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Forum: "Darf ich einen Schüler im Auto mitnehmen?"

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hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: soschu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2011 22:35:08

im Saarland ist das klar verboten (wobei sich aber auch einige nicht daran halten).
Es stellt sich ja auch die Frage, wenn das Kind im Auto was kaputtmacht. Dann müssten dessen Eltern bezahlen (oder deren Versicherung). Was, wenn die Eltern/die Versicherung aber nicht zahlt?

Ich glaube, es gibt mehr Probleme als nötig. Daher würde ich kein Kind mitnehmen.

soschu


Wirneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2011 22:42:30

haben in diesem Forum schon mehrere Links, die belegen, dass es erlaubt ist.
Hier ist noch einer für Berlin:
http://www.unfallkasse-berlin.de/content/artikel/146

Ich glaube kaum, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Bestimmungen haben.

Ob es sinnvoll ist, für einen Lehrer, eine Schülerin mitzunehmen, wurde auch schon erwähnt.... - aber das ist ein anderes Thema.

Eigentlich wurden alle Aspekte im Forum schon erörtert. Dabei wurde deutlich, dass wir alle als juristische Laien eine andere Meinung haben als die Rechtsprechung sagt.


egalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.09.2011 07:59:31

Im Prinzip ist es egal, ob ein Lehrer einen Rad fahrenden oder zu Fuß gehenden Schüler auf dem Schulweg mit seinem Auto anfährt oder dieser Schüler im Wagen des Lehrers verunfallt.

Die Folgen sind eigentlich die gleichen:

Heilbehandlungskosten des verletzten Schülers,
ggf. Reha-Kosten,
Schmerzengeld,
ggf. Rentenzahlung,
Schadenersatz.

Unterschieden werden muss letzendlich nur bezüglich des Verschuldens.

Schüler auf dem Fahrrad fährt bei Rot über eine Kreuzung und wird vom lehrer angefahren.
Grobfahrlässiges, verkehrswidriges Verhalten; Schuldfrage eindeutig.

Lehrer fährt Schüler aus Unachtsamkeit an, ebenfalls eindeutig.

Schüler verunfallt im Auto des Lehrers wegen eines Verkehrverstoßes des Unfallgegeners; eindeutige Schuldfrage.

Schüler verunfallt im Auto des Lehres, weil dieser einen Unfall verursacht. Dafür kommt die Haftpflichtverletzung des Fahrzeughaltes auf, außer der Unfall wurde grobfahrlässig herbeigeführt (Trunkenheitsfahrt etc. des Lehrers). In diesem Fall verliert der Lehrer seinen Versicherungsschutz.

Ansonsten gilt, was hier bereits geschrieben worden ist. Egal wie der Schüler auf "direktem Weg" zur Schule kommt, zunächst ist er in NRW über die gemeindliche Unfallversicherung (GUVV NRW) versichert. Der GUVV wird sich aber nachdem die Verursacherfrage an dem Unfallgeschehen geklärt ist, seine Kosten von der Versicherung des Verursachers erstatten lassen.

Das ist aber immer so, und somit ist es egal, ob der Beifahrer ein Schüler oder ein Kollege ist, der bei einem Unfalll verletzt wird.

Eine ganz andere geschichte ist, dass Lehrer, die aus guten Gründen sich nicht mit einer einzelnen Schülerin in einem Raum aufhalten sollten, diese besser auch nicht ohne Begleitung durch Dritte in ihrem Auto mitnehmen sollten. Hier gilt nämlich, wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

Dieser Aspekt führt zu dem kategorischen Imperativ, nimm keine Schüler in deinem Auto mit!


lage-egalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.09.2011 09:49:19 geändert: 09.09.2011 15:29:54

missmarple hat im letzten beitrag ein in vieler hinsicht überzeugendes plädoyer für den aktiven gebrauch des fahrrades ausgeführt.
das spart neben dem ganzen ärger, obendrein noch einen haufen geld und nicht zuletzt den besuch in einer fit4fun-, wellness- oder sonstiger turnveranstaltung.

die ausgangsfrage, ob schülerinnen dann noch mitgenommen werden wollen, erübrigt sich in der regel meist auf elegante weise von selbst.


Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2011 23:33:11

wird es in bestimmten Situationen sogar gern
gesehen, wenn ein Lehrer einen Schüler mitnimmt. Und
zwar von Seiten der Schulleitung! Wie das? Nun, an
der Schulkonferenz nehmen auch Schüler teil. Und die
SchuKo ist abends, endet meist gegen 21 Uhr oder
später. Unsere Schule liegt aber schön einsam im
Grünen, außerhalb einer Siedlung, Busse fahren dann
nicht mehr und der Weg zum Bahnhof ist, gelinde
gesagt, gruselig. Also fragt der SL nach der
Konferenz die Schüler, wie sie nach Hause kommen,
und ist zufrieden, wenn Kollegen einige mitnehmen.

Fazit: In bestimmten Situationen muss man sich
einfach für das kleinere Übel/das geringere Risiko
entscheiden.


Schüler nicht mitnehmen - rechtliche Situation egalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2011 23:43:08

Hallo,
also ich nehme generell weder Schülerinnen noch Schüler mit und biete höchstens an, dass solche ohne Handy zu Hause anrufen können. Dann können die Eltern die Rückfahrt in Ruhe organisieren.
Ich nehme schon aus Gründen der psychischen Arbeitshygiene Niemanden mit. Die Hin- und Rückfahrt sind für mich die Zeit, um zwischen Arbeit (Schule) und Freizeit zu wechseln.
Außerdem muss man ja auch mal die beruflichen Probleme hinter sich lassen können. Da pack ich mir nicht noch Mitfahrer mit ans Bein.


Nun ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2011 02:35:09

Dann können die Eltern die Rückfahrt in Ruhe organisieren.

Genau das können einige Eltern bei uns nicht. Entweder sind sie nicht zu erreichen oder haben kein Auto oder das Baby schläft oder...
Wenn dann da ein heulender 5.Klässler steht, der den Bus verpasst hat, dann nimmt ihn immer ein Kollege mit, die meisten Dörfer sind außer mit dem Schulbus nämlich nicht zu erreichen.
Und wenn ich mit meiner Klasse einen Ausflug/ einen Unterrichtsgang in der näheren Umgebung mache, dann bringen meistens die Eltern ihre Kinder dorthin und holen sie wieder ab. Trotz Fahrgemeinschaften bleiben dann immer welche übrig, bei denen das gar nicht klappt. Wenn es nicht mehr als vier sind, transportiere ich die mit meinem Auto von und zur Schule, damit sie mit den Schulbussen fahren können. In der Stadt bei Vorhandensein eines öffentlichen Nahverkehrs würde ich das eventuell auch anders handhaben.


@ishaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2011 07:13:54

Ja, die reine Lehre hat 'was. Nur umsetzen lässt sie sich nicht immer.

Ich habe auch schon SchülerInnen im eigenen Auto mitgenommen, die den letzten Bus verpast hatten (weil ein Kollege eben noch 'was klären musste).

Auf Wanderfahrten (Selbstversorgerhaus) zum Einkaufen, zu Veranstaltungen außerhalb der Schule etc.

Es ist Risiko behaftet, aber nicht verboten.
Am lustigsten fand ich übrigens, dass der Kollege, der den Kurzen nach der 9. Stunde noch da behalten hatte, um etwas zu klären, anschließend mir die größten Vorhaltungen wegen des Heimtransportes in meinem Privat-PKW machte, obwohl er es nicht geschafft hat für eine Heimreise des Kindes zu sorgen. Der ist vor mir an dem weinenden Kind an der Bushaltestelle vorbei zu seinem Auto gegangen.

Ich habe auch zunächst das Kind gefragt, was los ist, habe ihm mein Handy gegeben, damit es daheim anrufen konnte.

Fazit: Zuhause keiner erreichbar, um mit dem Bus nach hause zu kommen hätte das Kind erst zum ZOB gemusst und wäre von da aus 90 Minuten später zu seinem Heimatort gekommen. Bei allen rechtlichen Bedenken bin ich dann auch kurz entschlossen vom Pfad der reinen Lehre abgewichen.

Regeln, die das Zusammenleben eher erschweren, kann man bedenkenlos kippen. Dabei gilt eben der alte juristische Grundsatz:
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Übrigens, die Replik, die ich dem Kollegen, der das Problem erst geschaffen und mir dann die Vorhaltungen gemacht hatte, gegeben habe, hat den auch stark irritiert - bis heute.


@ach, werte misses...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2011 09:54:35

übrigens, die Replik, die ich dem Kollegen, der das Problem erst geschaffen und mir dann die Vorhaltungen gemacht hatte, gegeben habe, hat den auch stark irritiert - bis heute

an deinem zeitweise eindrucksvollen auftreten, auch außerhalb der virtuellen räume, wird hier doch niemand einen zweifel hegen.

abschließend nochmal klar und deutlich: radfahren und vorbild sein, dafür werden wir schließlich bezahlt!


Fehlbesetzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2011 10:25:01

Ich eigne mich nicht zum "Radfahren" noch bin ich bereit als Vorbild herhalten zu müssen. Sollte jetzt jemand meinen, dass somit die Grundlage für mein Gehalt entfalle, dem antworte ich, dass eben auch ein schlechtes Vorbild dennoch ein Vorbild ist.

Als Nicht-Beamter stehe ich auch in keinem besonderen Treueverhältnis zum Staat, ich muss mich also nicht gemein machen. Es reicht wenn die Beamten weiterhin "radfahren", also nach oben buckeln und nach unten treten.

Ich gebe für mein Gehalt Fachunterricht, dafür bin ich eingestellt worden, nicht für Erziehungsaufgaben oder um Eltern hinterher zu laufen. Die Bezahlung erfolgt proportional zur Anzahl der gehaltenen Stunden, folglich vermeide ich jede Überstunde, da der gezahlte Stundensatz abzüglich Steuer- und Sozialversicherungslast meinen Reallohn zu stark absenkt. Unbezahlte Tätigkeiten lehne ich vvon daher von vorn herein ab.


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