Nachhilfe in Sozialgesetzgebung:
Angestellte zahlen nicht 100 % ihrer KV!
Sie zahlen 50% ihrer Krankenversicherung selbst, die anderen 50% zahlt der Arbeitgeber, ob Tischlerei, Warenhaus, Autokonzern oder eben der öffentliche Dienst.
Beamte haben sich für 50% selbst versichert, 50% zahlt die Beihilfe.
Der Unterschied: Beamte müssen die Rechnungen erst selbst bezahlen, um dann die Hälfte davon von der Beihilfe zurück zu bekommen und die andere Hälfte von der privaten Krankenversicherung.
Das ist aber nicht das Thema und auch nicht die Diskussion.
Ich kann mich auch nicht erinnern, irgendwo den moralischen Zeigefinger gehoben zu haben.
Meine Vermutung für die 3-Tage Regelung war einfach, dass dort Kosten eingespart werden sollten. Gewertet habe ich das nicht.