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Forum: "Rechtslage? Schwimmen im Meer mit Schülern..."

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Rechtslage? Schwimmen im Meer mit Schülern...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2008 14:01:00

Ich werde in absehbarer Zeit zu einem Schüleraustausch in Griechenland sein und dort mit den SchülerInnen auch einen Tag zum gemeinsamen Baden am Meer verbringen. Bisher dachte ich, es reicht die grundsätzliche (schriftliche) Badeerlaubnis der Eltern. Nun meinte aber ein Kollege, es gäbe Sonderbestimmungen zu dieser Unternehmung.
Könnt ihr mir helfen und eure Erfahrung bzw. Kenntnis mitteilen?


Vorsicht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2008 14:16:29 geändert: 29.01.2008 14:39:22



@veneziianeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2008 14:27:10

zu zeiten, in denen in hamburg der schwimmunterricht noch von ausgebildeten schimmlehrerinnen erteilt wurde, galt die regelung, dass niemand mehr als 14 kinder beaufsichtigen durfte, um auch wirklich alle im auge haben zu können.

an deiner stelle würde ich mir vorher auch zeigen lassen, über welche schwimmqualifikationen deine klasse verfügt in form von abzeichen z.b., damit du ihre möglichkeiten besser einschätzen kannst.

viel spaß,
unverzagte grüßt.


in meiner ausbildungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2008 14:34:34

zur Schwimmlehrerin (Zusatzqualifikation)war eine der wichtigsten Regeln, dass man als Lehrer nicht mit ins Wasser darf, da du keine "Auf"-Sicht mehr führen kannst - im wahrsten Sinne des Wortes.
Aber das kommt ja auch aufs Alter an. Vor zwei Jahren war ich mit einer vierten auf Langeoog zur Abschlussfahrt. Dort haben wir im von der DLRG bewachten Teil des Strandes und von ihnen auch abgeteilten Badebereich gebadet. Die DLRG-Leute wussten Bescheid und haben ein besondere Auge geworfen. Von den Eltern habe ich mir vorher diese Aktion erlauben und unterschreiben lassen.
Richtig wohl war mir dabei nicht; aber wenn man schon am Meer ist, dann nicht ins Wasser zu gehen ...??
Zum Glück sind alle Schüler, die ins Wasser gingen, auch wieder herausgekommen. Was war ich froh!!
angel


Du solltestneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2008 15:16:37 geändert: 29.01.2008 15:18:17

selbst den Rettungsschwimmschein haben und wie schon im Beitrag von angel erwähnt, die "Aufsicht" haben, also draußen bleiben.
Im Ernstfall ist aber das Retten im Meer doch noch mal was ganz anderes als die "Schwimmbadübungen ", die man beim Rettungsschwimmschein ablegt. das ist nciht ohne (Brandung, Strömung, Sicht,...). Also, wenn dann eine flache Lagune! Und, wenn vorhanden, ein bewachter Strand (was dich aber nicht von deiner Aufsicht entbindet!)
Zur schriftlichen Erlaubnis der Eltern und Vorlegen der Qualifikation der Schüler würde ich auch raten.


wir dürfenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2008 15:22:46

trotz Zusatzqualifikation (Sport Nebenfach, Rettungsschwimmabzeichen Bronze) nur mit der Klasse ins Schwimmbad, aber nicht am See baden gehen. Zu gefährlich. Allerdings bin ich an einer Grundschule weiß nicht so genau, ob das auch für "die Großen" gilt... so genau hab ich das Rundschreiben mal wieder nicht gelesen

Wobei es doch eh Wahnsinn ist: Früher mussten zwei Lehrkräfte pro Klasse dabei sein und jetzt darf nur noch eine Schwimmlehrkraft mit ihren Schülern schimmen gehen. Sparmaßnahmen. Bei einer Klasse mit 27 Kindern und 3 Nichtschwimmern ein Eiertanz!

lg joqui


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2008 16:09:48

Ich danke euch für eure Beiträge.
Ich vergaß zu erwähnen, dass mein begleitender Kollege Sportlehrer ist und einen DLRG-Schein besitzt.
Dennoch habe ich nun erst mal alle Aspekte zusammen getragen. Ich werde sie genau durchsehen und auch beachten.
Ich denke, wir werden uns so entscheiden, dass wir die SchülerInnen unserer Gruppe nur grüppchenweise ins Wasser lassen und sie natürlich (!) beaufsichtigen.
Ein entsprechendes Gespräch werde ich am Elternabend zusammen mit Eltern und Schülern führen. Vielleicht entwerfe ich zur Sicherheit nochmal ein ganz speziell auf diese Situation zugeschnittenes Papier, das von den Eltern zu unterschreiben ist.
Ich stelle fest, dass ich als junge Lehrerin sehr viel unbedarfter an solche Fahrten und Unternehmungen rangegangen bin, irgendwie habe ich zunehmend Ängste. Ob das nun die Erfahrung anderer im Umgang mit prozessfreudigen Eltern ist oder ob ich mir selbst viel mehr schreckliche Eventualitäten vorstelle... Ich traue selbst den eng gestrickten Erlassen nicht mehr. Normalerweise müsste ich, wenn ich meiner Aufsichtspflicht genüge, mich sicher fühlen können. Das aber tue ich nicht (mehr)... und es stellt sich für mich immer häufiger die Frage, warum ich mir so viel Zusatzarbeit aufhalse und mich ständig mit einem Bein im Gefängnis fühle, um "anderer Leute Kinder" auf den Weg zu Europa zu bringen...


du bistneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2008 19:08:26 geändert: 30.01.2008 00:25:12

auf dem richtigen Weg.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2008 20:38:21

Ich stelle fest, dass ich als junge Lehrerin sehr viel unbedarfter an solche Fahrten und Unternehmungen rangegangen bin, irgendwie habe ich zunehmend Ängste.

mir geht es genau so. allerdings waren die zeiten auch andere.
einfaches (erfundenes) beispiel:
wandertag, eine schülerin kommt auf dem waldweg ins rutschen, verletzt sich mittelschwer......

früher: ist halt passiert, kommt vor, wird wieder.

heute: 100 fragen und fast-unterstellungen an den lehrer: hab ich vorher das schuhwerk kontrolliert? war der wanderweg den fähigkeietn der schüler entsprechen ausgewählt? ruhe- und wanderzeiten eingehalten (dem alter entsprechend?) eine aufsicht vorn, eine hinten? hätte man bei der witterung gehen dürfen? ............euch fallen sicher noch mehr fragen ein.


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