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Forum: "Angestellte im Referendariat - geht das denn?"

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Angestellte im Referendariat - geht das denn?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aneli42 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2008 05:49:24

Hallo,
ich habe bisher meist nur gelesen oder mir Ideen für Studenthemen abgeguckt. Kommenden Freitag gehe ich nun selbst ins Referendariat. Und hier meine - für mich momentan unlösbaren Fragen:
Ich finde keine PKV, die mich versichern möchte. Ich habe drei Kinder, eines davon hat ADHS. Die PKVs meinen, das Risiko wäre zu hoch und winken ab. Defakto: Sie wollen meinen Jüngsten (ADHS) nicht versichern (Über Vater versichern geht nicht, der hat sich abgesetzt)
Was soll ich nun tun? Gibt es eine Möglichkeit, das Referendariat hinter mich zu bringen, ohne Beamte auf Widerruf zu sein? Ich bin 35, die Chance nach dem Referendariat verbeamtet zu werden ist für mich sowie so verschwindend gering.
Als Angestellte zahle ich doch nur einkommensabhängige Beiträge an die GKV. Oder? (PS: Ich arbeitete in den letzten 10 Jahren als Angestellte, Studium nebenbei, jetzt beruflicher Neustart)
Als Beamte sind die Beiträge für die GKV unverschämt hoch. Das habe ich schon heraus gefunden.
In einem anderen Forum las ich von "Zwangsaufnahme in die PKV", also dass einen eine PKV nicht ablehen darf. Wie verhält sich das? Welche Bedingungen müssen da vorliegen?
Ich hoffe inständig, jemand kann mir weiter helfen.
Vielen Dank für jeden noch so kleinen Tip.


Du brauchst doch gar keine PKV!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ottozwei Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2008 09:58:02

Du machst das Referendariat als "Beamtin auf Widerruf", dabei
allerdings bleibst du währenddessen einfach bei deiner bisherigen Krankenkasse und kannst dich "Freiwilig versichern". Du zahlst also die Beiträge vollständig aus eigener Tasche.
Nach dem Ref. wird die Mitgliedschaft einfach wieder als "Angestellte" umgestellt und Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.
Hab ich jedenfalls so gemacht.



Schaust Du hier...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2008 11:22:43 geändert: 26.01.2008 11:26:00

...

http://www.4teachers.de/url/2384

Ich bin während des Referendariates auch in der gesetzlichen KV geblieben, habe Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbetrag bezahlen müssen und tue dies nach drei Jahren als verbeamtete Lehrerin immer noch!

Du bist im Referendariat weiterhin Beamtin auf Widerruf, versicherst Dich eben nur anders. Es kann Dich ja niemand zwingen, in eine private KV zu gehen.
Es ist absolut nicht notwendig, während des Referendariates in eine private Krankenversicherung zu wechseln! Du hast eben nur keinen Anspruch auf die Beihilfe, da die gesetzlichen Kassen diese Möglichkeit nicht in Betracht ziehen.

Ich habe im Referendariat 150 Euro Krankenversicherung gezahlt, und fand das akzeptabel, da das ja einkommensabhängig ist.


Ich meine zu wissen, dass die PK nicht mehr ablehnen dürfen, aber bis zu 30 % Risikozuschlag verlangen können.








beihilfeberechtigtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2008 11:26:41

Die GKV ist die teurere Variante, da Du doppelt versichert bist.

Der Normalfall ist für Dich als LAA, Du bist Beihilfe berechtigt und der Dienstherr bezahlt einen bestimmten Prozentsatz (bei Verheirateten 50%) Deiner Gesundheitsaufwendungen. Der rest wird über eine private Zusatzversicherung versichert. Die Beiträge zur Zusatzversicherung sind je nach Eigenbeteiliung moderat. Ein Versicherungsvergleich ist in jedem Fall lohnenswert. Wende Dich ggf. an einen freien Versicherungsmakler, wenn Du aus dem online-Vergleich nicht schlau wirst.

Du kannst Geld sparen, wenn Du z.B. eine Eigenbeteiligung vereibrst, auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer verzichtest. Zahnersatz kannst Du dir im Referendariat eh nicht erlauben, da die Beihilfe in NRW den nicht vorsieht. Also vorher oder nachher, aber in keinem Fall während - es sei denn private Zusatzversicherung.

Das thema ist kompliziert!!!

Dass alle LAAs unbedingt verbeamtet werden und man als Anerkenner bzw. Seiteneiensteiger ohne Möglichkeit zur Verbeamtung nach dem Ref. nicht als Angestellter ins Studienseminar darf, ist ein Anachronismus und steht für die Vorausschauende-Weitsicht des Dienstherren.

Du willst doch in den ÖD, also nicht aufregen nur wundern.


gesetzlich krankenversichert und trotzdem die Beihilfe nutzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: telefonzelle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2008 12:44:29

Wenn du mehrere Kinder hast, wird die private KV schon recht teuer, da du für alle versichern musst.
Die Beiträge der gesetzlichen KV sind für freiwillig Versicherte erstmal höher. Aber du kannst trotzdem bei der Beihilfe Gelder beantragen, auch wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist. Du bekommst nicht die Behandlungskosten zurück, sondern sozusagen einen Teil der gezahlten Beiträge. Frag´mal nach bei der Beihilfe und bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Viel Glück und einen guten Start!


private kvneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jamjam Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2008 17:29:43 geändert: 26.01.2008 17:34:30

zumindestens wenn du beamtin auf probe wirst (also nach ref) muss die private KV dich aufnehmen!!
allerdings mit aufschlag (bei einer 100% privatenversicherung wären das 30%)
meine mann (diabetiker u.a.) hatte ähnliche probleme - vor der verbeamtung auf probe.

die private kv ist aber immer noch die günstigere alternative, da du bei der gesetzlichen alles bezahlen muss (keine beihilfe!!)


die beihilfe bezahlt bei verheirateten mit mind. 2 kinder 70% und für die kinder 80%.
mein mann bezahlt für sich mit aufschlag und für die drei kinder zusammen ca. 250€ pro monat an die KV.

Achtung!!! die aufnahmepflicht der KV gilt nur bei erstverbeamtung

übrigens kann man sich sehr gut und unendgeldlich von einem versicherungsmakler beraten lassen.


VIELEN DANKneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aneli42 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2008 21:39:25

Danke für eure Hilfe.
Dass man ohne Behilfeberechtigung als GKV Mitglied trotzdem eingezahlte Beiträge (teilweise) erstattet bekäme, wäre doch schon mal was.
Die GKV möchte von mir im Monat 460Euro haben, da ich ja kinder habe!!!!! Nix mit "mit 150" bist du dabei...
Das mit der Zwangsversicherung klappt nur im Standardtarif, da entsteht dann eine Differenz in den Zahlungen, da die PKV nur den Kassensatz erstattet, der Arzt aber oft den Privattarif berechnet.... Bei drei Kindern kann ich mir so etwas nicht erlauben.
Vielen Dank nochmal. Und schönen Sonntag.
lg anke


Beide Anteile...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: curie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2008 14:33:59

...Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu bezahlen blieb mir nicht erspart 2005/2006 im Referendariat, weil ich in der GKV blieb. Die Techniker Krankenkasse nahm 178,- Euro für mich und meinen Sohn. War einkommensabhängig, wurde also berechnet nach Referendariatsbezügen plus Kindergeld. Wird also bei drei Kindern etwas mehr sein, aber dafür bekommst du ja auch mehr. Ich fand es tragbar.

Höhere Beiträge "wegen der Kinder" gibt es in der GKV nicht!

Viele Erfolg!


Vorsicht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2008 17:18:58

Meines wissens nach zahlt die Beihilfe keine Zuschüsse mehr zur GKV!
Bitte genau erkundigen!!!!!
Mein Mann und ich sind vor 4 Jahren zur PKV gewechselt. Mein Mann war bis dahin freiwillig versichert, ich als angestellte ebenso und unsere drei söhne waren familienmitversichert.
Wir haben uns als ich verbeamtet wurde, beraten lassen. Wir sind jetzt alle in der PKV, meine Kinder bei mir und obwohl sowohl ich selbst als auch unser mittlerer Sohn einen risikozuschlag zahlen, zahlen wir insgesamt weniger Beiträge bei besserer Leistung.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2008 18:30:48

Die 150 € waren ja auch als Beispiel gedacht, was ich damals gezahlt habe. Natürlich fällt der Betrag mit Kindern anders aus.

Meine Krankenversicherung und die Beihilfe sind sich einig: Als verbeamteter Lehrer in der GKV sehe ich von der Beihilfe nichts!

Grundsätzlich kann ich bei Single-Refis nur davon abraten, immer direkt in die PKV zu wechseln, da es nicht gewährleistet ist, dass man direkt weiterbeschäftigt wird. Und ewig die KV wechseln geht ja nun mal auch nicht.

Am besten ist es, sich beraten zu lassen.



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