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Forum: "Wertung von mündlich + schriftlich"

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Wertung von mündlich + schriftlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kfmaas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2004 13:16:51

Hallo ihr Lieben,
die Zeugnisse stehen vor der Tür oder wurden gerade gemacht. Wie ist es denn im Lande: In welchemn Verhältnis stehen mündliche und schriftliche Noten, wenn es darum geht eine Gesamtnote zu finden? 50-50. 40 - 60. Oder wie man gerade Lust hat oder es passend machen kann?
Ich bitte um Aufklärung. Es wäre schön, wenn ein Kollege aus Niedersachsen dabei wäre
Liebe Grüße
kfmaas


Den Anspruch, Dich aufzuklären,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: edlerverein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2004 14:46:47 geändert: 15.06.2005 19:54:37

.



Gibt es Vorschriften?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kfmaas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2004 17:50:37

Vielen Dank Edlerverein
In RLP ist das Verhältnis 50:50 in Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden (M,D,E, FRZ. Wahlpflichtfach)vorgeschrieben. Wie ist es in den anderen Bundesländern?
LG
kfmaas


nun,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2004 17:59:51 geändert: 10.07.2004 18:01:16

ich bin zwar auch nicht aus niedersachsen, aber ich halte mich in physik und chemie an folgendes bewertungssystem, das ich ebenfalls am anfang des schuljahres bekanntgebe:
20% schriftliche tests
20% durchführung von versuchen (wie ist der schüler vorbereitet, hält er sich an die regeln......)
30% mündliche mitarbeit während der stunde
10% gruppenarbeit, plakatgestaltung etc
10% z.b. bericht über exkursion oder schriftl. oder mündl. referat, ist je nach schulstufe verschieden
10% führen der unterlagen (heft, protokolle)
= 100%

klingt sehr kompliziert, ist es aber nicht: wenn man die einzelnen noten mit dem faktor 2 (für 20%) oder 3(30%) multipliziert und dann zusammenzählt, kommt z.B. 34 heraus, das entspricht dann einer 3,4.

das system kann natürlich für jeden unterrichtsgegenstand individuell verändert werden, wobei ich mich in mathematik auch an 50:50 halte.

feul


und wo ist da meine pädagogische Entscheidung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lefin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2004 18:31:56

Ich halte es zwar auch zuerst Mal mit dem "rein rechnerischen - ob 50/50 oder 40/60", aber dann treffe ich doch meine Entscheidung nach pädagogischen Gesichtspunkten:
- will ich motivieren?
... oder so? ... evtl. auch Leistungsverweigerung entsprechend beachten (ich weiß - is eh' 'ne 6!)

Ich denke, rein rechnerisch die Noten zu geben, wird den Schülern nicht immer gerecht!!!


@edlervereinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant71 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2004 18:57:37

Ich mach es im Prinzip genau wie du. Ich sage am Anfang, dass ich schriftlich - mündlich 50 - 50 zähle und habe auch keine Probleme jemandem, der schriftlich 5 steht, eine 4 zu geben, weil er mündlich 3 ist. Aber umgekehrt jemandem eine 4 geben, weil er mündlich 5 steht, obwohl er schriftlich glatt 3 steht??? Da hab ich irgendwie echt Hemmungen. Obwohl ich das den Schülern immer wieder gesagt habe. Irgendwie nehmen die mich ja auch nicht mehr ernst, wenn ich dann doch die bessere Note gebe. Wie geht es dir dabei???


ein mann, ein wortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: edlerverein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2004 19:14:31

@elefant: wenn ich das so ankündige (weil ich es für sinnvoll erachte), dann zieh ich das auch so durch, in beide Richtungen, ohne mieses Gefühl. Ich bin eindeutig, berechenbar, das ist doch nur richtig so. Allerdings erinnere ich die mündlichen Schlafmützen zwischendurch immer wieder daran.
Ich find es auch wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler lernen zu zeigen, was sie können, sich zu "verkaufen", statt mental die Tarnkappe aufzusetzen. Vor allem die Mädchen!
Also: nur Mut!


Hintergrung: Ich bekam folgende Mailneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kfmaas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2004 19:50:00

"Ich hab jetzt eine Frage, die sich auf eine meiner Nachhilfeschuelerinnen bezieht:

Das Maedel paukt jetzt seit einem halben Jahr bei mir und hat sich ganz toll gemausert:
Erstes Halbjahr glatte 5 (zwei 5en geschrieben, Vokabeltests verhauen, muendlich schwach), aber sie bekam eine 4 ins Zeugniss.
In diesem Halbjahr hat sie erst eine 4, dann ein 3 geschrieben, Vokabeltests waren auch im Schnitt 3,5, muendlich laut (neuer) Lehrerin 1,5.
Und dazu erklaerte ihr die Lehrerin noch wie sehr sie sich verbessert haette und trug eine glatte 5 nun ins Zeugnis ein.

Der erweiterte Abschluss haengt fuer die junge Dame nun auch noch gerade von dieser Zensur ab, wir sind frustriert!
Wie setzt sich eine Benotung zusammen, ist es jedem Lehrer freigestellt oder gibt es (Schul-)Rechtliche Vorgaben?
Wie kann man jemandem erst sagen: toll gemacht und dann die Note noch schlechter als die des vorigen Zeugnisses ausfallen lassen?
Haetten Sie da Rat oder Vorschlag, da ich mich mit dem deutschen Schulsystem (Niedersachsen) nach 11 Jahren USA nun nicht mehr so auskenne? "

Was würdet ihr sagen?

Liebe Grüße
kfmaas


ist diese Nachrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2004 20:20:38 geändert: 11.07.2004 20:40:26

von der Nachhilfelehrerin oder von der Mutter des Mädels??
Auf jeden Fall würde ich mich mit der Lehrkraft in Verbindung setzen, denn nur so kann geklärt werden, welche Begründung es für die Note gibt.

Auch dem/der Nachhilfelehrer(in) sollte in jedem Fall Auskunft gegeben werden, schade, dass diese Möglichkeit viel zu selten in Anspruch genommen wird.

auch wenn es eine jahresnote ist, ist diese für mich nicht einsichtig, da im zweiten halbjahr anscheinend keine einzige 5 vorhanden war. aber bei uns in Ö gibt es in jedem bundesland elternverbände, an die man sich wenden kann, wenn man bezüglich noten eine rechtsberatung braucht. gibt es so etwas bei euch nicht??
feul


@kfmaasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2004 21:37:49

Hier bei uns in RLP wird am Ende des Schuljahres eine sogenannte Ganzjahresnote gegeben. Dabei muss die Halbjahresnote mit berücksichtigt werden, die Note des zweiten Halbjahres muss dabei stärker berücksichtigt werden als die des ersten Halbjahres. Das verhältnis von mündlichen zu schriftlichen Leistungen ( Arbeiten) und sonstigen Leistungen (Vokabeltest etc.) für eine Note ist aber nicht starr festgelegt. Notensprünge von Halbjahr zu Jahreszeugnis von mehr als zwei Noten müssen begründet werden.
Wenn deine Nachhilfeschülerin also eine fünf bekommen hat, erstmal nachfragen. Manchmal gibt es in Zeugnissen auch einfach Eintragungsfehler (kam bei meinen Söhnen und meinen Schülern auch schon vor). Ansonsten sollten die Erziehungsberechtigten bei der notengebenden Lehrerin nachfragen und sich die Note begründen lassen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass eine fünf zustande kommen kann, wenn die Aussagen deiner Nachhilfeschülerin stimmen.
MfG silberfleck


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