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Forum: "Lehrerin muss Schüler 1000 Euro wegen "Arschloch" zahlen"
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| @bakunix | | von: caldeirao
erstellt: 02.05.2010 17:53:41 |
Ich bin ähnlicher Meinung wie Brieöffner. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. In Deinem Fall geht es um eine oder mehrere Lehrer/innen, die Kraft ihrer Wassersuppe Schüler/innen beleidigen, psychisch quälen, sie niederdrücken usw. Ich kenne auch eine Vielzahl solcher LuL. Ich veruteile das und ich kann mir nur wünschen, dass Eltern in solchen Fällen mit aller Konsequenz aktiv werden, damit SuS nicht mehr soetwas erleben müssen.
In diesem konkreten Fall ging eine Tätlichkeit eines Schülers voraus, in dessen Folge die Lehrerin erhebliche körperliche (und mit Sicherheit auch seelische) Verletzungen hatte. Sie war einen Monat krank geschrieben! Da sehe ich zu Deinem Fall einen erheblichen Unterschied, der meines Erachtens nicht vergleichbar ist.
Um ein Beispiel auf die Spitze zu treiben, Wenn ein 18 jähriger Schüler mich versucht zu vergewaltigen, mir die Kleider vom Leib reißt, soll ich es mit der Bemerkung "das macht man aber nicht" gefallen lassen oder sollte ich versuchen mit einem Tritt in seine Weichteile mich versuchen zu wehren? Da begehe ich aber eine Straftat, da ich Schülern nicht mit Gewalt strafen darf. |
| @ caldeirao | | von: bakunix
erstellt: 02.05.2010 18:48:31 geändert: 02.05.2010 18:51:58 |
Du schreibst:
Wenn ein 18 jähriger Schüler mich versucht zu vergewaltigen, mir die Kleider vom Leib reißt, soll ich es mit der Bemerkung "das macht man aber nicht" gefallen lassen oder sollte ich versuchen mit einem Tritt in seine Weichteile mich versuchen zu wehren? Da begehe ich aber eine Straftat, da ich Schülern nicht mit Gewalt strafen darf.
Bei einem Vergewaltigungsversuch kommt eindeutig der Notwehrparagraph zum Zug, so dass Du straffrei die Möglichkeit hast, Dich mit den von Dir beschriebenen Mitteln zu wehren.
Ich möchte nicht gegen die betroffene Lehrerin argumentieren. Das liegt mir fern. Ich möchte nur nicht, dass in diesem Thread der eingangs geschilderte Vorfall benutzt wird, die Lehrerinnen und Lehrer zu generellen Opfern zu stilisieren. Ich weiß, dass Kolleginnen und Kollegen mit der Zeit sich einen gewissen Zynismus zulegen, um den alltäglichen Verletzungen zu entgehen. Allerdings, und das sehe ich als Problem, dieser Zynismus macht vor Schülern, die ihn nicht verdient haben, oft nicht halt.
Heute berichtete mir ein Mitschüler meiner Tochter das Gebaren einer Lehrerin auf die gesamte Klasse bezogen. Sie sage öfter, sie habe ihr Abitur in der Tasche, sie habe auch ihren Job, mit dem sie ihr Geld verdiene, ob sie sich nun ans Pult setze und nichts mache, weil die Klasse laut sei, oder ob sie unterrichte. Desöfteren würde sie sich tatsächlich an ihren Schreibtisch setzen und ihr Nichtstun bis zu einer halben Stunde ausdehnen, um so den Schülern zu demonstrieren, dass sie sich noch viel Stoff fürs Abi reinziehen müssten.
Ich sehe eine Differenz zwischen dem, was in den Klassenzimmern real passiert, und dem was in pädagogischen oder sonstigen Leitfäden steht. Die tagtäglichen gegenseitigen Verletzungen müssten mehr ins Zentrum des Diskurses um den Lehrerberuf gerückt werden. An der Uni kommt sowas gar nicht vor, in Lehrerfortbildungen so gut wie nicht. |
| @ bakunix | | von: caldeirao
erstellt: 03.05.2010 16:02:03 geändert: 03.05.2010 16:06:27 |
ich gebe Dir fast uneigeschränkt Recht, dass einige LuL sich im Ton vergreifen, psychischen Druck aufbauen, verbal und auch vereinzelt körperlich gewalttätig werden usw. Ohne Frage, das darf nicht geduldet werden. (Eine Bitte nur schreibe nicht Kolleginnen und Kollegen, sondern differenziere bitte mit einige oder manche oder ... Ich fühle mich jedenfalls nicht angesprochen, zähle aber zu den Kolleginnen und Kollegen).
Hier geht es aber um Körperverletzung und die war nicht unerheblich, genau wie in meinem übertriebenen Beispiel. So wie die Umstände aussehen, war es sogar vorsätzlich, das ist aber nicht nachweisbar und damit gilt in unserem Rechtsstaat die Unschuld. Aber ich glaube man kann von einem 18-jährigen Jugendlichen erwarten, dass er bei so einem Schuss, mögliche Folgen abschätzen kann und dann war es aus meiner Sicht grob fahrlässig und eine grobfahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat. Warum das Gericht anders entschieden hat, ist mir schleierhaft.
Ich will noch mal betonen, man darf hier nicht Beleidigungen usw., die aus pädagogischer Inkompetenz entstehen mit einer Beleidigung, die nach einer schweren Körperverletzung entstanden ist, vergleichen. Das sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.
Und mir persönlich geht es überhaupt nicht um irgendwelche Rechtfertigungen, sondern auch darum, dass ich nicht Freiwild für irgendwelche Gewalttäter/innen bin. |
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