transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 48 Mitglieder online 04.05.2024 21:38:53
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Schulpflicht NRW- erbitte Hilfestellung"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Schulpflicht NRW- erbitte Hilfestellungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: inskaltewasser Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2011 11:22:50

Hallo liebe Fories,

vielleicht können mir Kollegen aus NRW helfen.

Eine gute Freundin hat eine Tochter auf der Realschule in der 10. Klasse.
Sehr wahrscheinlich schafft sie ihren Realschulabschluss nicht.
Hat sie dann einen Hauptschulabschluss? Das wäre meine erste Frage.
Zweitens:
Besteht in NRW noch die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr´?
Vor zehn Jahren ging mein Bruder nämlich auch ohne Abschluss von der Schule und hatte keine Lehrstelle und der musste dann in so eine Vorbereitungsklasse- bis er 18 war.
Ist das noch die aktuelle Situation?

Die Tochter denkt nämlich, dass sie sich ab dem Sommer auf die faule Haut legen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Inskaltewasser


Guckst du hier:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2011 11:25:59



Schulpflicht NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2011 11:59:01

Die Schulpflicht endet in dem Lebensjahr, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr erreicht.

Nach dem Abschluss der allgmein-bildenden Schule besteht Berufsschulpflicht. Ausnahme der Schüler hat nach der 10. Klasse eine Ausbildungsstelle.

Im vorliegenden fall der realschülerin ist zu prüfen, ob sie die Bedingungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erfüllt. Der kann auch von einer Realschule vergeben werden. Im schlimmsten Fall verlässt die Schülerin die Realschule ohne Abschluss und muss ins Berufsvorbereitungsjahr am BK.

Alternative sind Ersatzschulen in privater - meist gemeinnütziger - Trägerschaft, die über schulische Maßnahmen, die Schulabbrecher zu einem Schulabschluss führen. Mögliche Träger sind das Kolpingwerk oder Jugend- und Arbeitslosen(selbsthilfe)initiativen.


,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: inskaltewasser Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2011 13:54:06

@klexel und missmarpel

Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe!

Einen schönen sonnigen Samstag noch!


@inskaltewasserneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2011 14:32:47

Die Ausführungen von missmarpel stimmen nicht so ganz.

Ein Realschüler, der in Klasse 10 ist, kann die Schule gar nicht mehr ohne Abschluss verlassen, denn er hat durch die Versetzung in die Klasse 10 bereits den Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Der ist zwar in NRW praktisch nichts wert, ist aber halt der unterste Abschluss.
Wenn er die Bedingungen für den Realschulabschluss (FOR oder Mittlerer Bildungsabschluss) nicht schafft, wird geprüft, ob er den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - bekommt. Das ist meistens der Fall, wenn jemand an Englisch oder Französisch scheitert.

Die Berufsschulpflicht endet am Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 wird. Tritt er eine Lehre an, ist er bis 21 berufsschulpflichtig - das bedeutet, wenn er auch nur einen Tag vor dem vollendeten 21. Lebensjahr eine Ausbildung antritt, ist er bis zum Abschluss derselben berufsschulpflichtig.

Die Realschulen machen das nicht gern, aber jeder, der dort den Abschluss nicht schafft und die Höchstverweildauer in der RS (8 Jahre) nicht überschreitet, hat das Anrecht auf Wiederholung der 10 in derselben Schule.
Auf den Berufskollegs gibt es auch Möglichkeiten, den Realschulabschluss nachzuholen (Achtung in einigen Gegenden von NRW geht das über Online-Anmeldung!).

Weitere Fragen gern an mich, auch per PN.


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2011 15:47:34 geändert: 09.04.2011 15:49:18

Wer von der 9 in die 10 versetzt ist hat in der Regel auch den HA 9 geschafft. Es muss trotzdem geprüft werden, ob die Bedingungen für den HA 9 erfüllt sind. Es kann nämlich sein, dass jemand für den MSA die notwendigen Voraussetzungen (Bereichsnote) in Arbeitslehre erfüllt, der HA 9 aber nicht vergeben werden kann, da die Einzelnoten aus Wirtschaft, Hauswirtschaft und Technik maßgeblich sind. Selbiges gilt auch für die Naturwissenschaften.

Durch meine Tätigkeit an der Gesa kann ich nur sagen, ich habe schon Pferde kotzen sehen, und das vor der Apotheke.

Die Vermischung von allgemeiner und Berufsschulpflicht ist auch nicht gerade zielführend.


Realschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2011 23:40:22

An der Realschule ist das ein bisschen anders, und von der war die Rede. Wirtschaft gibt es nur an einigen RS neuerdings als Schulversuch, Technik ist ein Wahlpflichtfach und Hauswirtschaft wird nicht (mehr) an allen RS unterrichtet. Daher ist für uns an der RS die Versetzung von 9 nach 10 maßgeblich. Im Schnitt "schaffen" bei uns an der RS durchschnittlich etwa zwei Schüler pro Entlassklasse nicht den Realschulabschluss (bzw. FOR, jetzt MSA).


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs