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Forum: "Lehrerin muss Schüler 1000 Euro wegen "Arschloch" zahlen"

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Lehrerin muss Schüler 1000 Euro wegen "Arschloch" zahlenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 13:56:49 geändert: 29.04.2010 14:05:24

Sternartikel:
> Auf dem Sportplatz warfen sich die beiden gegenüber stehenden Schülergruppen die Bälle über eine Distanz von 30 Metern zu. "A. stand seitlich von mir, etwa zehn Meter entfernt. Plötzlich sah ich ihn grinsend auf mich zielen und zum Wurf ausholen. Dann wurde ich durch einen frontal eintreffenden Ball abgelenkt", sagt die Angeklagte. "Ich hörte, wie A. rief: 'Ich mach das jetzt!' ... Ich bin zu Boden gegangen und habe gedacht: Ist auf mich geschossen worden?" Panisch habe sie versucht, sich aufzurappeln, kam aber nicht gleich auf die Beine. A. habe ihre Handgelenke ergriffen, an ihr gezogen. Sie habe ihn angeschrieen, er möge sie los lassen. Dann fielen die Sätze, um die es hier geht und welche die Lehrerin auch nicht bestreitet.

[...]

Einen Monat konnte sie wegen der Brustkorbprellung nicht arbeiten. .. Von A. bekam sie einen kurzen Entschuldigungsbrief: "Ich hoffe, es geht Ihnen besser, es war nicht mit Absicht", schrieb der 18-Jährige.

[...]

Die Lehrerin zeigte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung an. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld eingestellt. Man glaubt, die Vorsätzlichkeit nicht beweisen zu können. Im Gegenzug aber gab A. die Beleidigung zu Protokoll.

[...]

"Ich war völlig außer mir, da handelt man nicht rational", sagt die Lehrerin. "Ich hatte Angst! Ich habe Distanz schaffen wollen! Es war Notwehr!" "Eben nicht", entgegnet die Staatsanwältin. "Mit Arschloch und Schwein kommen wir nicht weiter."

Das Gericht möchte das Verfahren gegen eine Geldbuße einstellen. 1500 Euro schlägt der Richter vor.

[...]

Das Gericht einigt sich auf 1000 Euro - weil die Angeklagte weniger verdient, als ursprünglich angenommen. (Tun die meisten. Anmerkung der Threaderöffnerin)
Es sei unglaublich, dass man sie wegen dieser Beleidigung bestrafe, sagt Heidemann später auf dem Gang. "Die ist harmlos im Gegensatz zu dem, was in der Schule sonst an Ausdrücken fällt." <

http://www.stern.de/panorama/icke-muss-vor-jericht-der-fall-der-lehrerin-1562205.html


In dem Sternartikel wird der Vorfall als Migrationsproblem dargestellt. Ich finde das in dem Zusammenhang nicht wichtig.

Wie findet ihr die richterliche message, eine Lehrerin deshalb mit 1.500 Euro zu bestrafen?

Bei uns hört man jeden Tag: "Halt die Fresse"! "Missgeburt", "ich mach dich tot", "Schwanzlutscher", "Hurensohn" etc. pp.

Ich finde das Urteil unangemessen. Erstmal rutscht einer Lehrerin, die täglich diese Kraftausdrücke hört mit Sicherheit eher im Affekt ein dem Niveau angepasster Ausdruck heraus und zweitens find ich die Höhe des Bußgeldes ungerechtfertigt.


angemessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 14:14:25

Es wurde ja nicht darüber geurteilt, ob die bezeichnung zutreffend ist, sondern ob die Bezeichnung einen Straftatbestand darstellt. Und das tut sie.

Der Witz ist, dass ein Richter dem das verhalten eines Prozessbeteiligten zu bunt wird, diesen vom weiteren Prozess ausschließen kann. Als Lehrer gibt das dann Schwierigkeiten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

Eine lobende Erwähnung des Vorfalles wegen besonderer Treffsicherheit und Wurfkraft, wäre in jedem Fall eine angemessenenere Reaktion gewesen.

PS Wenn diese verbale Entgleisung nicht teurer wird, dann weiß ich ja wie oft ich sie bei meinem gehalt ausstoßen kann. Adressaten hätte ich genug, ich muss also anfangen zu sparen oder einen Gruppentarif mit dem zuständigen Gericht absprechen.


Das Ganzeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 17:39:24

kommt mir vor wie eine Geschichte aus Absurdistan!
Eine Straftat (Körperverletzung) wird nicht verfolgt, die andere (Beleidigung) schon.
Selbst wenn der Junge die Lehrerin nicht getroffen hätte, muss man bei der Wucht und Präzision des Wurfes ( durch einen angeblich verletzten Schüler ) von einem vorsätzlichen Angriff ausgehen. Darf ich mich gegen solche Angriffe nicht wehren?
Absurdistan!
rfalio


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von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 18:10:23

@miss marple

1000 Euro kostet's aber nur,,
wenn du vorher vom Schüler verletzt wurdest.



Noch 'ne Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 18:26:23

Körperlich verletzt oder durch dessen Blödheit im eigenen Empfinden geistig schwer verletzt?


@ missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 18:44:44

Körperlich verletzt - 1 Monat arbeitsunfähig wegen Brustkorbprellung. (siehe Text)
Das IST Körperverletzung und keine Bagatelle...

Th


So langsam frage ich mich auch, wo wir leben und ob wir als Lehrer soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 19:22:46 geändert: 29.04.2010 19:23:18

langsam zum Freiwild werden...
Ich erlebte gerade den umgekehrten Fall, mit ähnlichen Ergebnissen - Rechtfertigung für das eigene für richtig erachtete Lehrer - Verhalten:
Kind (Junge 5. Jahrgang) verletzt absichtlich Mädchen (5. Jahrgang) im Untericht bei einer Kollegin so schwer, dass das Mädchen einige Arztbesuche absolvieren musste.
Diese Körperverletzung habe ich in derselben Lerngruppe zur Sprache gebracht und dem Jungen gehörig die Meinung gegeigt.
Seine Mutter beschwert sich darüber, ich hätte ihren Sohn "an den Pranger gestellt."

Ich habe deswegen ein Gespräch mit der Schulleitung - vor einem halben Jahr saßen wir dort auch schon zusammen. Da ging es um angebliches Fehlverhalten meiner Kollegin. Zwischendurch war eine weitere Kollegin Ziel ihrer Vorwürfe. Man kann also den Jahreskalender herausholen und schon mal ein paar Bleistifttermine machen...

Es scheint wohl zu stimmen, dass in zwei Berufen alle Welt mehr weiß und mehr kann als die, die es können sollten:
- Fußballtrainer und
- Lehrer.


Rabattneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 19:59:57 geändert: 29.04.2010 20:09:53

Möööönsch! Für 1000 Euro ist aber mindestens noch ein weiteres "A...loch" für den Richter mit abgegolten!


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von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 20:02:41

@rhauda



@volleythomasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2010 22:32:53

Körperlich verletzt - 1 Monat arbeitsunfähig wegen Brustkorbprellung. (siehe Text)
Das IST Körperverletzung und keine Bagatelle...

Nee, aber nicht von der Relevanz, dass die Staatsanwaltschaft sie einer Klageerhebung für würdig befunden hätte.

Also Lehrerinnen abschießen straffrei, Verbalinjurie teuer. Hätte die Kollegin mal besser zurückgeworfen.


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