Die Ausführungen von missmarpel stimmen nicht so ganz.
Ein Realschüler, der in Klasse 10 ist, kann die Schule gar nicht mehr ohne Abschluss verlassen, denn er hat durch die Versetzung in die Klasse 10 bereits den Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Der ist zwar in NRW praktisch nichts wert, ist aber halt der unterste Abschluss.
Wenn er die Bedingungen für den Realschulabschluss (FOR oder Mittlerer Bildungsabschluss) nicht schafft, wird geprüft, ob er den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - bekommt. Das ist meistens der Fall, wenn jemand an Englisch oder Französisch scheitert.
Die Berufsschulpflicht endet am Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 wird. Tritt er eine Lehre an, ist er bis 21 berufsschulpflichtig - das bedeutet, wenn er auch nur einen Tag vor dem vollendeten 21. Lebensjahr eine Ausbildung antritt, ist er bis zum Abschluss derselben berufsschulpflichtig.
Die Realschulen machen das nicht gern, aber jeder, der dort den Abschluss nicht schafft und die Höchstverweildauer in der RS (8 Jahre) nicht überschreitet, hat das Anrecht auf Wiederholung der 10 in derselben Schule.
Auf den Berufskollegs gibt es auch Möglichkeiten, den Realschulabschluss nachzuholen (Achtung in einigen Gegenden von NRW geht das über Online-Anmeldung!).
Weitere Fragen gern an mich, auch per PN.