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Forum: "Krankschreibung - wie lange Gehalt?"

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Krankschreibung - wie lange Gehalt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2011 20:14:25 geändert: 09.04.2011 20:15:43

Ich bin zur Zeit in der 3. Woche krankgeschrieben.

Meine Fragen: Sollte ich weiter fehlen (mit Ferienterminen dazwischen):
Wieviel Fehlzeitwochen sind zulässig, damit ich dennoch weiterhin mein volles Gehalt beziehe?

Wenn die Krankschreibung über die gesetzlich bestimmte Zeit hinausgeht: Wer bezahlt mein Gehalt? - wie hoch sind meine finanziellen Einbußen- wie geht dann das Prozedere?
Mir hat mal mal jemand gesagt, man müsste am letzten Tag vor den Ferien in der Schule zum Dienst erscheinen,damit man keine finanziellen Nachteile hat, aber krank ist doch krank oder?

Ab welcher Fehlzeit muss man zum Amtsarzt?
Ich meine, ich bin doch nicht mit Absicht krank geworden?

Zählen die Ferien dann als Fehlzeit mit?

Weiß jemand Genaueres?


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von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2011 23:41:20

angestellt oder verbeamtet?


Krankengeldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2011 06:25:28 geändert: 10.04.2011 06:27:30

Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, bekommt als Angestellter 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von der GKV.
Dies entspricht in etwa dem Betrag, den der Angestellte als ALGI (Arbeitslosengeld I) erhalten würde. Die Höhe hängt ab von der Lohnsteuerklasse, die der Empfänger des Krankengeldes hat.

Natürlich zählt die "unterrichtsfreie" Zeit mit zum Zeitraum der Krankschreibung, sie wir ja auch bezahlt, wenn jemand gesund/arbeitsfähig ist (Anspruch auf bezahlten Urlaub).

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit muss ein Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) auf Arbeitsunfähigkeitsrente gestellt werden. Wer vor 1960 geboren worden ist, ist über die GRV noch besser gestellt und erhält ggf. eine Berufsunfähigkeitsrente.

Tipp:
Wer absehen kann, dass er länger als 6 Wochen arbeitsunfähig geschrieben werden muss, der sollte als Verheirateter in die Lohnsteuerklasse 3 oder 4 wechseln, wenn er vorher in Lohnsteuerklasse 5 war. Der Ehepartner muss dann ebenfalls wechseln und zwar in die Lohnsteuerklasse, die der Kranke vorher hatte.


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von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2011 10:15:48 geändert: 10.04.2011 10:16:29

erhalten ihre Besoldung weiter.
Wenn absehbar ist, dass du noch länger ausfällst, solltest du versuchen eine Krankschreibung über einen längeren Zeitraum zu erhalten, damit die Schule eventuell die Chance hat eine Vertretungskraft zu bekommen.
Die Krankschreibung nicht in den Ferien aussetzen, da eventuell ein Urlaubsanspruch außerhalb der Ferien entstehen kann.


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