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Forum: "Umgang mit chronisch kranken Schülern - Medikamentengabe"

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Umgang mit chronisch kranken Schülern - Medikamentengabeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.09.2010 15:02:28

Ich suche eine Vorlage für einen Kooperationsvertrag zwischen Schule, Elternhaus und Arzt.
An unserer Schule werden nämlich verschiedene Schüler unterrichtet, die in Notfällen oder auch auf Klassenfahrten Medikamente durch Lehrer erhalten sollen oder bei der Einnahme unterstützt werden sollen.
Rechtliche Infos habe ich genügend, sowohl aus schulischer Sicht als auch als Erste Hilfe Ausbilder.
Es gab in RLP wohl mal eine Vorlage, die auch von unserem Schulleiter an mich weitergereicht wurde, die aber z. Z. weder er noch ich finden können (sie war wohl nicht digitalisiert). Die Unfallkasse RLP hat auch keinen Vordruck.
Wer hat eine Vorlage und kann sie mir möglichst in digitaler Form zur Verfügung stellen?



Hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.09.2010 15:15:56 geändert: 16.09.2010 15:22:38

ist ein Forum mit ähnlicher Frage. Wenn du runterscrollst, findest solch einen Entwurf, vielleicht hilft der dir weiter, evtl. wenn du ihn für deine Zwecke anpasst??

http://forum.epilepsie-netz.de/index.php?topic=5274.0


Eine Handlungshilfe neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2010 21:09:07

gibt es unter
http://www.4teachers.de/url/4048
unter Prävention - Handlungshilfen
Mit Muster für eine Vereinbarung .


Medikamentenverabreichung dur ch Lehrer?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.10.2010 00:02:53

Das wundert mich aber. Uns ist eingetrichtert
worden, dass wir unter keinen Umständen jemals einem
Schüler ein Medikament verabreichen dürfen. Oder
geht es um Grundschule und ist da auf Klassenfahrten
anders?


Es geht um chronisch kranke Schüler,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.10.2010 18:08:33

die in Notfällen Medikamente brauchen, nicht um Medikamente bei akuten Erkrankungen.
Zunächst gilt, das Ersthelfer keine Medikamente verabreichen dürfen und z. B. auch keine Zecken entfernen dürfen.
Aber sowohl in Kitas als auch in Schulen werden Kinder betreut, die chronisch krank sind (Asthma, Epilepsie)und in Notfällen Medikamente brauchen.
Es ist möglich, dass Lehrer in Notfällen Medikamente geben, wenn
- der behandelnde Arzt schriftlich oder persönlich erklärt, wie und wann das Medikament verabreicht werden sollte (er darf aber nicht einfach schreiben: bei einem Anfall, sondern muss im Detail schildern)
- die Eltern den/die Lehrer von jeglicher Haftung bei der Gabe des Medikaments befreien (schriftlich!)
- der/die Lehrer freiwillig schriftlich zustimmen

Es kann keine Lehrer dazu gezwungen werden! Aussagen wie: "Wenn sie dem Kind das Medikament in Notfällen nicht geben, ist das unterlassene Hilfeleistung!" sind nicht zutreffend, werden aber scheinbar manchmal von Eltern und Ärzten gebraucht um Lehrer unter Druck zu setzen.

Realität an unseren Schulen ist aber auch, dass es genügend Kinder gibt, die regelmäßig Medikamente nehmen müssen (z.B. ADS, ADHS, Diabetiker)und die, wenn sie nicht wenigstens ihre Medikamente unter unserer Aufsicht nehmen können, von manche Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden. Und dann würden diese Kinder für etwas bestraft, was sie selber nicht zu verantworten haben.
Das Problem der Medikamentengabe haben aber z. B. auch Ganztagsschulen.


Regelung bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gymno Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.10.2010 19:33:14

Wenn Kinder wichtige Medikamente benötigen, wie z. B. ein Insulin-Spritze, dann geben die Eltern diese im Sekretariat ab. Dort werden die Medikamente mit Namen des Schülers und Dosierung (Eltern!) beschriftet. Dies geschieht immer nach Rücksprache mit dem Schulleiter.
Auch für die OGS gilt diese Regelung.
AHDS-Medikamente werden unseren Schülern von den Eltern zu Hause verabreicht. Es gibt hier ja verschiedene Varianten, die Langzeitwirkung haben und nicht hochdosiert am Vormittag gegeben werden müssen. Wir hatten auch noch keine Anfrage in dieser Richtung.
Andere Medikamente dürfen bei uns nicht abgegeben werden. Eisbeutel, Tee und Wärmflaschen sind an manchen Tagen sehr frequentiert, wenn aber Schmerzen anhalten, wird das Kind in der Regel immer von einem Elternteil, den Großeltern oder einem Verwandten abgeholt. Bei vielen Schülern helfen solche Hausmittel(viel Trinken, Wärme oder Kälte, frische Luft) überraschend. Leider ist es oft zur Gewohnheit geworden, bei jedem Schmerz eine Tablette "einzuwerfen"!
In Notfällen ruft die Schule natürlich immer die Rettung!( bei einem Unfall, Sturz, akute Sportverletzung,)
Außerdem haben wir 1-2 ausgebildete Erste-Hilfe-Lehrer und auch in einem Kurs ausgebildete Schüler zur Verfügung.



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