# Nur Krankheitstage sind rechtlich gesehen Fehltage.
#Dann gibt es noch den Dienst am anderen Ort (Projekte,KLassenfahrten, Fortbildungen)
bezahlten Sonderurlaub (Betreuungstage, Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten, Gewerkschaft, ehrernamtliche Ratstätigkeit, etc.)Umzug auf deinstliche Anweisung hin, persönliche Gründe wie Hochzeit, Todesfall
#und unbezahlten Sonderurlaub (der genehmigt werden muss)
#dann gibt's noch die Möglichkeiten über flexible Arbeitszeiten Fehltage vorher rauszuarbeiten oder hinterher abzurechnen. Das ist Schulsache.
Übrigens:
Das ist schon eine hanebüchene Diskussion. Da wird eine Einstellung als "moralinsauer" bezeichnet, wenn man der Meinung ist, dass sich Lehrer an geltendes Recht halten?
Das ist ja wohl völlig merkbefreit.