transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 3 Mitglieder online 20.04.2024 05:11:27
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Schülerbeurlaubung vor den Sommerferien"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 6 >    >>
Gehe zu Seite:
Schülerbeurlaubung vor den Sommerferienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:03:28 geändert: 04.07.2009 19:05:23

In RLP gilt folgendes Gebot:

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.

Nun gibt es bei uns an der Schule eine Familie, die trotz einer Nichterlaubnis zum dritten Mal jeweils einige Schultage vor Sommerferienbeginn bucht, um in den Urlaub zu fliegen. Sie schert sich nicht um das Versagen einer Beurlaubung.

Bleibt der Schule dann nur, ins Zeugnis einzutragen: "5 Tage unentschuldigt gefehlt."? Oder gibt es noch weitere Sanktionsmöglichkeiten, auch solche, die eine Wirkung entfalten? Welche Erfahrungen habt Ihr an Eueren Schulen gemacht?


Anneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:12:35

unserer Schule wurden da auch schon Bußgeldverfahren eingeleitet.



abhängig vom hintergrundneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:15:01 geändert: 04.07.2009 19:16:14

...würde ich mal meinen wollen.
zunächst finde ich entscheidend, ob es sich um schwache oder starke schülerInnen handelt.
letztere holen den versäumten stoff (der ja eh ausgedünnt zu den ferien hin verläuft) schnell wieder ein.

zweitens sind die gründe wichtig: bei mir fährt eine schülerIn eine woche vor sommerferienbeginn früher zur kur, da gibts kein veto von niemandem.

klar, wenn es um urlaub geht, siehts anders aus.
wieso reicht dir der eintrag "x tage unentschuldigt gefehlt" nicht bzw. warum willst du den betreffenden partout noch was reinwürgen?
der erste satz ist doch vollkommen ausreichend...


???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:20:14 geändert: 04.07.2009 19:21:35

ob es sich um schwache oder starke schülerInnen handelt.

Wieso denn das??? Gilt nicht gleiches Recht für alle?? Die Rechtslage ist doch eindeutig.

Das Kind, das zur Kur fährt, ist natürlich beurlaubt, keine Frage.

Aber in den anderen Fällen??
Bei uns gibt es immer wieder Eltern, speziell aus der Türkei, die sich ihr Recht selber stricken. Die sagen auch knallhart, dass es wesentlich billiger ist, wenn die ganze Familie ein paar Tage früher fliegt und dafür ne Woche länger bleibt. Und das hat doch mit starken oder schwachen Schülern nun wirklich nichts zu tun. Und so eine Bemerkung interessiert die nicht die Bohne. Das muss schon wehtun. Und da ist das Bußgeld leider auch nur eine kleine Maßnahme...
Man wird doch unglaubwürdig, wenn man mit zweierlei Maß misst.

Übrigens: Das Risiko, in der Türkei krank zu werden und dann ein türkisches Attest zu bekommen, ist bei türkischen Kindern besonders hoch.


:-)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:24:12

köstlich...ich wusste, dass das kommt: selbstverständlich soll gleiches recht für alle gelten, wo kämen wir denn da hin, wenn wir im einzelfall differenzeiren würden, wo wir doch alle wissen, dass chancengleicheit so wunderbar praktiziert wird?

seufz...ich meine, dass es dir als lehrkraft einfach nur leichter fällt, dass fehlen einer starken schülerin zu verkraften, als wenn du ahnst, dass du demnächst wieder zusätzlich einzelförderung betreiben musst - selbstverständlich bekommen beide den eintrag "unentschuldigt gefehlt".



DAnke klexel,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:26:55

das wollte ich auch gerade schreiben.

Auf jeden Fall würde ich mit den Eltern ein Gespräch führen, da sie für die Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verantwortlich sind. In diesem Gespräch würde ich durchaus auch die möglichen Folgen der Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld ansprechen.


Bei einigen meiner hier postenden KollegInnen frage ich mich wirklich,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:28:59 geändert: 04.07.2009 19:35:10

ob sie ihren eigenen Erziehungsauftrag ernst nehmen.

Was lernen die Kinder, wenn mehrfach von ihren eigenen Eltern ohne empfindliche Sanktionen geltendes Recht(Schulpflicht) gebrochen wird:
"Gesetze, Regeln, Vorschriften sind dazu da, um gebrochen zu werden. Es gibt ja keine Konsequenzen."

Das kann doch wohl nicht wahr sein!

Wie reagieren diese KollegInnen denn auf Regelverstöße in ihrer Klasse?
Auch so lasch?
Dann wundert mich nix mehr.

Wenn das bei mir passiert und es gibt keinen guten Grund, ist die "Höchststrafe" fällig.






hallo?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:33:23 geändert: 04.07.2009 19:34:43

es I S T doch eine konsequenz, wenn im zeugnis entsprechendes fehlen dokumentiert wird!damit kann jedeR arbeitgeberIn etwas anfangen.

einfach lächerlich, diesem standpunkt die ernsthaftigkeit eines erziehungsauftrags entziehen zu wollen, nur weil drakonische zusätzliche strafen abgelehnt werden...


@ unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:34:28

Das Thema Förderung ist an unserer RS nicht wirklich das Hauptproblem, wohl aber das zunehmende "sich sein Recht selber stricken." Und da gibts kein Pardon.
Ich spreche nicht davon, wenn ein Kind zum 80 Geburtstag der Oma fährt und dafür einen Antrag stellt und entsprechend begründet. Aber meine oben geschilderte Situation nimmt bei uns langsam überhand. Da hilft auch kein Gespräch mit den Eltern, denn die sind es ja, die des Sparens wegen ihren Türkei-Besuch eigenmächtig verlängern. Natürlich differenziere ich, wenn ich die Hintergründe kenne.
Ich habe z.B. einer Vorziehung eines Urlaubs um ein paar Tage zugestimmt, weil ich die berufliche Situation der Familie kannte und wusste, dass es keine Alternative gibt. Aber trotz Verbots einfach abhauen und am Ende noch grinsend ein Attest vorlegen - so etwas würdest du doch wohl nicht wirklich unterstützen, oder????


Welcherneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:36:18 geändert: 04.07.2009 19:38:05

Arbeitgeber guckt sich denn Das Zeugnis von Klasse 5-8 an????
Und wenn du da nicht gleich einen Riegel vorschiebst und konsequent bist, stehst du später vor halbleeren Klassen.
Es ist nicht besonders lustig, zu Schuljahresbeginn in Klasse 7 in 5 Fällen zu erfahren: Der x, die y und der z fehlen noch, die sind noch in der Türkei. Sehr witzig.
Und wie fühlen sich die anderen braven Schüler???


 Seite: 1 von 6 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs