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Forum: "Freiwilliges 10.Schuljahr "Rauswurf" möglich?"

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Freiwilliges 10.Schuljahr "Rauswurf" möglich?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: biberle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2010 18:32:09

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich unterrichte an einer Hauptschule in Rheinland-Pfalz in einer Vorlaufklasse zum 10. Schuljahr und habe einen Schüler vom Gymnasium bekommen, der durch sein Verhalten jeglichen Unterricht unmöglich macht. (Das war wohl auch in den drei Schulen, in denen er vorher war, genauso). Einzelgespräche mit dem Schüler, den Eltern, Sozialarbeitern usw. blieben bislang erfolglos. Andere Disziplinarmaßnahmen ebenso. Es geht so weit, dass der Schüler junge Kolleginnen und Kollegen aufs Überlste beleidigt und keinerlei Einsicht zeigt. Auch die Mitschüler sind mittlerweile ungehalten und klagen über die ständigen massiven Störungen und Beleidigungen. Der Schulleiter meint, andere Möglichkeiten als zeitweiligen Unterichtsausschluss seien nicht möglich. In die Klasse 10 müsste der Schüler mit aufgenommen werden. Kennt sich jemand von Euch in den Richtlinien aus? Ich höre da immer wiedere Unterschiedliches.
Vielen Dank
biberle


Welches Bundesland?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gymno Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2010 22:05:50

So wie mir bekannt, hat ein Schüler lediglich 9 Pflichtjahre zu absolvieren. Alles andere darüber hinaus ist freiwillig.
Deiner kurzen Schilderung nach muss er nicht übernommen werden, denn er hat seine Schulpflicht erfüllt.
Was sagt der Schulleiter dazu? Gab es ine Übereinkunft mit dem Gymnasium? (Vielleicht Abschluss mit der 10. Klasse?)


Rheinland-Pfalzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: biberle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2010 08:08:46

Danke für deine schnelle Antwort. Leider meint der Schulleiter, die Richtlinien seien nicht eindeutig. Das macht es total schwer. Ich weiß langsam nicht mehr, wie ich das vor den anderen Eltern verantworten soll, die nicht verstehen, dass es hier keine anderen Möglichkeiten gibt als immer wieder einen neuen Ausschluss. Das wird ja auch dem besagten Schüler nicht gerecht, der meines Erachtens psychologische Hilfe braucht, die er aber nicht annehmen will.


Ordnungsmaßnahmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gymno Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2010 10:16:15 geändert: 02.06.2010 10:17:26

Lies mal die § 84-87 der Gesamtschule,RSO,Hauptschule durch. Es geht hier um Maßnahmen bei Störungen bis zum Ausschluss aus der Schule.
Ich würde auf alle Fälle den Schulpsychologen ( gibt es einen an der Schule?) und das Jugendamt einschalten. Dies ist deshalb geboten, weil der Schüler keiner freiwillige Erziehungsberatung zustimmt.
Wenn derart gravierendes Verhalten vorliegt, sollte die Schule reagieren. Sie muss es sogar tun, damit keine Verfahrensfehler vorliegen.
Dein Schulleiter hat nicht nur dem schwierigen Schüler gegenüber Fürsorgepflicht, sondern vor allem gegenüber den anderen Mitschülern und gegenüber seinem Kollegium.
Übrigens, auch eine Klassenelternversammlung (mit Anwesenheit des Schulleiters) könnte Druck machen.
Ich wünsche dir gute Nerven und hoffentlich ein für alle annehmbares Ende!


?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2010 11:07:44 geändert: 04.06.2010 18:41:45

Wann ist der Schüler in die 9 V gekommen? Wie viele Schuljahre hat er bereits hinter sich?
Ein direkter Wechsel vom Gymnasium an die H Klasse erfolgt ja in der Regel nur, wenn der Schüler eine Klasse bereits zweimal wiederholt hat, dann ja wohl die 9.
Das heißt er benötigt eine Schulzeit Verlängerung. Den Antrag stellen die Eltern an die Klassenkonferenz. Wenn er versetzt wird, gibt es kaum Möglichkeiten den Antrag abzulehnen.
Klar könnte man jetzt den Ordnungsmaßnahmenkatalog abarbeiten, aber es wäre vielleicht sinnvoller das Jugendamt einzuschalten und den Eltern zu raten einen Erziehungsbeistand zu beantragen. Aufgrund des häufigen Schulwechsel mit ähnlicher Problematik ist ja zu erwarten, dass der junge Mann sein leben so nicht in den Griff kriegt.
Natürlich gleichzeitig weiter sanktionieren mit Ordnungsmaßnahmen und nicht so lange zögern! (vielleicht mal den Schulleiter in der Klasse als Vertretung einsetzen)

P.S. in der 9V nach "altem Modell" wurden Schüler nur dann in das freiwillige 10. Schuljahr aufgenommen, wenn die Noten und das Verhalten o. k waren. Müsste in der alten übergreifenden Schulordnung stehen, die ich gerade nicht zur Hand habe.


Konferenz mit allen Fachlehrern,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2010 21:50:48

Schulleiter,dem Schüler und seinen Eltern und Aufzeigen der schulrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens. So habe ich das mal kennengelernt.


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