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Forum: "Was Positives: Lehrbücher muss Dienstherr zahlen!"

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Was Positives: Lehrbücher muss Dienstherr zahlen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.06.2008 19:07:25

Das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht, zumindest für RLP: Der Dienstherr muss die Lehrbücher und Unterrichtsmittel für die Lehrer/innen zahlen.

Wer kennt das nicht: Man kauft sich die Bücher selbst, weil die Schule kein Geld hat. Laut OVG Koblenz gilt nun:

"1. Der Dienstherr ist grundsätzlich verpflichtet, einem als Lehrkraft eingesetzten Beamten die zur sachgerechten Durchführung des Unterrichts erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung zu stellen.

2. Soweit dem Dienstherrn für die Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmitteln das an den Schulen eingesetzte päd. Personal Aufwendungen entstehen, ist der kommunale Schulträger zur Erstattung der Kosten verpflichtet.

3. Schafft der Beamte Lehr- und Unterrichtsmittel auf eigenen Kosten an, ist der Dienstherr zu ihrer Erstattung nur dann verpflichtet, wenn er den Beamten zuvor zum Erwerb ermächtigt hat."

Allerdings: Die kommunalen Spitzenverbände und das Land müssen sich erst noch über die praktischen Konsequenzen einig werden.

Vielleicht wird ein derart umfangreicher Verwaltungsberg aufgebaut, dass keiner Lust verspürt, diese Qualen auf sich zu nehmen.


Wer esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.06.2008 19:21:33

nachlesen möchte:
http://www.recht-blog.com/?p=1413

Nur: Was bringt das??
Ein Exemplar des jeweilig eingführten Schulbuches bekommt man als Lehrer ja meist kostenlos vom Verlag. Richtig ins Geld gehen dann doch die Lehrerbegleitbücher, Lösungsbücher, CDs für den Sprachunterricht und sonstige Zusatzmaterialien.Und davon ist hier nicht die Rede.
Das wäre so als wenn den anderen Beamten in ihren Büros Papier und Bleistift bezahlt wird, die PCs können sie aber selber bezahlen . Aber schaun mer mal...

Und vor allem bin ich neugierig, wie die anderen Bundesländer drauf reagieren...Ich komme aus Nds.


Wir bekommenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.06.2008 20:53:49 geändert: 17.06.2008 20:56:12

z.B. zu Highlight
-die Folien
-das Lehrerhandbuch
-die CD
-die Lernkontrollen
-das Workbook mit Lösungen
Das wird zusammen mit den Lehrwerken für die Schüler ansgeschafft.
auch zu allen anderen Lehrwerken erhalten wir die Lehrerhandbücher.

Wichtig ist es dies im Etat zu beantragen.
Ich weiß allerdings nicht, wie es bei euch mit der Budgetierung läuft, aber normalerweise muss das drin sein.
elefant1
bin aus bayern, da gibt es aber auch "wieder" Lehrmittelfreiheit für Schüler. Büchergeld wurde abgeschafft.


An meiner Schule gibt esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.06.2008 21:30:03

in der Regel die Schülerbücher, Lehrerhandbücher und auch weiteres Arbeitsmaterial zum eingeführten Lehrbuch. Wenn im Etat möglich auch noch weiteres Unterrichtsmaterial.


@elefant1neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.06.2008 22:30:54

Bayern und RLP sind schwer zu vergleichen. In RLP kann man nix beantragen. Da kriegt man vom Träger einen feststehenden Geldbetrag per anno zugewiesen. Und wenn man davon die Lehrerhandbücher kauft, schmälert das natürlich die Möglichkeiten der Schule, andere Anschaffungen zu tätigen.

Das Urteil könnte darauf hinauslaufen, dass die kommunalen Träger im Etat der Schule einen weiteren Posten, nämlich Lehrerhandbücher etc., ausweisen, der Gesamtetat jedoch gleich bleibt. Dann hätte man nix gewonnen.


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