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Forum: "Beschäftigungsverbot od Krankschreibung"

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Beschäftigungsverbot od Krankschreibungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fanny27 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.11.2009 20:22:32

Wg Problemen in der Schwangerschaft soll ich nun das BV nächste Woche abgeben. die FÄ meinte aber, es kann sein, dass ich am Schulamt od so für andere Tätigkeiten eingesetzt werden könnte, sie hätte da so einen Fall gehabt.
Die FÄ ist aber in nem anderen Schulamtsbereich als ich.
Möchte mich nicht vor Arbeit drücken, aber wissen, was auf einen zukommt.
Oder wäre eine Krankschreibung besser?
Kennt sich jmd damit(vorzugsweise in BW) aus?
Fanny


die frage haste doch im forum neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.11.2009 20:46:18

"schwangere lehrerinnen "gestellt... vielleicht einfach mal der einfachheit halber beim personalrat nachfragen?

skole


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.11.2009 20:59:16 geändert: 14.11.2009 21:09:26

ist das denn für eine Frage?? Hab ich ja noch nie gehört.

Wenn du Beschwerden und Probleme wegen deiner Schwangerschaft hast, dann wirst du krank geschrieben, egal ob aus psychischen Gründen oder anderen krankheitsbedingten Problemen. Das muss dein Gyn entscheiden.
Von einem Beschäftigungsverbot hab ich in diesem Zusammenhang noch nie etwas gehört (außer im Augenblick wegen der Schweinegrippe, aber da läuft ja sowieso alles etwas anders..). Das gibt es doch nur, wenn Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht, z.B. durch ansteckende Kinderkrankheiten o.ä.Und dass dann jemand stattdessen ins Schulamt geschickt wird, ist ja wohl ein Witz. Hat das schon mal jemand erlebt??
Oder kenn ich das nur nicht, weil es das mal wieder in Niedersachsen nicht gibt??


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2009 00:49:27

Also für Nds und Bremen kann ich relativ aktuell sagen, dass man krankgeschrieben wird und krank zu Hause bleibt.

Und der Hinweis, beim Personalrat nachzuhaken, ist bestimmt dienlich.
Den gibt es in BW bestimmt auch - zumal viele Gesetze in ganz Deutschland anzuwenden sind - trotz Föderalismus.

Palim


Aus dem MuSchGneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coschutzer2812 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2009 10:28:38 geändert: 15.11.2009 10:29:06

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__3.html

So ein Gesetz gibt's glaube ich auch analog für Beamte.

Gruß
coschutzer


Beamtengesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2009 11:19:16

Per Definition ist eine komplikationslose Schwangerschaft keine Krankheit. Somit kann niemand(e) krank geschrieben werden, wenn Ansteckungsgefahr besteht. Eine vorsorgliche oder vorbeugende Krankschreibung ist nicht machbar.

Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes sowie Bestimmungen der Berufsgenossenschaften und vertragliche Vereinbarungen in Tarifverträgen erlaunen die Umsetzung von Mitarbeiterinnen an andere Arbeitsplätze oder, wenn das nicht geht, die Freistellung von den arbeitsvertraglichen Bestimmungen.

Als Beispiele sind zu nennen:

Röntgenassistentinnen
Laborantinnen
also Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen arbeiten müssen.


Wen wundert'sneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2009 14:29:10

bei der allgemeinen Verunsicherung mit der Schweinegrippe, dass Schwangere wegen der Ansteckungsgefahr vorsorglich "aus dem Verkehr gezogen" werden? Die einzige schwangere Kollegin bei uns wurde bereits zwei Monate vor Beginn ihres Mutterschutzes für die restliche Zeit krank geschrieben - aber bei ihr handelt es sich um eine Risikoschwangere, da ist der Gyn. wohl besonders vorsichtig.


Zum besseren Verständnis:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fanny27 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2009 20:11:49

Zum besseren Verständnis:
mir gehts nicht gut, v.a. nicht in bestimmten Situationen in der Schule, besteht dadurch Gefahr fürs Kind.
Meine FÄ kennt eine Lehrerin(aber anderes Schulamt), die Beschäftigungsverbot hatte und dann "seminare für Lehrer" stattdessen halten musste vom Schulamt aus. So hatte sie das mir zumindest geschildert. Der Koonrektor meinte, wenn man krankgeschrieben ist, geht das wohl nicht.

Werde nun das BV -Schreiben abgeben und schauen, was passiert.


"Krankschreiben"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2009 17:43:59

heißt, dass man arbeitsunfähig ist.
Individiuelles Arbeitsverbot heißt, dass man wegen der Schwangerschaft! eine bestimmte Tätigkeit oder alle Tätigkeiten nicht machen darf.
Es ist durchaus üblich, dass Schwangere einen anderen Arbeitsplatz für die Zeit ihrer Schwangerschaft erhalten, wobei ich es in der Schule bislang noch nicht erlebt habe.
Für Angestellte gibt es aber noch einen anderen Aspekt zu beachten, nämlich die Lohnfortzahlung.


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