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Forum: ""Zwang"-Versetzung"

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"Zwang"-Versetzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonne311 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2007 17:54:05

Ich bin seit einem Jahr angestellte Lehrerin in Niedersachsen. Zur Zeit bin ich von meiner Stammschule an eine andere Schule abgeordnet.

Da ich seit Anfang September eine erste Klasse leite, wurde ich vom Rektor gebeten, mich an die Abordnungsschule versetzen zu lassen. Ich möge bitte einen Antrag bei der Landesschulbehörde stellen.

Jedoch möchte ich das gar nicht, da es mir an dieser Schule nicht gefällt und ich nicht dauerhaft dort eingesetzt werden möchte. Ich habe weiterhin Bedenken, dass ich im Falle einer Genehmigung meines Versetzungsantrages (den ich nicht aus eigenem Willen, sondern nur aufgrund des Willens des Rektors stellen würde) für die nächsten Jahre keinen Versetzungsantrag an eine (für mich bessere) Schule bewilligt bekommen würde. Andererseits weiß ich auch nicht, wie es weitergehen soll, wenn ich den Antrag nicht stelle. Dem Rektor bin ich sowieso schon ein Dorn im Auge und er würde mich dann sicherlich noch mehr auf dem Kieker haben.

Könnt ihr mir einen Ratschlag geben, wie ich mich verhalten soll?

Danke


Aus dem Bauch herausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2007 18:01:16

würde ich sagen: Den Antrag auf keinen Fall stellen, und auch deutlich sagen, dass du weiterhin nur abgeordnet sein möchtest und gerne an deine Stammschule zurück möchtest. Die 1. Klasse sollte dabei überhaupt keine Rolle spielen! Lass dich nicht vereinnahmen von diesem Rektor.
Ich sage das aus eigener ähnlicher Erfahrung, denn ich bin auch nach einem "Erziehungsurlaub" abgeordnet worden, trotz eigener Klasse an der Stammschule. Nach einem Jahr wurde ich auch aufgefordert, den Versetzungsantrag zu stellen, was ich dann tat, weil ich an der neuen Schule ja auch eine Klasse übernehmen musste. Dann gab es keinen Weg mehr zurück. Ich habe mehrere Anläufe gemacht, von der Schule wieder weg zu kommen und habe es jetzt erst über eine Beförderung geschafft. (Der Ehrlichkeit halber muss ich sagen, dass ich nie einen VersetzungsANTRAG gestellt habe, sondern immer nur persönliche Gespräche mit der Schulrätin gesucht habe, die mir dann aber keine "nette" Schule anbieten konnte, warum auch.)
Halt dich tapfer! Clausine


Abordnung ist Abordnung,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2007 18:22:00

und die hat ein Anfangs- und ein Enddatum. Punkt. Sinn einer Abordnung soll ja sein, relativ kurzfristig auf eine Mangelsituation reagieren zu können. Sollte der Mangel absehbar fortbestehen, kann der Arbeitgeber ja z.B. mit Einstellungen den Bedarf decken!
Für deine Entscheidung: Frag nur dein Herz!


Schließe mich anneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2007 20:21:56

Tue nichts, was du nicht willst!


Sie ist eine Entscheidungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manni1955 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2007 21:25:42

von Dir für Dich


@sonne311neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2007 21:40:49

Kann mich den anderen nur anschließen:

Wenn du da nicht hinversetzt werden willst,
braucht du auch keinen Versetzungsantrag unterschreiben.

Hinterher heißt es dann vielleicht:
"Aber wieso? Sie haben doch -bla-bla-bla."


Und wenn dir die Schule eh nicht liegt,
würde ich mir auch keine Gedanken über die Befindlichkeit des Chefs machen.

Wenn er dich auf dem Kiecker hat,
findet er immer was.

Und außerdem: Er braucht dich ja, oder??


Ihr habt rechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonne311 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2007 09:11:35 geändert: 06.10.2007 09:12:32

Danke für Eure Tipps.

Das Problem ist halt, dass ich noch nicht verbeamtet bin und dass ich meinen Chef dafür auch brauche. Und: er ist nicht nur Rektor meiner Abordnungsschule, sondern auch der der Stammschule. Ich "entkomme" ihm also nicht... Es sei denn, ich stelle einen Versetzungsantrag an eine andere Schule, aber ich bin - wie gesagt - ja erst seit einem knappen Jahr angestellte Lehrerin (an dieser Schule und überhaupt).

Das ist so schwer! Aber es ist gut, dass ihr meint, dass ich nichts unterschreiben soll, was ich nicht möchte.


Denke wirklich an dich!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: akten Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2007 11:57:45

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du unter der Situation stark leidest.Es ist schlimm, wenn man mit solch einem schlechten Gefühl zur Arbeit muss. Aber denke an dich! Wie sieht es mit deinen Kollegen aus? Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass du dich dort jemandem anvertrauen kannst.Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass du aus dieser bedrückenden Situation gut rauskommst.Viele liebe Grüße von Sabine


Ihr seid toll! Danke schon mal für alle Antworten!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonne311 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2007 16:18:52

Hallo noch einmal,

ich habe noch eine ergänzende Frage: für den Fall, dass ich mich gegen einen Versetzungsantrag entscheide und meinen Chef das sehr wurmt: kann er eigentlich meine Verbeamtung (steht in ca. 2 Jahren an) verhindern? Also durch ein fieses Gutachten oder so?

Und noch etwas: gibt es nicht diese (inoffizielle?) "3-Jahre-muss-man-dableiben-Regel", mit der man sich mehr oder weniger verpflichtet, drei Jahre an einer Schule zu arbeiten, ehe man sich wieder versetzen lässt? Die Zeit ist ja noch gar nicht rum, weder für eine Versetzung an meine Abordnungsschule, noch für eine Versetzung an eine beliebige andere Schule (z.B. eine, die dichter an meinem Wohnort ist, was mir sehr gelegen käme). Oder?


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2007 23:38:35

könnte es anders sein als in Niedersachsen, weiß ich aber nicht.

Bei uns in NRW kannst du jedenfalls jedes Jahr einen Versetzungsantrag stellen, wenn du willst. Ob der genehmigt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Eine Kollegin von mir hat jedenfalls einen Versetzungsantrag gestellt, der auch sofort genehmigt wurde (Schulleitung hatte alerdings zugestimmt). An der neuen Schule gefiel es ihr auch nicht so 100%-tig, also nach drei Jahren der nächste Versetzungsanztrag. Auch der wurde sofort genehmigt. Glück gehabt! Aber so etwas gibt es halt und wenn der Bedarf an einer anderen Schule auch da ist, warum nicht.

Zur Verbeamtung kann ich nix sagen, möchte aber mal behaupten, dass er dir unmöglich eine völlig andere Beurteilung geben kann, als du mit deinem Examen erreicht hast, oder? Wenn doch, müsste er dies doch zumindest schriftlich begründen. Kann er das und würde er das wirklich? Unterrichtsbesuche in deinen Stunden muss er doch ankündigen und auf die würde ich mich so was von gut vorbereiten...

Lass dich nicht von solchen Dingen abschrecken, bleib du selbst und zeig deinem Schulleiter wo die Glocken hängen!


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