transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 42 Mitglieder online 04.05.2024 19:12:57
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Müssen Lehrer Pfarrer vertreten?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
@wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2009 11:24:59 geändert: 27.09.2009 11:37:21

Aufgrund der Fallschilderung von bakunix darauf zu schließen, dass alle oder zumindest die Mehrheit der Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter drei Wochen während der Unterrichtszeit ausfallen, halte ich für unsachlich.
Und wie gehen wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen um, die häufig fehlen und die wir auch vertreten müssen?

eine kleine Übersicht über die Stellen an denen man die entsprechenden Verträge/Gesetze findet:
http://www.4teachers.de/url/3592


Religionslehrer vertreten "normale" Lehrer?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2009 21:06:55

Mal andersherum:
Wenn Wandertag ist, oder Schüler aus anderen Gründen nicht anwesend sind (z.B. Praktikas, Betriebsbesichtungen) fallen ja auch oft Religionsstunden aus.

Normalerweise werden bei Stunden, die ausfallen, Lehrer sehr spontan für Vertretungen eingesetzt.

Komischerweise haben viele Schulleitungen da bei Religionslehrern immer arge Skrupel.

Warum eigentlich?

Was spricht dagegen, Religionslehrer als Vertretungen (Aufsicht) einzuteilen?


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2009 23:45:51

Nee!
Ich habe mich auf deine Situationsschilderung gestützt. Dein Mann macht ja nach deiner Schilderung auch Urlaub während des Schuljahres (wie übrigens auch die beiden unterrichtenden Pfarrer unserer Schule).

Ich werde gleich einmal fragen, ob ich das auch darf, schließlich muss ich ja auch in den Ferien arbeiten - damit meine ich nicht nur die Arbeit die mir wegen meines Gewissens und meiner Verantwortung bleibt, sondern die Verwaltungsaufgaben damit die Schule funktioniert ...

Warum diskutierst du hier eigentlich so bissig mit?
Urlaub außerhalb der Ferien von Pfarrern die unterrichten gehen eindeutig zu lasten der anderen Lehrer und wenn darüber auch noch Kirche, Land und Schulleiter hinwegsehen ist das ja wohl ein Grund hier einmal die rechtliche Seite und die Ungerechtigkeit anzusprechen!


@wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.09.2009 07:41:41

Den Angriff auf silberfleck kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ihr in RLP unzufrieden seid über die bestehenden Regelungen bezgl. der Religionsunterweisung durch kirchliche Mitarbeiter, dann wendet euch an euren Dienstherren. Die kirchlichen Mitarbeiter sind nicht verantwortlich zu machen. Deren Arbeitsverträge sehen als einen Punkt das Erteilen von Religionsunterricht vor. Daneben haben sie andere Verpflichtungen und auch Rechte. Zu letzteren gehört, dass sie anders als Lehrer ihren Urlaub in Absprache mit ihren Vorgesetzten frei planen können. Wer das nicht möchte, muss die Situation ändern und die Verantwortlichkeiten klar benennen. Diener zweier Herren haben es bekanntlich nicht leicht. Im allgemeinen wird so gar angenommen, man könne nicht Diener zweier Herren zur gleichen Zeit sein.

Die von bakunix gestellte Frage halte ich für einen Nebenkriegsschauplatz.


@wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.09.2009 17:42:40

Ich kann nicht erkenne, warum meine Beiträge verbissen sein sollen. Ich habe lediglich versucht die andere Seite darzustellen.
Außerdem habe ich nicht geschrieben, dass mein Mann Urlaub während der Unterrichtszeit nimmt, sondern dass er es manchmaltut!


@indidineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.09.2009 17:55:00

Pfarrer und pastorale Mitarbeiter sind ja ausschließlich für den konfessionellen Unterricht per Gestellungsvertrages angestellt.
Aber wie gesagt, sowohl an meiner Schule als auch an der Schule meines Mannes, ist es Praxis, dass sie Vertretungsunterricht machen.
Häufig machen sie auch Angebote während der Projektwoche und bereiten gemeinsam mit Schülern oder Schülern und Lehrern Einschulungs- und Entlassgottesdienste oder z. B. eine Erntedankfeier für die Schulgemeinschaft vor und halten sie auch.
Ich weiß auch, dass die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter sich selbst in der Regel auch als Schulseelsorger um die Belange der Lehrer und Schüler kümmern und für sie als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.


@ silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2009 16:39:23

Du schreibst: "Erstens muss die SL Nachweise über nach Plan gehaltene und ausgefallene Stunden und auch über Vertretungsunterricht führen (für alle Unterrichtenden!) und zweitens werden vom Land nur die Stunden bezahlt, die von Pfarrern und pastoralen Mitarbeitern wirklich gehalten werden."

Es ist richtig, dass Nachweise über ausgefallene Stunden geführt werden.

Aber, so die Rücksprache mit der Schulleitung, es wird von übergeordneter Stelle nicht abgefragt, wie viele Religionsstunden übers Jahr ausgefallen sind, damit die verminderten Geldbeträge an die Kirchen überwiesen werden. Damit werde so getan, als ob alle Stunden gehalten worden seien - in RLP!


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knuschele Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2009 16:58:53

...genauso in bw!



@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2009 17:33:25

Als mein Mann noch in Hessen unterrichtet hat, hat er regelmäßig die Abrechnungen seiner Stunden über die SL erhalten und das war auch zu Beginn seiner Tätigkeit hier in RLP so, ich muss jedoch sagen, dass er eine zeitlang keinen Reliunterricht mehr gegeben hat und zum Schuljahresbeginn wieder eingestiegen ist.
Und wie gesagt, ich kenne aber auch aus der Praxis, dass sie Vertretung machen.


PfarrerInnen werden vertretenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2009 18:00:10 geändert: 29.09.2009 18:12:11

Die Eingangsfrage lautete:

"Müssen Lehrer Pfarrer vertreten?"

Antwort: "Jaaaaa!!!!"

Nach einer heute bei mir schriftlich eingegangen Antwort aus der obersten Ebene des rheinland-pfälzischen Personalrats ist dem so.

Kirchliche Bedienstete, die an einer Schule arbeiten, müssen im Abwesenheitsfall so vertreten werden wie abwesende staatliche Lehrer. Das Fach Religion müsse allerdings nicht erteilt werden. Es bestehe keine Pflicht der Kirchen, ihr abwesendes Personal (Urlaub, Fortbildung etc.) durch kircheneigene MitarbeiterInnen zu ersetzten.

Demnach müssen staatliche Lehrer auch unbezahlte Mehrarbeit leisten, wenn der Pfarrer in Urlaub ist.


<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs