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Forum: "Trennungsgeld bei Ablehnung meines Versetzungsantrags?"

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Trennungsgeld bei Ablehnung meines Versetzungsantrags?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: engelsue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2010 18:21:07

Hallo Leute,

letztes Jahr habe ich einen Versetzungsantrag in ein anderes Bundesland gestellt. Grund war Familienzusammenführung. Der Antrag wurde abgelehnt. D.h. mein Mann und ich pendeln jedes Wochenende zwischen Hessen und BW.

Habe ich dadurch einen Anspruch auf Trennungsgeld?

Bin gespannt auf Eure Antworten

Engelsue


Trennungsgeldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2010 20:03:01

Hallo Engelsue,
nach dem Beamtengesetz wirst du kein Trennungsgeld bekommen. Das wird nur gewährt, wenn Aufwendungen durch dienstlich angeordnete Maßnahmen wie Versetzung oder ggf. auch Abordnung entstanden sind und du außerhalb deines bisherigen Dienstortes eingesetzt wirst. Steuerlich kann man aber u.U. Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Die Voraussetzungen müsstest du im Steuerrecht nachlesen.
Gruß
docman


Absetzen, was geht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2010 20:47:58

Das mit der doppelten Haushaltsführung stimmt. Ihr habt auch Anrecht auf eine wöchentliche "Heimfahrt", die ihr ebenfalls von der Steuer absetzen könnt. Dabei ist egal, wer zu wem fährt. Bei uns waren es 350 km (eine Strecke),da kam so einiges zusammen. Sowas sollte man sich nicht durch die Lappen gehen lassen... wenn sie das Steuerrecht diesbezüglich nicht geändert haben.

Und noch ein Tipp nebenbei: Familienzusammenführung mit Kindern klappt deutlich besser als ohne... also schön üben...


Gruß
petty


Trennungsgeldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2010 21:25:35

gibts nur, wenn durch eine Versetzung (ohne eigene Bewerbung) sich die bisherige Situation verschlechtert.
Also wie schon von meinen "Vorschreiberinnen und Vorschreibern" gesagt: es bleibt nur die doppelte Haushaltsführung bei der Steuer. Da gehören dazu: die Miete der Wohnung, die nicht Familienwohnsitz ist, Telefonate, Heimfahrten an den Familienwohnsitz (oder den 2. Wohnsitz), ev. auch doppelte Anschaffungen, die durch die 2 Haushalte notwendig werden.
rfalio


Trennungsgeldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: engelsue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.09.2010 16:01:57

Hallo zusammen,

danke euch für eure schnelle Antwort. Habe ich mir fast gedacht. Schade, aber ich denke über die Steuer holen wir einiges wieder raus.

Vielleicht klappt´s ja beim nächsten Versetzungsantrag.

... bis dahin üben wir weiter

sonnige Grüße
engelsue


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