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Forum: "Schülerbeurlaubung vor den Sommerferien"

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@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:37:05 geändert: 04.07.2009 19:40:01

ich habe nirgendwo behauptet, dass ich unentschuldigtes fehlen unterstützen wollen würde.
ich denke lediglich, dass ein entsprechender satz im zeugnis ausreicht.
bakunix hat seine frage nicht spezifisch für 5-8. klässler gestellt oder hab ich da was überlesen?
ansonsten kann die weiterführende schule sicher diesen vermerk ebenfalls richtig interpretieren.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:42:52

bakunix hat seine frage nicht spezifisch für 5-8. klässler gestellt oder hab ich da was überlesen?
ansonsten kann die weiterführende schule sicher diesen vermerk ebenfalls richtig interpretieren.


1) bakunix scheint an einer Grundschule zu sein, aber das Problem ist doch schulübergreifend und das Gesetz gilt überall.

2) Den Satz verstehe ich nicht. Wenn wir in Klasse 7 die Bemerkung reinschreiben, was sollen wir dann in Klasse 8 da interpretieren??? Wir habens doch selber geschrieben.


nun...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:46:51

...das bezog sich auf deine frage, dass nicht alle schwänzer in abschlussklassen sitzen und demnächst arbeiten gehen.
und das mit der entsprechenden fehlbemerkung eben auch jede weitere klassenleitung weiß, was sache war bzw. ist...


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:51:45 geändert: 04.07.2009 20:49:29

hier geht es doch nicht darum, dass der Lehrer - oder evtl. ein neuer Lehrer Bescheid weiß. Hier geht es darum, die Eltern zu erziehen. Und die Eltern, die ganz bewusst so handeln, lachen sich doch über so eine Bemerkung tot.
Einfach ein paar TAge vorher abhauen ist schon der Hammer. Aber nen Antrag stellen, der dann verständlicherweise abgelehnt wird - und dann trotzdem abhauen - das darf ich nur mit so ner billigen Bemerkung ahnden??? Das kannst du nicht ernst meinen.

Was für ein Vorbild sind denn bitte diese Eltern ihren Kindern??? Was lernen die Kinder?? Ich darf mir das Recht später auch so zurechtbasteln, wie ich das von den eltern gelernt habe. Es macht doch nichts - und passieren tut dann auch nichts.

Toller Lernerfolg


es geht natürlich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 19:59:16

a u c h darum, dass die weiterführenden kolleginnen bescheid wissen.

ob es dir gelingt, eltern mit einem geringen bußgeld, die sich angeblich über unentschuldigtes fehlen totlachen, zu erziehen, sei mal dahin gestellt - vollkommen verkehrt finde ich das nicht, bezweifel allerdings die effektivität.




was mir etwas unangenehm aufstösstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 20:03:10

ist die tatsache, dass hier kinder für das fehlverhalten ihrer eltern abgestraft werden sollen...
die können ja nun wirklich nichts dafür, wenn die eltern sie einfach unentschudigt zuhause lassen...
das einzige was ich mir vorstellen könnte, wär die eltern zu einem gespräch einzuladen, oder ein bußgeldverfahren für die eltern....

skole


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 20:04:33 geändert: 04.07.2009 20:16:55

Da stimme ich dir zu, aber andere Möglichkeiten haben wir leider nicht.
Wenn Gespräche nicht zur Einsicht führen und das Bußgeld zu niedrig ist - ja, was dann??? Keine Ahnung.

Unser früherer Schulleiter hatte mal einen § ausgegraben, nach dem wir noch weniger Möglichkeiten hatten.

Da fährt die türkische Familie vorzeitig in die Türkei. Das Kind muss dann beurlaubt werden, weil der Lebensmittelpunkt der Familie dann ja die Türkei ist und man das Kind nicht alleine hier lassen kann und es dort leben lassen muss, wo eben dieser Lebensmittelpunkt der Familie ist.

Aber Gott sei Dank weiß keiner mehr, woher er diese Weisheit hatte...



Nochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 20:24:19 geändert: 04.07.2009 20:53:33

ein Artikel dazu aus Focus-online
http://www.focus.de/schule/schule/unterricht/frueher-ferien_aid_112475.html

und..
Merkblatt eines niedersächsischen Gymnasiums:
http://www.gymnasium-achim.de/beurlaubung.php


Übrigens:
Wenn man googelt nach : Beurlaubung, Schule Ferienbeginn -, stößt man auf zwei Lager.

1.) Gesetzestexte und Schulen, die in ihren Homepages auf die Nichtgewährung solcher Anträge hinweisen.


2.) Diverse Eltern / Schüler / sonstwie - Foren, in denen dieses Thema diskutiert wird. Und da findet man ganz häufig die Einstellung: Ist doch nicht so schlimm, es passiert doch eh nix mehr in den letzten Tagen vor den Ferien. Unrechtsbewusstsein geht gegen Null.
Vielleicht sollten wir selber auchmal überlegen, was für ein Signal wir in den letzten Schultagen setzen???


Bri uns (Grundschule)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kohlwei0ling Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 21:06:26

haben sich die Anträge vor drei, vier Jahren auch gehäuft. Wenn Kinder trotz fehlender Erlaubnis fehlten wurde auch ein Bußgeldbescheid eingeleitet und soweit möglich vollstreckt. Inzwischen gehen kaum noch Anträge ein und wenn doch, sind sie begründet. Ich habe auch mit den Kindern darüber geprochen, warum die Anträge abgelehnt werden und sie würden's auch nuntereinander nicht einfach so tolerieren.


Bundesländerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 21:07:30

Wird das denn in allen Bundesländern gleich gehandhabt?

Bei uns ist es so: Vor und nach den Ferien darf ich als KL gar nicht beurlauben, das geht nur über den Schulleiter, und der will das einige Wochen im Voraus wissen. Außerdem genehmigt er das - egal, ob es sich um einen Tag oder eine Woche handelt - pro Schüler nur insgesamt einmal während der gesamten Schulzeit. Einschließlich Beurlaubungen vor Miniferien wie Pfingsten oder Brückentagen! Die Beurlaubungsgenehmigung kommt in die Schülerakte. Im Übrigen sind die Vorgaben von der Landesregierung hier recht streng, weil die schon seit Jahren die Unsitte eindämmen wollen, dass die Eltern einfach früher den Urlaub buchen. Die entsprechenden Fälle müssen der Bezirksregierung gemeldet werden und bekommen ein Bußgeldverfahren!
Das ist dann so teuer, dass das durch den früheren Flug gesparte Geld weg ist...

Türkische Atteste müssen in Übersetzung vorgelegt werden.

Manchmal gibt es auch Gründe, über unentschuldigtes Fehlen vor den Ferien großzügig hinwegzusehen. Wenn mir z.B. eine sonst immer zuverlässige Familie glaubhaft versichert, wegen einer familiären Tragödie einen Tag vor den Ferien gefehlt zu haben, drücke ich natürlich ein Auge zu.


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