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Forum: "Müssen Lehrer Pfarrer vertreten?"

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Müssen Lehrer Pfarrer vertreten?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2009 21:53:41 geändert: 25.09.2009 21:55:56

In vielen Schulen unterrichten Geistliche oder andere Kirchenangestellte, z.B. Religions-Diplompädagogen u.ä. Gemeinsam ist allen, dass sie nicht im Dienste des Staates bzw. des Bundeslandes stehen, sondern ihr Gehalt von der kirchlichen Einrichtung beziehen. Die Kirchen machen das nicht umsonst. Sie lassen sich von der Landesregierung für die Tätigkeit ihrer Angestellten entschädigen.

Doch was passiert, wenn der Kirchenbedienstete während der Schulzeit in Urlaub fährt, Fortbildungsveranstaltungen besucht oder einfach krank ist?

Darf es nun sein, dass ein staatlich bezahlter Lehrer unbezahlte Mehrarbeit angeordnet bekommt, um die Schüler des Absenten - auch wenn er keinen Reli-Unterricht hält - zu betreuen?

Ich habe diese Frage an die überregionale Personalratsstelle geschickt. Der um Rat Gebetene konnte diese Frage nicht beantworten und hat diese an einen PR-Kollegen weitergeleitet. Doch dieser hat bisher nichts von sich hören lassen.

Habt Ihr Erfahrungen aus der Praxis oder kennt jemand die einschlägigen Regelungen?



Vertretungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2009 06:15:21

Die Frage, die vorngestellt werden muss, ist, ist Religion in eurem Bundesland Betandteil des Lehrplans oder ein freiwilliges Angebot der Schule?

Wenn es ein Angebot ist, dann muss nicht vertreten werden, der Anbieter (Kirche) lässt die Stunden entfallen oder sorgt selbst für Ersatz.

Es wird aber wie in den meisten Bundesländern sein und Religion gehört zum Pflichtkanon. In dem Moment ist es eine schulische Veranstaltung, egal wer die Leistung erbringt. Der Kirchenmitarbeiter wird in staatlichem Auftrag aktiv und ist somit in NRW "Lehrpersonal". Wenn ein Lehrer ausfällt, hat die Schulleitung dafür Sorge zu tragen, dass eine Vertretung organisiert wird. Liegt der Reli-Unterricht in einer Randstunde, kann er auch ohne Vertretung entfallen. Die SuS haben einen späteren Schulanfang oder früher Schluss. Lässt sich dies nicht machen (Busse, Betreuungspflicht etc.), muss eine Betreuung vorgenommen werden.

In Hinblick auf die Eingangsfrage muss festgehalten werden, dass die SL eine Vertretung anordnen kann, Du aber keinen Religionsunterricht abhalten darfst, da Du wahrscheinlich weder "missio" noch "vocatio" hast. Ergo musst Du, wenn Vertretung angesetzt ist, die SuS "unterrichten". Entweder Fachunterricht aus deinem Fächerangebot oder Du betreust die SuS. In letzterem Fall werden sie nur beaufsichtigt, können also Hausaufgaben machen, ruhig spielen, lesen oder was ihnen gerade einfällt.

Es gibt rechtlich den Unterschied zwischen Vertretungsunterricht und Betreuung.

Bei uns an der Schule wird ohnehin parallel zu den Reli-Stunden eine Religionsaufsicht eingesetzt, da die Muslime ja nicht teilnehmen und deshalb in einer Betreuungsgruppe zusammen gefasst sind. In dem Fall kriegt der Lehrer, der die Reli-Aufsicht macht, die ganze Gruppe und muss darum kämpfen, dass er die Stunde komplett zu 100% angerechnet bekommt. Die normale Reli-Aufsicht hat nämlich nur den Faktor 0,5, wird also nur zu 50% angerechnet.


@ missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2009 08:24:55 geändert: 26.09.2009 08:29:45

Zunächst mal danke für die Hinweise. Ich spitze die Frage nochmals zu. Und dieser Fall liegt konkret bei uns an der Schule vor:

Die Pfarrerin hat sich jetzt für drei Wochen in den Urlaub verabschiedet. Gleichzeitig ist die katholische Seite, vertreten durch eine kirchliche Mitarbeiterin, auf Fortbildung. An einer GS, zumal Ganztagsschule, kann man die Kinder, wenn Reli ausfällt, nicht nach Hause schicken.

Und jetzt müssen staatliche Lehrer mit unbezahlten Überstunden (bei uns in RLP gilt die monatliche 3-Stunden-Regelung Mehrarbeit ohne Bezahlung) einspringen.

Besteht keine Pflicht der Kirchen, das abwesende Personal zu ersetzen?

P.S.: In RLP ist Religion ein versetzungsrelevantes Fach


Religionneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knuschele Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2009 09:39:23

Ich glaube, wir müssen vertreten.

Aber ich verstehe Deinen Standpunkt. Ich rege mich da genauso wie Du drüber auf. Zumal nach meinem Gefühl für die kirlichen Lehrkräfte relativ viele Fortbildungen angeboten werden, die dann auch mal eine ganze Woche gehen.

Und den Urlaub einer Pfarrerin vertreten? Das finde ich schon (fast) unverschämt, wenn die in der Unterrichtszeit drei Wochen Urlaub nimmt. Ist ihr denn Religion nicht so wichtig? Das sollte man eigentlich verbieten!


Meiner Meinung nach neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2009 10:37:14 geändert: 26.09.2009 10:41:47

stellt sich die Frage nach der Vertretung für uns als Lehrer nicht! Du als Lehrer arbeitest auf Weisung deines SL. Du musst aber keinen Religionsunterricht machen, da die Frage, ob du ihn machst oder nicht deine Gewissensentscheidung ist!

Die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter unterrichten konfessionellen Religionsunterricht aufgrund des Staatsvertrages mit den Kirchen. Dieser Vertrag regelt verschiedene Rechte und Pflichten zwischen Staat und Kirche. Für den Schulbereich gelten die sog. Gestellungsverträge.

Ich kann verstehen, dass Lehrer es ärgerlich finden, wenn sie die Religionslehrer im laufenden Schuljahr wegen Fortbildung oder Urlaub vertreten müssen, aber ich kenne nicht nur die Lehrerseite, sondern auch die Seite.
Man Mann unterrichtet als hauptamtlicher Diakon katholische Religion an einer GS. Aufgrund der besonderen Situation an dieser GS unterrichtet er 6 Stunden Religion statt 4 (und dann auch keine 45 Minuten Einheiten je Stunde wie es der Vertrag ursprünglich vorsieht). Auch meine Mann macht Fortbildung (wie wir Lehrer ja auch!!) während des laufenden Schuljahres und er nimmt auch manchmal Urlaub während dessen.
Während wir Lehrer am Wochenende und in den Ferien keinen Unterricht haben, muss mein Mann zu diesen Zeiten arbeiten! Kirchliche Feiertage sind immer auch Arbeitstage für ihn! In den Ferien liegen häufig wichtige kirchliche Ereignisse, so dass dann kein Urlaub möglich ist.

P.S. Der Staatsvertrag gilt in RLP; Religion ist ordentliches Unterrichtsfach mit Versetzungsrelevanz


Jetzt wird es deutlich!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2009 11:23:46

Schön Silberfleck,

wie du schilderst, warum es notwendig sei, dass unterrichtende Pfarrer auch während der Schulzeit Urlaub nehmen können sollten.

Es ist wohl offensichtlich kein Sonderfall!
Während "normale Lehrer" für 39 Schulwochen zur Verfügung stehen, sind es bei Pfarrern dann wohl nur 36 - warum sollen die "normalen" Lehrer diese knapp 10% weniger Leistung für den Schuldienst abfangen?
Da muss dann doch wohl prinzipiell die Kirche für angemessene Vertretung/Betreuung Sorge tragen.

Und wenn Fortbildungen über den Rahmen von Lehrtätigkeiten hinausgehen, sehe ich das genauso!

Wenn ich aber auf die Praxis schaue, dann verschließen alle Seiten die Augen und die Dummen sind ...


@ silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2009 15:37:00

Du schreibst:"Die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter unterrichten konfessionellen Religionsunterricht aufgrund des Staatsvertrages mit den Kirchen. Dieser Vertrag regelt verschiedene Rechte und Pflichten zwischen Staat und Kirche. Für den Schulbereich gelten die sog. Gestellungsverträge."

Vielleicht könnte die Situation klarer werden, wenn man wüsste, welchen Inhalts dieser Staatsvertrag ist. Klar zu sein scheint, dass der Staat den Kirchen Geld für die Tätigkeit in den Schulen überweist. Wenn nun Stunden nicht gehalten werden, müssten doch Nachweise geführt werden, damit punktgenaue Abrechnungen erfolgen. Diese Nachweise gibt es nicht. Keine übergeordnete Behörde fragt bei den Schulen ab, wie viele Religionsstunden von den Kirchenvertretern nicht gehalten worden sind.

Wenn ich jetzt ganz spitzfindig argumentierte, werden Lehrer, die diese Stunden mit Mehrarbeit auffangen und dafür keinen Ausgleich erhalten, zu finanziellen Zuarbeitern der Kirchen "missbraucht".


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2009 11:07:07 geändert: 27.09.2009 11:13:06

"Wenn nun Stunden nicht gehalten werden, müssten doch Nachweise geführt werden, damit punktgenaue Abrechnungen erfolgen. Diese Nachweise gibt es nicht. Keine übergeordnete Behörde fragt bei den Schulen ab, wie viele Religionsstunden von den Kirchenvertretern nicht gehalten worden sind."

Diese Aussage ist sachlich falsch! Erstens muss die SL Nachweise über nach Plan gehaltene und ausgefallene Stunden und auch über Vertretungsunterricht führen (für alle Unterrichtenden!) und zweitens werden vom Land nur die Stunden bezahlt, die von Pfarrern und pastoralen Mitarbeitern wirklich gehalten werden.

P.S. sowohl an meiner Schule als auch an der Schule meines Mannes ist es durchaus üblich, dass die pastoralen Mitarbeiter und Pfarrer statt ihres Reliunterichtes auch mal Klassenunterricht machen(also Vertretung machen für Lehrer!).


falsch?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knuschele Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2009 11:11:17

Diese Aussage ist sachlich falsch! Erstens muss die SL Nachweise über nach Plan gehaltene und ausgefallene Stunden und auch über Vertretungsunterricht führen (für alle Unterrichtenden!) und zweitens werden vom Land nur die Stunden bezahlt, die von Pfarrern und pastoralen Mitarbeitern wirklich gehalten werden.

Das wiederum ist falsch (zumindest für BW)!

Das muss hier (noch) kein SL. Und die Kirche will nur die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Religonsunterricht und die Anzahl der Wochenstunden, die die kirchliche Lehrkräfte halten, wissen.


@knuscheleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2009 11:21:05

Meine Aussagen beziehen sich auf RLP, habe ich auch gesagt und die anfrage kam auch aus RLP. In Hessen gibt es den Nachweis der Reli Stunden auch.


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