transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 105 Mitglieder online 25.04.2024 07:55:39
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "moodle für die Schule"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 3 von 3 
Gehe zu Seite:
@amannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2012 14:48:22 geändert: 04.10.2012 14:49:28



Eigentlich off-topicneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2012 22:42:36

@silberfleck: Letzten Endes schon, aber es ist nicht so
offensichtlich. Hauptsache, man befolgt den Buchstaben des
Gesetzes

Interessant wieder zu sehen, wie unterschiedlich Regeln in den
einzelnen BL sind. Da habe ich doch gerade Folgendes gelernt:

Hausaufgaben bei Nachmittagsunterricht:
NRW verboten, Nds. in geringerem Umfang erlaubt
Hausaufgabenumfang allgemein:
Kl. 5/6 gleich, 7 - 10 NRW 90, Nds. 60 Min.
Hausaufgaben über das Wochenende:
NRW von Fr. auf Mo. erlaubt, Nds. verboten...

*kopfschüttel*


Moodle und Datenschutzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ralfh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2012 09:44:59

Guten Tag,

leider ist der Artikel auf den sich die Diskussion bezieht recht unqualifiziert. Ich habe in der vergangenen Woche mit der zuständigen Mitarbeiterin der Datenschutzbehörde in NRW gesprochen. Sie teilte mir mit, man habe sich dort mit der Lernplattform Moodle bis heute nicht befasst. Die Aussage des zitierten Sprechers, dass man Lernplattformen nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwenden dürfe, sei in seiner Allgemeinheit aber richtig. Dem stimme ich übrigens ausdrücklich zu.

Ich habe dann mit ihr vereinbart sie nicht nur mit Informationen zu Moodle zu versorgen, sondern auch ein Gespräch zu führen.

Ich glaube, man muss genau schauen, was denn ein Nutzerprofil im Zusammenhang mit dem Einsatzbereich Schule ist. Die Institution Schule und der Lehrer erfasst im Unterricht eine Vielzahl von Schülerdaten: Anwesenheit/Unterrichtsstunde, Entschuldigt/nicht entschuldigt, Verhaltensdaten (Störung des Unterrichts, Mitarbeit, Bewertungen des Verhaltens (Kopfnoten), Leistungsdaten (Tests, Klassenarbeiten, Hausarbeiten, etc.), Verhaltens- und Leistungsentwicklungen. Diese Daten werden aggregiert und in Form von Zeugnissen dauerhaft dokumentiert. Die Dauer der Bearbeitung bei einer Klassenarbeit, einem Test wird zumindest beobachtet. Ich hab e es vor langer Zeit erlebt, dass einzelne Lehrer bei der Abgabe von Klassenarbieten auf den Bogen den Zeitpunkt der Abgabe notierten.

Der Einsatz einer Lernplattform ist nun Teil der Unterrichtsarbeit. Der Einsatz beugt sich demnach den Schulgesetzen der Länder, den Landesdatenschutzbestimmungen, den Erlassen und Verordnungen, curricularen Vorgaben und den Unterrichtskonzepten einer Schule sowie der Unterrichtsgestaltung des Lehrers. Vermutlich auch ungefähr in der Reihenfolge.

Daraus entstehen eine Vielzahl unterschiedlicher Festlegungen und Vorgaben. Die Lernplattform Moodle kann von jeder Schule mit etwas Kenntnis so angepasst werden, dass sie den jeweiligen Vorgaben entspricht. Es ist übrigens eine Mär, dass der Lehrer erkennen könne wie lange ein Schüler an einer Aufgabe gearbeitet hat. Wer in Moodle möchte, dass z.B. keine Zeiten der Bearbeitung einer Aufgabe angezeigt werden, kann auch dies festlegen. Nachteil ist dann jedoch, dass der Lehrer, der sagt, die Aufgabe solle bis Mittwoch, 18.00 Uhr abgegeben werden, nur noch sieht an welchem Tag die Abgabe erfolgte und die genaue Zeit nicht mehr dokumentiert vorfindet. Er muß sich dann auf das System verlassen, dass es danach keien Abgabe mehr zulässt.

Es gibt übrigens ernstzunehmende Diskussionen, die sagen, es sei Aufgabe des Lehrers, den Schüler zu beraten wenn er sehr lange bei der Aufgabenbearbeitung bräuchte, um ihm Hilfestellung zu geben. Gerade hier würde dann die Information lange Bearbeitung, sehr kurze Bearbeitung in Relation zu einem Testergebnis eine Lernförderdiagnose sehr unterstützen. Aus meiner Sicht dürften solche Daten aber nur dann gezeigt/genutzt werden wenn sie genau zu solchen Zwecken genutzt werden. Das entspricht dem Grundsatz des Datenschutzes, nur solche Daten zu erheben/vorzuhalten, für die ein Erhebungszweck vorliegt.

Die Datenschutzbeauftragten für viele Bundesländer haben sich mit dem Einsatz von Moodle befasst. In Bayern gibt es dazu einen separaten 'Erlass'. In NRW kenne ich persönlich mehrere Datenschutzbeauftragte für die Schulen bei den Schulträgern, die selber als Lehrer mit Moodle arbeiten und sich das genau angeschaut haben. In keinem Fall sind hier Bedenken entstanden, die nicht durch Einstellungen gelöst werden konnten. Das gleiche gilt übrigens auch für Hochschulen und Unternehmen.

Gruß
Ralf Hilgenstock
P.S. Ich arbeite seit fast zehn Jahren mit Moodle und unterstütze professionell mit unserem Team Bildungseinrichtungen Moodle zu verwenden. Zudem finanzieren wir die Entwicklung der Software, damit Sie u.a. Schulen kostenfrei zur Verfügung steht.



Lernplattform und Urheberrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ralfh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2012 09:59:57 geändert: 06.10.2012 11:09:33

Es klang in einem anderen Beitrag an: Datenschutz und Urheberrecht isnd zwei verschiedene Dinge. Im Bereich des Urheberrechts ergeben sich vermutlich zum Jahresende ganz wichtige Änderungen.

Die Schulbuch-Verlage haben im letzten Jahr mit den Ländern einen Vereinbarung geschlossen mit der das Kopieren aus Schulbüchern für Unterrichtszwecke abgegolten wird. Nach dem Urhebergesetz ist das nämlich erst einmal verboten. Dieser Vertrag ist unter dem Stichwort 'Schultrojaner' unrühmlich bekannt geworden. Die Entwicklung der Software zur Kontrolle ist im Übrigen eingestellt worden.

Es gibt im Urheberrecht jedoch eine weitere Regelung, die sich mit der Nutzung anderer Werke (also nicht Schulbücher) für den Unterricht befasst. Der § 52a legt fest, dass andere geschützte Werke zu Unterrichtszwecke genutzt werden dürfen. Zumindest in Auszügen.

http://www.urheberrecht.justlaw.de/urheberrechtsgesetz/52a-urhg.htm

Auch dafür zahlen die Länder an die Verwertungsgesellschaften einen jährlichen Betrag. Diese Sonderregelung im Urheberrecht ist zeitlich befristet. Ende 2012 läuft die Gültigkeit aus und das Sonderrecht zur Nutzung entfällt.

Zum Urheberrecht gibt es von mir ein paar Beiträge:
http://dialoge.info/b2/index.php/es-gibt-keine-raubkopien-aber
http://dialoge.info/b2/index.php/schulbuchkopie-de
http://dialoge.info/b2/index.php/urheberrecht-eskalation-der-debatte

Es wird vorr. noch in diesem Jahr eine Änderung des Urheberrechts geben. Die geplante Änderung befasst sich aktuell jedoch ausschließlich mit der Nutzung von Inhalten auf Webseiten der Zeitungsverlagen auf anderen Seiten.

Es besteht also die Gefahr, dass ab Januar hier eine noch größere Unsicherheit entsteht. Eigentlich bräuchte dieses Thema mehr Aufmerksamkeit.

Ralf Hilgenstock


moodle - ein Versuch zum Anschauenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: twu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.10.2012 14:27:12

Wir bilden an unserer Schule Personal für Apotheken aus (PTA). Dabei lässt sich angesichts des Berufsbilds nicht vermeiden, dass eine ganze Menge Fakten gelernt werden müssen.
Ein Ansatz (unter anderen) ist folgender:
Aus den Unterrichtsfakten werden wahre und falsche Aussagen "herausdestilliert". Solche Aussagen lassen sich auf Papier zusammen stellen oder abfragen - wir haben sie auch auf eine moodle-Plattform eingestellt, damit Schüler ungestört mit diesen Aussagen üben können.

Wer will, kanns ohne Registrierung ausprobieren:

www.amiap.de
(auf der Startseite vorgeschlagene Kennung verwenden)
Viel Spaß!


Hab neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.10.2012 14:52:45

ich in einem Arbeitszimmer gesehen:

Haste moodle
kannste dudeln.

Find ich auch.


@ralfhneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.10.2012 00:17:03

Die beiden Beiträge waren höchst interessant. Der
Zeitungsartikel, auf den ich mich eingangs bezog, ist also
offenbar unnötige Panikmache. Ich werde mich wohl in der
nächsten Zeit mal näher mit Moodle befassen.


Test7 Testplattformneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klaus88 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2018 21:38:31

Ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach einer geeigneten Testplattform für den Schulbereich, die geschlossene Antwortformate (multiple choice etc) automatisch auswertet. Moodle find ich zu unübersichtlich. Bin jetzt auf Test7 gestoßen, das mir auf den ersten Blick ganz gut erscheint. Kennt die jemand von euch/verwendet die jewmand und wenn ja mit welcher (Langzeit-)Erfahrung?



<<    < Seite: 3 von 3 
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs