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Forum: "G8 saarland!"

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G8 saarland!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nic86 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2007 15:29:09

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

habe mir bereits die Finger wund getippt, da ich seit einiger Zeit im Internet Themen zur G8 suche.

Einer unserer Schüler 10. Klasse Gymnasium (G8) wechselt nun nach den Ferien zu einer anderen Schule. Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass er die Mittlere Reife nachweisen kann. Das Ziel der 10. Klasse konnte er leider nicht erreichen.

Es war einmal im Gespräch dass in der G8 die Mittlere Reife bereits mit Abschluss der neunten Klasse erreicht sei.

Ist dies richtig?

Gibt es die Möglichkeit, dass die Noten des Schülers bei Abmeldung und Abgang nach der 10. Klasse vom Gymnasium hochgewertet werden?

Würde mich über Antworten freuen!

Vielen Dank im Voraus?

Nic86


Eigentlich schon...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2007 17:11:46

Da bei G8 die Oberstufe bereits mit der Klasse 10 beginnt und er die Versetzung in die "Oberstufe" ja bekommen hatte, müsste er damit auch den Mittleren Bildungsabschluss haben...
Aber: Warum weiß das deine Schulleitung nicht???


G 8er?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: keinelehrerin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2007 17:23:25

Kommt darauf an, ob der abzugehende Schüler ein G9er ist oder schon ein G8er.
Wenn er jetzt mit der 10 fertig ist, ist er wohl einer der ersten G8er.
Damit würde auf ihn die neue Festsetzung zutreffen, die allerdings noch zur Beratung aussteht, da bis gestern die Stellungnahmen der einzelnen Schulformen dem Ministerium vorzulegen gewesen waren.

Gehen wir davon aus, dass der Kumi so entscheidet, wie der Entwurf lautete (und hat er sich jemals groß in seinen Entscheidungen beeinflussen lassen ) bekäme der Schüler die Noten hochgerechnet und zwar um eine ganze Notenstufe.

Aber was mich auch wundert ist, dass deine Schulleitung so ahnungslos ist, denn so groß ist die Veränderung zur alten Verordnung nicht.

Wenn du magst, kannst du mir eine PN schicken.



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