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Forum: "Bundeslandwechsel während Elternzeit"

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Bundeslandwechsel während Elternzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: madik123 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2010 16:39:21

Hallo ihr,
vielleicht weiß ja einer von euch einen Rat:

Ich arbeite zur Zeit an einer Grundschule in Sachsen. Mein Mann wohnt und arbeitet in Niedersachsen. Da wir ein Baby erwarten, möchte ich gern meinen Wohn- und Arbeitsort wechseln. Den Antrag auf den Bundeslandwechsel im Lehreraustauschverfahren habe ich gestellt und parallel auch eine Freigabeerklärung beantragt und bekommen. Ich könnte mich nun also zum Schuljahr 2010/09 in Niedersachsen bewerben. Das Problem ist, dass ich dann im August genau in der Elternzeit sein werde, diese würde vorraussichtlich bis Mai 2011 gehen, wenn ich das eine Jahr in Anspruch nehme.
Mein Frage ist nun, ob ich mich in Niedersachsen bewerben sollte und dann meinem evtl. neuen Arbeitgeber sage, dass ich vorerst nicht arbeiten kann, oder meine Elternzeit so verlängere, dass ich mich zum Schuljahrbeginn im August 2011 bewerben kann und dann auch einsetzbar bin.
Bin ich bis dahin, wenn wegen dem Wechsel nichts dazwischen kommt, weiterhin in Sachsen angestellt?
Die Bearbeiterin in Niedersachsen sagte am Telefon natürlich ich solle mich nicht bewerben, das sei unfair. Aber irgendwie muss ich doch sehen, wie ich nach der Elternzeit wieder ins Arbeitsleben finde, bzw. auch bis dahin nicht arbeitslos, sondern eben in Elternzeit sein.
Hat jemand einen Tipp?


Du hast ja Musik!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2010 21:45:07

Das wird in Nds gesucht, so weit ich weiß.
Die Stellen im Tauschverfahren werden doch eh zentral vergeben, darum würde ich persönlich jetzt mal da "mütterliche Schamgefühl" hinten anstellen.
Warum tust du nicht einfach beides? Es ist ja nicht gesagt, dass deine erste Bewerbung nach Niedersachsen erfolgreich ist, denn nach Aussage auf den Seiten des KuMi "wollen immer mehr Bewerber nach Nds rein als wieder raus". Also:
1. Bewirb dich zum kommenden Schuljahr. Bekommst du dann sofort eine Stelle, nimmst du sie an und gehst in Elternzeit.
2. Plane trotzdem deine Elternzeit so, dass du pünktlich zum Schuljahr 11/12 einsteigen kannst, falls die erste Bewerbung nicht klappt.

Dein Fall liegt doch genau so wie die von anderen Bewerberinnen, die sich schwanger um Referendarsstellen oder ausgeschriebene Stellen bewerben. Schwangerschaft darf kein Hinderungsgrund für eine Einstellung sein. Und ganz ehrlich: So manche Schule wird sich sicherlich freuen, eine Musiklehrerin zu bekommen - und zur Not auch gern ein paar Monate auf sie warten. Zumal für die Zeit, in der du eingeplant bist, aber fehlst, auch Ersatz beantragt werden kann (gut, ob der genehmigt wird, ist was anderes....).
Ich kann das alles da oben nicht rechtlich belegen (könnte die Gewerkschaft sicher besser). Ist meine persönliche Einstellung. Sei dir selbst die Nächste und denk nicht so viel drüber nach, was dir eine Sachbearbeiterin als "unfair" darstellt. "Unfair" heißt ja schließlich nicht "unmöglich" .


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2010 22:45:16

Wir hatten gerade die Zusage einer Lehrkraft (volle Stelle ausgeschrieben), die dann nur 10 Std. unterrichten wollte.

Mal ehrlich: Halbtagsstellen werden nicht ausgeschrieben, du hast also keine andere Wahl!

Unsere STelle wurde anderweitig neu besetzt, die 10 Std. gingen an eine Schule in der Nähe.

Palim


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