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Forum: "Anzeige von Beamten/juristische Frage"

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Anzeige von Beamten/juristische Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.10.2009 19:15:00

Was passiert, wenn eine Lehrkraft einen strafmündigen Schüler anzeigt z. B. wegen Beleidigung oder Körperverletzung? Wird da anders vorgegangen als bei Privatpersonen. Die Lehrkraft ist ja im Dienst.
Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es ja nicht,
das StGB macht ja zwischen den Personen keinen Unterschied.
Allerdings müsste doch der Rektor Anzeige erstatten, oder?

§ 194 StGB Abs. 3 sagt:

(3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt.

Hat jemand Erfahrung?


der rektor muss wohl nich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.10.2009 19:26:26

...gerade gehört von einem vorfall, wo einem kollegen nach dem elternabend ein faustschlag ins gesicht von einem vater verabreicht wurde. der geschädigte hat vergeblich gehofft, dass sein vorgesetzter ihn bei seiner strafanzeige unterstützt, aber dem fehlte wohl die (zivil-)courage...


Alleingangneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.10.2009 19:59:28

Da kann man ja auch privat gegen vorgehen.

Allgemein gesehen: Schön ist das Thema ja wirklich nicht.

Mal sehen, ob und wie andere damit Erfahrung gemacht haben.


selbstverständlich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.10.2009 20:04:08

...ist der allein dagegen vorgegangen!
schöner wäre allerdings gewesen, er hätte den entsprechenden rückhalt bekommen.
würde mich allerdings auch sehr interessieren, ob bzw. wie diese form der unterstützung gesetzlich geregelt ist.
schulthemen sind wohl gelegentlich unschön.

juristisch bewanderte- gebt doch mal bitte laut!


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: regiolacanus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2009 19:45:51

Angriff ist Angriff.
Das reicht auch bei feigen Vorgesetzten für eine Privatklage,
Sollte der Chef ein erbärmlicher Schlaffie sein, selber durchziehen.


Ohaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2009 21:09:03

Du findest aber harte Worte


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