wirst nirgends einen festen Termin finden, denn er wird erst per Bekanntmachung verbreitet....
Guckstu Punkt 14
http://by.juris.de/by/VoSchulO_BY_2008_P50.htm
Da sind wir in Nds. schlauer. Da steht zwar auch kein Datum, aber der Termin muss immer so gelegt werden, dass die Abgänger mind. 3 Wochen bis zum Berufsbeginn (1.8. ) haben. Und das haben wir schriftlich