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Forum: "Noch alle da? Krankenstand in der Schule"
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| NRW | | von: bger
erstellt: 23.11.2009 23:16:27 |
So sieht's bei uns rechtlich jetzt aus (Rundmail des Gesundheitsministeriums):
Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Influenza A/H1N1 Virus werden folgende Empfehlungen gegeben:
1. Schwangere Lehrerinnen sollen Kontakt zu ihrem betriebsärztlichen Dienst aufnehmen, um sich beraten zu lassen.
2. Die Impfung ist die wirksamste Schutzmaßnahme sowohl für die Schwangere als auch für Ihr ungeborenes Kind. Nach einer individuellen Nutzen-Risikoabwägung, insbesondere bei schwangeren Lehrerinnen, bei denen gleichzeitig Grundkrankheiten vorliegen oder die intensiven und körpernahen Kontakt zu Kindern haben (z.B. Sportunterricht), soll eine Impfung mit Pandemrix® in Erwägung gezogen werden. Sobald ein nicht-adjuvantierter Spaltimpfstoff zur Verfügung steht, soll diese Impfung allen schwangeren Lehrerinnen als prioritäre Schutzmaßnahme angeboten werden.
3. Wenn ein Erkrankungsfall an der Neuen Influenza in einer der Klassen der schwangeren Lehrerin auftritt, ist im Rahmen der Gefährdungsanalyse in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Impfung möglich ist. Nach der Impfung soll die schwangere Lehrerin für wenigstens zwei Wochen, am besten für drei Wochen (bis ein Immunschutz aufgebaut wird), in einen Arbeitsbereich möglichst ohne Kinderkontakt – in jedem Fall ohne Kontakt zu Klassen, in denen sich ein erkranktes Kind befindet - umgesetzt werden. Falls eine Impfung nicht möglich ist, sollte geprüft werden, ob eine Beschäftigung in Arbeitsbereichen wieder ohne Kinderkontakte – wie vor - möglich und zumutbar ist. Als alternative Tätigkeitsfelder kommen z.B. die Erfüllung administrativer Tätigkeiten, Tätigkeiten in abgetrennten Räumen, vorübergehende Abordnung an die Schulaufsicht oder an eine andere Schule oder die Erledigung von Dienstaufgaben zu Hause in Betracht.
4. Kommt eine Umsetzung in alternative Arbeitsbereiche nach Nr. 3 nicht in Betracht, dann besteht ein befristetes Beschäftigungsverbot. Ein Beschäftigungsverbot ist immer die letzte Schutzmaßnahme. Die Reihenfolge der oben beschriebenen Schutzmaßnahmen entspricht § 3 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) und ist einzuhalten.
Zu beachten ist, dass Erwachsene bereits einen Tag vor Symptombeginn und bis zu sieben Tage danach infektiös sind. Kinder bis 14 Jahre scheiden das Virus einen Tag vor dem Symptombeginn aus und bleiben bis zu 10 Tage danach ansteckend. Somit dürfen Schwangere erst am 11. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall in ihren Klassen wieder in die Schule zurückkehren.
In dem Zusammenhang interessant am Rande (in der Praxis wohl vereinzelt in der S II: Schwangere Schülerinnen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, unterliegen nicht den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes. Das ist tatsächlich in den meisten BL so: Für schwangere Schülerinnen gibt es in der Regel keine Schutzbestimmungen! |
| Ich dreh noch am Rad... | | von: barbary
erstellt: 24.11.2009 11:19:52 |
Hallo bger,
danke für die Info aus NRW. In Niedersachsen gibt es seit letzter Woche auch eine neue Info, die ich heute von unserer Schulsekretärin per Mail bekam.
Ich bin ja eine von klexels schwangeren Kolleginnen, nun die 4. Woche zu Hause, nachdem meine Ärztin ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Nun war es auch so angedacht, dass keine von uns Schwangeren bis Weihnachten wiederkommt.
Jetzt lese ich dieses Infoblatt und stelle fest, dass dem MK nach NUR der Schulleiter ein Beschäftigungsverbot wegen Schweinegrippe ausstellen darf und MUSS - und das für genau 7 Tage nach dem letzten Erkrankungsfall. Dass ich z.B. eine 6. Klasse habe, in der natürlich alle Kids unter 14 Jahren sind und - wie auch im NRW-Text benannt und allgemein bekannt - 11 Tage ansteckend, dem wird hier nicht Rechnung getragen.
Die 7-Tage-Regelung gilt auch für Verdachtsfälle, wenn kein Laborergebnis vorliegt. Es wird ja auch in den allermeisten Fällen nicht mehr getestet.
Die Eltern müssen übrigens nicht bekannt geben, wenn ihr Kind positiv getestet wurde. "Es erscheint aber sinnvoll, mit den Eltern entsprechende Absprachen zu
treffen und um Kooperation zu bitten, damit Schutzmaßnahmen für schwangere
Schülerinnen und Beschäftigte wirksam werden können."
Schwangere Schülerinnen sind übrigens im Gegensatz zu NRW in Niedersachsen den anderen schwangeren "Schulpersonen" gleichgestellt.
Von Impfung ist in dem Schreiben nur die Rede für "Haushaltskontaktpersonen". (Und natürlich der Hinweis: für geimpfte Frauen gilt die Schutzregel nicht.) Mein Mann lässt sich Freitag impfen!
Von Pandemrix raten hier unisono die Frauenärzte für Schwangere ab. Der "Extra-Impfstoff" für Schwangere soll nun ja erst Mitte Dezember kommen (, wenn es nicht wieder verschoben wird). Wenn es dann noch 2-3 Wochen dauert, bis der Immunschutz aufgebaut ist, bin ich längst im Mutterschutz.
Ich drehe hier echt bald am Rad, weil es ständig anders heißt. Bei mir geht es zudem um eine Klassenfahrt in der nächsten Woche. Der Kollege wird nun wohl alleine fahren - aber ich fühle mich nun total in der Schwebe. Es wird nun über den Personalrat Rücksprache mit dem SL gehalten und ich erhalte heute Nachmittag eine Rückmeldung. JEDER sagt was anderes, jedes Bundesland macht es anders....
Als Schwangere darf man die meisten Medikamente nicht nehmen, hat man länger als 12 Stunden Fieber > 38, 5 muss man ins Krankenhaus, weil es fürs Baby gefährlich werden kann usw. Abgesehen davon besteht eine vierfach erhöhte Gefahr von Komplikationen wie Lungenentzündung bei Schwangeren im Vergleich zu Nichtschwangeren. Das alles alleine kann schon Panik verursachen.
Ich mag schon bald meinen Sohn nicht mehr in den Kindergarten schicken, weil man ja nie weiß, was er sich da holt. Einen grippalen Infekt hat er gerade durch...
Ehrlich gesagt fahre ich derzeit weder Bus noch Bahn und gehe zu keinen "Massenveranstaltungen", z.B. verkaufsoffener Sonntag...
Und hinzu kommt das schlechte Gewissen, zu wissen, dass Kollegen jetzt meine Arbeit zusätzlich auffangen müssen.
Ich wünsche mir, dass morgen in der Zeitung steht: Schweinegrippe ausgerottet.
Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben. |
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