transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 4 Mitglieder online 19.04.2024 04:35:35
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Verweis"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Verweisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ihal Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2007 09:36:39

Hallo alle zusammen,
ich habe ein paar Fragen bezüglich Verweisen. Welche Gründe braucht man um einen Verweis auszuteilen? Genügt es wenn man von einem Schüler angelogen wird? Bei uns an der Schule ist es bei bestimmten Schülern üblich Verweise auszuteilen weil sie den Lehrer angelogen haben, bei anderen passiert nichts. Kann ich nicht nachvollziehen aber ich will mich natürlich nicht darüber beschweren, da ich neu bin und nicht auffallen will. Was kann ich den Eltern bzw dem Schüler raten da der betreffende Schüler in meiner Klasse ist und deswegen jetzt von der Schule (privat) fliegen soll, obwohl er sonst überhaupt keine Probleme macht.



Von öffentlichen Schulenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2007 10:18:58

kann man nicht so ohne Weiteres verwiesen werden..
Bei einer Lüge würde ich persönlich das Ganze im Gespräch regeln.
Meist steckt ja ein Grund dahinter (Angst vor Lehrer, Eltern), den man erfahren und besprechen sollte - statt drauflos zu bestrafen!
In öffentlichen Schulen gelten die sogenannten "Ordnungsmaßnahmen", die eine gewisse Reihenfolge enthalten: Gespräch mit dem Schüler, Gespräch mit Schüler und Eltern, Aktennotiz für die Schülerakte, Klassenkonferenz mit Beschlüssen wie z.B. Ausschluss von besonderen Veranstaltungen, Versetzung in eine Parallelklasse, Androhung eines Schulverweises, Antrag auf Schulverweis...
Du siehst, eigentlich ist dafür eine lange Palette an "Verstößen" nötig, wenn jemand wirklich die Schule verlassen muss.
Wie das an privaten Schulen geregelt ist, weiß ich nicht. Ich war bisher immer der Meinung, das sei den öffentlichen Schulen weitgehend angepasst.
Bei euch scheint es aber nach anderen Regeln zu gehen, die dir der Schulleiter jedoch bekannt geben sollte. Frag ihn doch einfach danach!
frage: Ist das eine christliche Privatschule - oder warum muss man nach einer Lüge mit einem Schulverweis rechnen??
(Unsere KuMi wäre längst weg vom Fenster ..
)


Schwierig ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2007 19:42:10

... darauf befriedigend zu antworten! An öffentlichen Schulen ist es tatsächlich normalerweise ziemlich schwierig, jemanden der Schule zu verweisen (besonders an Hauptschulen!). Ich denke auch, dass du an deiner Privatschule wirklich nur die Möglichkeit hast, bei der Schulleitung nachzufragen. Diese Frage sollte (höflich und sachlich formuliert) auch an einer Privatschule gestattet sein ...
Was das Lügen angeht: Also für mich würde es jetzt schon einen kleinen Unterschied machen, ob ein Schüler meine Reifen aufgeschlitzt hat und sagt, er sei es nicht gewesen oder ob ein Schüler behauptet, die Blumen im Klassensaal immer gegossen zu haben, obwohl er es tatsächlich an einem Tag vergessen hatte ...


schulgesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2007 20:10:12

im schulgesetz eines jeden landes müssten die ordnungs- und erziehungsmaßnahmen festgelegt sein. dabei ist sicher auch erwähnt, ob eine reihenfolge bestimmter maßnahmen einzuhalten ist und bei welchem vergehen welche maßnahme anzuwenden ist. ansonsten sollte an einer schule schon ein einheitliches handeln gegeben sein, meint

miro07


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs