transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 5 Mitglieder online 25.04.2024 01:39:01
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Fotograf - Fotos im Internet"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Fotograf - Fotos im Internetneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flinker_floh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.04.2010 11:45:02

Hallo,

ich wollte mal nachfragen, ob ein Fotograf das Recht hat, Fotos auf seiner Homepage ohne spezielle Einwilligung der Eltern von der Erstkommunionsfeier zu veröffentlichen?
Wir möchten nämlich kein Foto unseres Kindes im Internet veröffentlicht haben.

Lg
Floh


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.04.2010 12:12:25

es gibt das recht am eigenen bild:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

die frage ist jetzt, WIE dieses bild zustandekam. ist dein kind alleine droben, so sehe ich das als verletzung dieses persönlichkkeitsrechtes.
wurde die ganze klasse/gruppe fotografiert, so ist das schon schwieriger, weil ich glaube, dass dann ein gewisser "öffentlicher rahmen" vorgegeben ist, der wiederum ausnahmen gestattet (über die art der ausnahmen weiß ich weniger, nur zB dass man bei einem fussballspiel sehr wohl das publikum --wenn mehrere personen drauf sind)-- fotografieren dürfte, ein einzelne jedoch nicht)

ich würde den fotograf bitten, das foto aus der homepage zu nehmen.
(wenn er die fotos der homepage über ein passwort zugänglich macht, nämlich nur dem personenkreis, dann denke ich, darf er das)

.....das is aber jetz meine persönliche auffassung, weil ich mich ein wenig damit auseinandergesetzt hab, keine rechtsauskunft


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flinker_floh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.04.2010 12:25:40

Hallo feul,

vielen Dank für deine schnelle Auskunft und den Link!!!

Nein, noch ist nichts passiert - ich möchte nur vorher beim Fotografen klarstellen, dass wir kein Foto unserer Tochter auf seiner Homepage möchten (die Bilder sind dort für jeden zugänglich). Ich wollte mich schon vorher informieren, wie die Rechtsgrundlage ist.
Also Veröffentlichung des Einzelfotos ohne Einwilligung darf nicht sein, wenn mehrere Kinder drauf sind schon - habe ich das richtig verstanden? Leider gibt es nur 4 Erstkommunikanten - deswegen bin ich über die Gruppenvariante auch nicht besonders glücklich.

Lg
Floh


Gruppenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.04.2010 13:02:45 geändert: 15.04.2010 13:03:22

Fotos von Gruppen sind nur dann erlaubt, wenn die einzelnen Gruppenmitglieder nicht als bildbestimmend gelten bzw wenn die einzelnen Personen auf dem Bild nicht mehr zweifelsfrei erkennbar sind (zB Foto aller Schüler einer Schule, Fußballspiel > Zuschauer etc.).
Bereits bei Klassenfotos ist eine Erlaubnis aller Eltern nötig.

Hierzu ein Auszug aus der Broschüre der FWU:

Ein wichtiger Teil dieser Persönlichkeitsrechte ist das „Recht am eigenen Bild“, das im
Kunst-Urhebergesetz geregelt ist (im Internet unter http://www.gesetze-iminternet.
de/kunsturhg/BJNR000070907.html). § 22 führt aus: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung
des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung
gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung
erhielt.[...].“ In § 23 werden die Ausnahmen genannt. Das sind u. a.: „Bilder, auf denen
die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“
und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten
Personen teilgenommen haben.“


http://www.fwu.de/fileadmin/user_upload/medienrecht_schule_alp_200801.pdf

Th


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flinker_floh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.04.2010 21:04:03

Vielen herzlichen Dank, das mit dem Einverständnis aller Eltern bei Klassenfotos hat mir auch sehr weitergeholfen!!!!

Grüße
Floh


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs