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Forum: "Darf ich einen Schüler im Auto mitnehmen?"

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kein rechenbeispielneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2011 13:02:59

Unbezahlte Tätigkeiten lehne ich vvon daher von vorn herein ab.

von den tätigkeiten eines meinetwegen auch schlechten vorbildes kann man nicht zwangsläufig eine gesinnung ableiten bzw auch radfahrerinnen können durchaus aufrecht im sattel sitzen - dass sie dafür im falle des beamtenstatuses nicht immer ausreichend entlohnt werden, ist die berüchtigte kehrseite. zahlen sind da allerdings nicht wirklich weiterführend, möchte ich meinen.


Öhm ja ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2011 15:58:22

... möglicherweise bringt es den hiesigen Forentrollen einige Genugtuung nun auf neue Opfer einzuprügeln.

Allerdings ist diese Debatte um Fehlbesetzung ja oder nein ja eher eine müßige Diskussion, die nicht Ausgangsfrage des Themenstarters war.

Also wieder zurück zu den sich ergegebenden Fragen: Transport von Schülern durch Lehrer - ja oder nein? Warum und warum nicht?

Grüße aus dem Autofahrerwetter
oneida


von forenrtrolliger themenabweichung neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2011 16:21:30

die sicher wohlwollende anmahnung eines qualifizierteren teilnehmers kann nur dann sinn machen, wenn ein weiterführender aspekt hinzugefügt wird, was nicht der fall sein konnte, da bereits alles (un-)rechtlich relevante teilweise sogar mehrfach getippt wurde.

was dabei müßig ist oder auch nicht, kann nur jedeR für sich selbst beantworten, alles andere wäre anmaßend.

deutlich wird dabei, dass ein oberlehrerhafter aufruf "zurück zum thema" manchmal ungewollt kontraproduktives bewirkt.

möge ich unrecht haben.

unverzagte grüßt mit wetterfester klamotte vom zweirad









erlaubtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2011 16:22:01

Ist erlaubt. Versicherungstechnisch nicht ganz einfach. Letztendlich aber egal, der mitgenommene Schüler wird behandelt wie ein Dritter, der nicht verwandt oder verschwägert ist.

Disziplinarrechtlich führt der Sachverhalt "Schülermitnahme" in eine Katastrophe.

Aber wie immer, no risc no fun


Fazitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2011 23:15:48

Manchmal muss man sich entscheiden, ob man
mitmenschlich-fürsorglich handelt (haben wir nicht
auch so etwas wie eine Fürsorgepflicht?) oder
kleinkariert-juristisch bzw. versicherungsrechtlich
angemessen. Soll doch jeder sehen, wo seine
Prioritäten liegen!

Ich selbst habe im Laufe der Jahre schon häufiger
Schüler aus Mitleid und ähnlichen Motiven
mitgenommen, zumal ich auch in Schulortnähe wohne.
Wenn ich ansonsten kaum jemals einen Verkehrsunfall
hatte, warum sollte ausgerechnet etwas passieren,
wenn ein Schüler bei mir im Auto sitzt? Wie
wahrscheinlich ist das denn?


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2011 07:13:27

Das seh ich anders.
Ich kenne einen, der hat sich einen
Leihwagen im Urlaub genommen und
damit einen Fußgänger angefahren.
Der Fußgänger sitzt im Rollstuhl.
Der Mann musste original sein Haus
verkaufen und lebt heute vom
Existenzminimum.
Auf so etwas hätte ich wegen
eines Schülers keinen Bock.


Doppeldeutigkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2011 07:44:42

Die thematische Abweichung ist ohnehin nur durch die doppeldeutige Bezeichnung "Radfahrer" entstanden.

Ich habe nämlich überhaupt nicht an besagte zweiradfahrer sondern an deren gebückte Haltung gedacht. Der Begriff "Radfahrer" wird nämlich gerne auch gegenüber Personen benutzt, zu deren vornehmlichen Eigenschaften das Buckeln nach oben und Treten nach unten gehören. Mit Buckeln ist dabei die devote Haltung gegenüber höher gestellten Personen bzw. Institutionen (Dienstherrschaft) gemeint. Somit ergibt sich das unten von selbst.

Der Sinnzusammenhang ergibt sich über den von mir geschilderten Vorfall. Ein Kollege hält einen Schüler der 5. Klasse nach der 9. Stunde auf, um ein Gespräch zu führen. Das Gespräch nach der Stunde mag ja sinnvoll und angebracht gewesen sein, angesichts der Folgen aber unverhältnismäßig. Der junge Schüler hat nämlich in Folge des Gespräches seine letzte Heimfahrtmöglichkeit für diesen Tag verpasst. Was ich kritisiert habe ist das Verhalten meines Kollegens, der sich um die weiteren Folgen seiner Erziehungsmaßnahme nicht gekümmert hat und mir im Anschluss Vorhaltungen gemacht hat, weil ich die Angelegenheit pragmatisch gelöst habe (und den Schüler, der seine Eltern nicht erreichen konnte, nach Hause gefahren habe).

Dieses bigotte Verhalten, sich erst die Hände in Unschuld zu waschen und dann den mit dem Finger auf andere zu zeigen, so etwas bringt mich in Rage. Wo ist da das Vorbild? Erst den Schüler in eine missliche Lage bringen und dann an ihm vorbei ans eigene Auto zu gehen. Jedem musste auffallen, dass der Schüler ganz alleine an der Haltestelle stand. Und jeder Kollege, der freitags am Nachmittag unterrichtet, weiß, dass der letzte Bus um 15:39h abfährt. Es hätte ja gereicht zu fragen, wie der Schüler denn jetzt nach Hause komme. Dieses "vorbildhafte Verhalten", das in dieser Situation zum Vorschein kam, finde ich zum Kot...

Übrigens, juristisch betrachtet hat damals der möglicherweise verbotenen Schülerbeförderung die eventuelle Missachtung der Aufsichts- und Fürsorgepflich gegenüber gestanden, die ein Staatsanwalt auch als unterlassenen Hilfeleistung hätte ansehen können. Somit war der entschluss durch eine möglicherweise nicht fehlerfreie Rechtsgüterabwägung abgedeckt. Also Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift, um dem Kind zu helfen. Juristen können nämlich in konkreten Fällen auch ganz pragmatisch sein.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2011 15:49:16

Ich fasse meine Erkenntnisse zusammen:

Der Weg zu einer anderen Schule gilt als Schulweg, daher war es rechtens, diese Schülerin dort hinzufahren.


Du neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2011 16:34:04

kannst es aber auch kompliziert machen..

1. Erkenntnis aus den Links: Es ist erlaubt, und zwar nicht nur auf dem Schulweg.

2. Erkenntnis aus den Beiträgen: Es ist deine Entscheidung, ob du es tust oder nicht.

3. Erkenntnis aus den Links: Dein Schüler ist in deinem Auto mitversichert.


Irgendwie ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2011 01:09:47

... wird mir diese Diskussion jetzt gerade ein wenig zu hochtrabend.


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