und was macht ihr mit den Eltern - 7 Klässer sind ja normal noch nciht volljährig.
Puh, ich bin immer noch am Staunen und bestätigt darin, in die Grundschule zu gehen. Obwohl - da hat ja auch schon ne Lehrerin nen Stuhl bei der Zeugnisausgabe über den Schädel bekommen.

Ich hoff wirklich, dass du hier noch ein paar gute Tipps kriegst. Ich glaub, da können wir alle von profitieren.

Lieben Gruß,
Sternchen


Ausschluss ?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: doris1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 18:15:16

Bei uns an der Schule würde ein solch gravierender Fall sicher vor dem sog. Disziplinarausschuss landen. Er ist besetzt durch den Schulleiter, einem Verbindungslehrer, einem Personalratvertreter, einem Vertreter des Elternbeirats und einem Schülersprecher. In diesem Forum kam es schon einige Male zum Schulausschluss für 1- 2 Wochen. Ein Verweis von der Schule kann, so glaube ich, nur dann erfolgen, wenn die Schule eine andere Schule findet (Schulleiter), der diese Schülerin aufnimmt. Letzteres ist gar nicht so einfach!!
(Wir haben jedenfalls 1 x einen Schüler einer Nachbarschule aufgenommen.... dieser verhielt sich bei uns übrigens total unauffällig!)


Höchststrafeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: suidroot Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 18:27:49

Hi,

natürlich fehlt meinem Beitrag jegliche rechtliche Grundlage, aber meiner Meinung sollte mit allen Waffen zurückgeschlagen werden, die zur Verfügung stehen. Zur Entlassung sollte meiner Meinung nach noch ein Verfahren gegen diese Schülerin eingeleitet werden - und zwar von der Schule, nicht von der jungen Lehrerin. Es muss den Schüler damit ein für alle Mal klar gemacht werden, dass so etwas nicht annehmbar ist und v.a. dass die Schule ihre Leute nicht alleine im Regen stehen lässt.

Es grüßt ein verärgerter
Suidroot


@sternchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bika Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 18:59:34 geändert: 22.01.2004 19:00:57

Ich versuche mal, ein bisschen was zu erklären (hatte das Thema Ordnungsmaßnahmen als Prüfungsthema, mal sehen, wie viel hängen geblieben ist ... ). Die Klassenkonferenz besteht aus allen Lehrern, die diese Schülerin unterrichten und soweit ich weiß, sind i.d. Regel auch die Klassensprecher anwesend. Die Klassenkonferenz berät sich und kann dann bei der Schulleitung vortragen, dass sie eine Ordnungsmaßnahme - wie z.B. den Verweis von der Schule - vorschlägt. Der Verweis von der Schule ist die härteste Ordnungsmaßnahme. Ich habe bisher von ein paar Fällen gehört, in denen Schüler nach tätlichen Angriffen gegen Lehrer oder Mitschüler von der Schule verwiesen wurden, selber erlebt habe ich das allerdings noch nicht. Normalerweise gehen einer solchen Ordnungsmaßnahme "pädagogische Maßnahmen" voraus, d.h. Gespräch mit dem Schüler, ermahnen, Elterngespräche etc. Erst dann, wenn diese päd. Maßnahmen ausgeschöpft sind, darf eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden. In diesem Fall allerdings ist es möglich, direkt einen Verweis zu beantragen - denn körperliche Gewalt gegen Lehrer sollte auf keinen Fall hingenommen werden!
Vlg, bika


meinungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 19:17:06

@bika: da ist ne menge hängen geblieben.

wenn in diesen fällen nicht mit allen zur verfügung stehenden mittel durchgegriffen wird, was ist dann morgen? der zirkel als waffe, ein messer oder schon die knarre?
sollte hier nichts passieren, spricht sich das unter den schülern wie ein lauffeuer rum. der verweis von der schule auch!!!
ich habe keine lust mir einen bodygard zu mieten!


an unserer Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: abcdef Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 19:34:47

findet bei einem "schweren" Verstoß eine Klassenkonferenz statt, an der die den Schüler unterrichtenden Lehrer, der Schulleiter, die Eltern und der betroffene Schüler teilnehmen. Hier haben Schüler und Eltern die Möglichkeit, ihre Sichtweise darzustellen.
Das Strafmaß ist gestaffelt, 1 Tag, 3 Tage, 6 Tage Schulausschluss. (Nur in extremen Fällen kann ein Schritt übersprungen werden.) Bei Schulausschluss muss der Schulpsychologe (seit Erfurt) gehört werden.
Bei manchen Kollegen müssen ausgeschlossene Schüler um 7.45 in der Schule sein, ihr Arbeitsmaterial für den Tag holen und bearbeitet um 13Uhr persönlich abgeben. Ich habe einen Schüler auch schon morgens Sozialarbeit und mittags Schulaufgaben machen lassen. - Er möchte keinen Schulausschluss mehr haben!)
abcdef


ruhigruhig...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: balule Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 19:35:10 geändert: 22.01.2004 19:38:24

nein,nein... so geht das nicht...
Ihr könnt nicht einfach zurückschlagen, von oben drauf , dir zeigen wirs...

Wie kann es zu so einer Eskalation kommen?

War die Schülerin schon vorher auffällig?

!!Hat die Lehrerin allgemein Disziplinprobleme?

Hast du dir die Sicht der Klassenkameraden angehört?

Natürlich kann das Verhalten dieser Schülerin nicht gerechtfertigt werden.
Aber die "veränderte Kindheit" verlangt, denke ich, nach empathiefähigen Lehrern die klare Grenzen setzen und auch humorvoll aber bestimmt durchsetzen können.

balule (Schule für Schwererziehbare)

(Gute Sache das, abcdef, mit dem Schulpsychologen, viel zu selten!)


ergänzendneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: thomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 21:45:28

in besonders schweren Fällen darf der Schulleiter einen Schüler auch sofort für maximal 14 Tage von der Schule verweisen (in Berlin jedenfalls) - und da das Einberufen einer Klassenkonferenz in der Regel mindestens deutlich zu lange dauert, sollte das auch erfolgen - damit vor allem auch die anderen Schüler sofort eine Reaktion sehen... - Klassenkonferenz ohne dieses hieße: erst mal weiter wie bisher, naja und dann eben irgendwann die Klassenkonferenz... - nee, auch bei Prügeleien unter Schülern folgte (an meiner Berliner Hauptschule jedenfalls) sofort der befristete Ausschluss - und am Ende dieser Frist dann tagte die Klassenkonferenz... - bei schwereren Fällen oft mit dem Ergenis der Versetzung in eine Parallelklasse... - es sei denn, ein Schüler hatte das bereits hinter sich; dann ist der nächste Schritt die Versetzuung in eine Schule mit gleichem Bildungsziel


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