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Forum: "wieviel demokratie erlaubt unser staat?"
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| @ sopaed: Es geht hier nicht nur um Art.115, | | von: hesse
erstellt: 05.06.2007 11:09:16 |
vergiß nicht die Art. 24 und 87a GG.
Sicher hast Du recht, unter Verfassungsrechtlern sind auch Entscheidungen des BVG umstritten (Ich denke da z.B. an das "Soldaten sind Mörder"-Urteil), aber wenn Du von Rechtsbeugung sprichst - unterstellst Du die dann nicht auch dem Bundesverfassungsgericht (zumindest, daß es ihr Vorschub leistet)?
Ansonsten kann man bei uns ja die entsprechenden politisch Handelnden vor dem BVG verklagen (ist natürlich mühsam...)
@ rwx
Ja, das bezog sich auf Dich. Mich stört, daß Du das so pauschal darstellst(und wenn das so wäre, dann müßte das umgekehrt doch genauso gelten, wenn vermummte Chaoten unter dem Schutz der Anonymität Autos anzünden, Pflastersteine auf Polizisten und Unbeteiligte werfen. Hat da der Auto- oder Ladenbesitzer eine Chance? Von dem Polizisten jetzt mal gar nicht zu reden?).
Anders als eben u.a. in Rußland hast Du hier durchaus die Möglichkeit oder Chance Dich gegen Übergriffe auch durch Polizisten zu wehren. Daß das in der Praxis sehr schwierig ist (Schuld muß man hier - Gott sei Dank - beweisen, und nicht die Unschuld), stimmt, setzt aber das Prinzip ja nicht außer Kraft.
LG
Hesse |
| @hesse | | von: rwx
erstellt: 05.06.2007 11:46:47 |
Ja, das bezog sich auf Dich. Mich stört, daß Du das so pauschal darstellst(und wenn das so wäre, dann müßte das umgekehrt doch genauso gelten, wenn vermummte Chaoten unter dem Schutz der Anonymität Autos anzünden, Pflastersteine auf Polizisten und Unbeteiligte werfen. Hat da der Auto- oder Ladenbesitzer eine Chance? Von dem Polizisten jetzt mal gar nicht zu reden?).
Die Polizei setzt auf Demonstrationen BFE-Einheiten ein, um eben solche Leute beweissicher festzunehmen, d.h. die Straftat auf Video festhalten und den Straftäter bei passender Gelegenheit mit einem Greiftrupp festnehmen.
Anders als eben u.a. in Rußland hast Du hier durchaus die Möglichkeit oder Chance Dich gegen Übergriffe auch durch Polizisten zu wehren. Daß das in der Praxis sehr schwierig ist (Schuld muß man hier - Gott sei Dank - beweisen, und nicht die Unschuld), stimmt, setzt aber das Prinzip ja nicht außer Kraft.
Du verkennst hier eindeutig die Realität auf einer Großdemo. Die Polizei tritt in Form von vermummten Hunderschaften auf, die keinerlei Identifizierungsmerkmale tragen, d.h. selbst wenn ein Beamter vor 100 laufenden Kameras einen Demonstranten mißhandelt, besteht keine Chance diesen Beamten zur Rechenschaft zu ziehen, weil nicht zu ermitteln ist, welcher der 100 Beamten es war.
Das ist keine pauschale Darstellung, sondern Realität. Bei Demonstrationen herrscht Vermummungsverbot, damit man sich der Strafverfolgung nicht entziehen kann. Allerdings gilt dies nur für Demonstranten, nicht für Polizeibeamte!
Dieser Zustand ist einer Demokratie unwürdig. |
| @hesse | | von: rwx
erstellt: 05.06.2007 12:46:45 geändert: 05.06.2007 12:58:13 |
Warum sind Polizisten denn "vermummt"? Trotz ihrer Ausrüstung gab es Schwerverletzte unter ihnen.
Es geht nicht um die Schutzausrüstung, sondern um Vermummung im Sinne von §17a des Versammlungsgesetzes.
Sturmhauben bieten keinen zusätzlichen Schutz, sondern dienen nur dazu die Identität der Beamten zu verschleiern.
Bayerisches USK mit Sturmhauben:
http://media.de.indymedia.org/images/2007/06/181465.jpg
Abgesehen davon ist es normalerweise üblich, Namensschilder an der Uniform bzw. an der Ausrüstung zu haben. Falls dem nicht so sein sollte, gebe ich Dir allerdings recht; diesem Umstand muß abgeholfen werden Jeder Polzist muß identifizierbar sein.
Dem ist definitiv nicht so, obwohl seit Jahren gefordert wird Abhilfe zu schaffen. Es müsste ja nicht mal der Name des Beamten sein, eine eindeutige Nummer würde schon reichen.
Beamte ohne Kennzeichnung:
http://www.spiegel.de/img/0,1020,884932,00.jpg |
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