Ihr Lieben,
helft mir mal, ich hab einen Teil meines Hirns verlegt. Oder vielmehr die letzte GEW-Zeitschrift. Ich meine, dass ich in der Zeitschrift über einen kurzen Artikel gestolpert bin, in dem es hieß, in Niedersachsen dürften "zweispaltige" Klassenarbeiten mit unterschiedlichem Leistungsanspruch und unterschiedlicher Punktevergabe à la Zahlenzauber nicht angewendet werden.
Hat das außer mir noch jemand gelesen und kann mir was zu den Hintergründen sagen? Ich hab das Kerncurriculum danach abgesucht, ein solches Verbot aber nicht gefunden.
Bringt Licht in mein Dunkel!