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Forum: "Hohe Fehlzeiten - wie bewerte ich?"

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Hohe Fehlzeiten - wie bewerte ich?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hayuco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.06.2009 11:45:28

Kann mir jemand sagen ab wann "ohne Bewertung" gegeben werden kann, wenn ein Schüler sehr selten da war (wenn auch meistens mitz Entschuldigung)? Und wie läuft das mit einem Abschlusszeugnis der 10.Klasse, muss der Schüler da nicht in jedem Fach eine Note haben?


Du solltestneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.06.2009 18:02:55

nachschauen, ob es in deinem Bundesland im Schulgesetz oder der übergreifenden Schulordnung Regelungen dazu zu finden sind.
Leider machst du keine Angaben zu Bundesland und Fach und ob es eventuell epochal unterrichtet wird.

Unentschuldigte Fehlzeiten könnte man mit der (mündlichen)Note 6 bewerten. Wenn dabei schriftliche Leistungsnachweise nicht erbracht wurden, könnten auch diese mit 6 bewertet werden.

Es gibt die Möglichkeit, die Leistungen eines Schülers mit "nicht feststellbar" zu benoten und dies zu begründen (z. B.hohe Fehlzeiten, dann entspricht dies nicht der Note 6!)
Was hohe Fehlzeiten für den Fach sind und welche Konsequenzen du daraus ziehst, kannst aber nur du entscheiden!


apropos fehlzeiten...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.06.2009 18:10:18

...wie is das, wenn eine entschuldigung (krankenhausaufenthalt über zwei monate) vorliegt - ich jedoch keinen schriftlichen leistungsnachweis habe?

(klasse 4 in hamburg)

weiß jemand, ab wann da keine beurteilung möglich is?

unverzagte grüßt.


Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.06.2009 23:37:24 geändert: 05.06.2009 23:39:58

ich habe zum Halbjahr eine Note nicht erteilt (Bemerkung: Aufgrund der hohen Fehlzeiten konnte eine Note in .... nicht erteilt werden. )
Es handelte sich um ein einstündiges Fach, montags 6. Stunde. Wenn der Schüler es montags überhaupt in die Schule schaffte, hielt er meist nicht bis zum Ende durch. Ich habe ihn in genau 4 Stunden zu Gesicht bekommen. In der Zeugniskonferenz habe ich mich darauf berufen, dass es (zumindest in NRW) eine Regelung gibt, dass man einen Schüler benoten muss, wenn er mindestens 6 Wochen unterrichtet wurde. Also hätte er 6 Stunden da sein müssen.
Kollegen meinten, wenn der so oft gefehlt hat, ist das doch 6. Da aber alle Stunden entschuldigt waren, geht das nicht. Für den Schüler war das sehr heilsam hinsichtlich seiner Anwesenheit. In einer Abschlussklasse ist das natürlich schwieriger.

@unverzagte: Bei einem so langen Krankenhausaufenthalt hat der Schüler (in NRW) Anrecht auf Unterricht im Krankenhaus (wenn es denn seine gesundheitliche Situation zulässt), aber das hilft dir im Nachhinein natürlich auch nichts...


Ich glaube nicht,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.06.2009 00:09:57

dass ein Schüler auf dem Abschlusszeugnis alle Noten haben muss, weiß es aber nicht genau. Beim Abschlusszeugnis würde ich mich bei der Bezirksregierung schlau machen, wenn der SL es nicht weiß.

4 Stunden in einem einstündigen Fach erscheint mir auch zu wenig zur Bewertung. Aber kannst du ihn nicht noch mündlich prüfen? Nächste Woche haben die Zehntklässler in NRW doch noch Unterricht.


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.06.2009 01:54:22

Ist schon vorbei, war zum Halbjahr, war nicht Klasse 10 und war heilsam.


Jedes Jahr der gleiche Ärger!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.06.2009 07:44:55

Ich spreche für BW, schätze aber dass dies für alle Bundesländer gilt:

In einem Zeugnis (nicht Halbjahresinformation) müssen alle zu benotenden Fächer (Besuchspflicht beachten) auch mit einer Note versehen werden. Da gibt es keine Ausnahme.

Die Schulleitung kann festlegen, dass ein Schüler wegen besonderer Umstände ein vorläufiges Zeugnis erhält (Bsp. Sportverletzung, aber der der Eintrag Attest ist aus bestimmten Gründen für den Schüler nicht akzeptabel und er erbringt seine zu erwartenden Leistung nachträglich).
Normalerweise erhält jedoch ein Schüler kein Zeugnis, wenn er nicht alle Leistungen erbracht hat.

Hat ein Schüler sehr viel gefehlt und Leistungsfeststellungen versäumt sollte eine Leistungsfeststellungsprüfung seine Zeugnisnote festlegen.
War er anfänglich anwesend fehlt aber in Richtung Zeugnisausgabe dauerhaft, dann wird das Zeugnis bis zu dieser Leistungsfeststellungsprüfung ausgesetzt.
Der Schüler hat kein Recht darauf am letzten Schultag ein Zeugnis zu bekommen.

Man beachte, dass die Leistungsfeststellungsprüfung auch verschoben werden kann, wenn es Übereinkünfte (und im jeweiligen Bundesland rechtliche Regelungen gibt).

So gibt es in BW die Möglichkeit der Versetzung auf Probe. In den nicht sicher feststellbaren Fächern erhält der Schüler eine Note von schlechter als ausreichend, am Anfang des neuen Schuljahres (nach etwa 4 Wochen) findet dann eine Leistungsfeststellungsprüfung statt - der Schüler erhält anschließend ein neues Zeugnis (wenn er andere Leistungen erbringt).
Achtung, den Beschluss auf Versetzung auf Probe trifft die Klassenkonferenz - die Einbeziehung der Meinung von Schüler und Eltern ist aber dringend geraten.

Warum stellen eigentlich immer wieder Kollegen erst kurz vor knapp fest, dass sie nicht genügend Leistungsnachweise eines Schülers vorliegen haben?
Wenn ein Schüler 2 Monate wegen Krankheit gefehlt hat und dazu noch etliche einzelne Tage, dann war er in einem Fach, welches das ganze Jahr unterrichtet wird, sicherlich mehr als die Hälfte anwesend - genug um zahlreiche Leistungsfeststellungen vorzunehmen und dass man dann auf diesen Schüler verstärkt achten muss, dürfte man auch lange vor den letzten 5 Schulwochen bemerkt haben!!




VSO Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.06.2009 10:16:21

In Bayern ist das in der VSO anders geregelt:

§50 Zwischen- und Jahreszeugnisse Abs 11 Satz 2:

Wurden in einem Fach keine Leistungsnachweise erbracht, wird anstelle einer Zeugnisnote eine Bemerkung gegeben.

Thomas


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