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Forum: "Merkwürdige Entschuldigungen"

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@missmarpleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2010 17:32:49 geändert: 16.01.2010 17:34:46

Den meisten SuS ist es eh egal, ob die Fehlstunden entschuldigt oder unentschuldigt sind. Warum muss ich mir als KL also 'nen Kopp machen.
Vielleicht haben wir doch eine unterschiedliche Klientel. Meinen Zehnern ist es mehrheitlich nicht egal, ob die Stunden entschuldigt sind oder nicht. Zumindest nicht jetzt im Bewerbungszeitraum. Und seit sie wissen, dass die BKs Leute mit unentschuldigten Fehlstunden nicht nehmen, kriegen sogar die "Null-Bockis" Panik - da sie sich ja nirgends beworben haben, müssen sie zwangsläufig im BK "parken"... In die "Loser-Klassen" (= die Auffangbecken für unter 18-Jährige oder Stelle) wollen die meisten dann doch nicht!

Noch einmal zurück zu meinem Ausgangsbeitrag. Ich sehe es doch richtig, dass ein Arzt gar nicht bescheinigen darf, dass jemand vor zwei Wochen krank war, oder?


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2010 18:02:32

Der Arzt hat doch nur im Januar bescheinigt, dass sich die Patientin nach deren Aussage im Dezember unwohl gefühlt hat. Das kann er bescheinigen. Wenn Du ihn ärgern willst, dann verlange doch ein Attest von ihm, da Du die Bescheinigung nicht anerkennen kannst.

Bescheinigen kann ich alles. Also wenn eine Schüler blau macht, auf dem Rückweg kurz beim Arzt reinschaut, dann bekommt er von der Praxis die bescheinigung, dass er in der Zeit von bis in der Praxis war. Dies kann man zur Kenntnis nehmen, aber es zwingt einen keiner, dies als Entschuldigung anzuerkennen.


Aber das,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2010 00:05:58

was ich zitiert habe, ist doch wohl ein Attest. Eine Bescheinigung ist ein Vordruck, auf dem z. B. steht "...war von ... bis ... in meiner Praxis."


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2010 00:11:51 geändert: 17.01.2010 00:12:29

Bei Nachvorstellung am 05.01.10 bestand anamnestisch am 21. + 22.12.09 Schulunfähigkeit

Das ist ne Lachnummer. Lass doch deine Schulleitung mal beim Arzt anrufen und erklären, ob er hellseherische Fähigkeiten besitzt.
Aber anerkennen würde ich so ein Ding auf keinen Fall. Auch wenn Ferien sind, hätte sie ein Attest per Post (Poststempel) an die Schule schicken können und müssen.


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2010 08:16:15

Du schreibst selbst von einer ärztlichen Bescheinigung. Ein Attest hat bestimmten formalen Kriterien zu genügen, so nennt es unter anderem den Krankheitsgrund, der das Fehlen bedingt. Für Falschtestate können Ärzte rechtlich belangt werden, deshalb scheuen sie sich, solche in Umlauf zu setzen. Die im Attest genanten Krankheitsgründe müssen nämlich ggf. einer a,tsärztlichen Begutachtung standhalten.


Erfahrungen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knuschele Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2010 12:07:54

Hat jemand Erfahrungen damit, wie man sich mit so einem Arzt auseinandersetzt? Ich habe da große Bedenken, ob man nicht hinterher noch selbst Ärger bekommt.(Verleumdung?)

Ich würde nämlich auch gerne gege Ärzte vorgehen, die leichtfertig Atteste vergeben. Was mich auch nervt, sind Ärzte, die vormittags Schüler behandeln. Man könnte denen doch sagen, dass sie später kommen sollen. (Natürlich nur bei nicht-akuten Fällen)


vormittagsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2010 12:49:38

Im Prinzip finde ich auch, dass SchülerInnen am Nachmittag zum Arzt gehen können. Aber es gibt Ausnahmen: die Kieferorthopäden haben fast nur Kinder als Patienten und könnten die nicht alle am Nachmittag behandeln, die Kinder-und Jugendpsychologen testen Kinder vorrangig am Vormittag (z.: aif ADSH), wenn die Konzentration noch hoch genug ist und dann gibt es die Termine, wenn die Patienten nüchtern, z.B. zur Blutentnahme kommen sollen (aber das betrifft dann meistens nur 1 oder 2 Schulstunden).


Vormittagstermineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2010 13:23:51 geändert: 17.01.2010 13:24:43

Vermutlich unnötig zu betonen, dass besagte Schülerin auch häufiger morgens Arzttermine hat...
Ich hätte das vielleicht eindämmen können, habe aber (wie in einem anderen Forum beschrieben) keine Nerven mehr für eine Auseinandersetzung mit der Mutter!
Eine weitere Unverschämtheit: Die Schülerin hat um 9:30 einen Arzttermin unweit der Schule und sagt mir das am Tag zuvor. Daraufhin verpflichte ich sie, zur ersten Stunde in der Schule zur erscheinen. Sie kommt natürlich nicht, mit der Ausrede, ihr sei schlecht gewesen. Ob mich das nicht wundert?

Für die Unsitte mit den Vormittagsstunden können manche Ärzte nichts. Die Termine machen die Sprechstundenhilfen. Meine Schüler sagen oft, die hätten ihnen eben einen Vormittagstermin gegeben. Bei Nachfragen stellt sich dann heraus, dass die (sorry, dämlichen???) Sprechstundenhilfen fragen, ob sie auch vormittags könnten. Und unsere Lieben sagen dann natürlich Ja, schließlich haben sie da "nur" Schule und keinen wichtigeren Termin!
In einem Extremfall habe ich mich mal bei einem Arzt beschwert und der hat dann seinen Vorzimmerdamen entsprechende Anweisungen gegeben. Manche muss man halt darauf stoßen.


Arztbesuch und Krankheitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2010 13:54:55 geändert: 17.01.2010 14:38:10

Meines Wissens unterliegt der Krankheitsgrund der ärztlichen Schweigepflicht (zumindest bei uns so) - was also möglich ist: den Schüler/Lehrer mit einer Aufforderung zum Arzt zu schicken, weil mam sich doch wirklich Sorgen um ihn macht ...
Der Arzt muss dann natürlich auch dann nicht den Krankheitsgrund angeben. Eines offensichtlichen Gefälligkeitsattests wird er sich enthalten, vor allem, wenn ein besorgter Anruf der Direktion erfolgt, dass man wirklich beunruhigt wäre...

Und dann gibts ja noch den Amtsarzt oder im Fall der plötzlich-akuten Erkrankung im Einzugsbereich des Schulbereichs Notarzt/Rettung...denn bei Personen, die sehr oft fehlen sollte man keinerlei Risiko eingehen.

Wie gesagt: Die Sorge um den Gesundheitszustand macht mobil!

PS. Es gibt es immer wieder Personen, die Interesse an ihrem Gesundheitszustand kategorisch ablehnen und daher versuchen mit kurzftistigen Krankenständen über die Runden zu kommen. Grade denen würde ein (ärztlich verordneter) Krankenstand zugute kommen.
Etwas Hinsehen, ob es dem/den Anderen gesundheitlich und mental gut geht, gehört einfach dazu!


@dafylineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2010 16:33:06

Bei o.a. Fall passt das nicht, das Mädchen hat eine psychosomatische Erkrankung, über die ich an anderer Stelle schon berichtet habe. Allerdings habe ich den Eindruck, dass sie die durchaus auch vorschiebt, um sich vor unangenehmen Dingen zu drücken. Nachweisen kann ich das nicht, aber es ist so ein "Bauchgefühl".


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