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Forum: "Schulpflicht in Niedersachsen"

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von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2008 10:03:45 geändert: 30.06.2008 10:06:41

beträgt die Schulpflicht 12 Jahre!
Aber es gilt:
Abs. 2 Vom Besuch einer Schule ist ferner befreit, wer
1. ein mindestens zweijähriges Berufsausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein erneutes Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
2. die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
3. das 10. Schuljahr einer Hauptschule, Realschule, Regionalen Schule, Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
4. nach Feststellung der Schulbehörde anderweitig hinreichend ausgebildet ist.

Für Niedersachsen schaust du hier:
http://www.4teachers.de/url/2897


tut mir leidneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jamjam Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2008 20:56:13 geändert: 30.06.2008 20:56:43

aber deine interpretation der schulpflicht finde ich nicht.
es wäre mir völlig neu, wenn ein erfolgreicher realschulabschluß genügen würde. unter deinem link zumindestens reicht er nicht aus:

2) Die Schulbehörde kann vor Ablauf der Schulpflicht feststellen, dass die bisherige Ausbildung von Schulpflichtigen im Sekundarbereich II einen weiteren Schulbesuch entbehrlich macht. Mit der Feststellung endet die Schulpflicht.

das Schlüsselwort ist hier SEK II



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