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Forum: "Aufsicht im Schwimmunterricht"

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Aufsicht im Schwimmunterrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: waldrach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2011 18:42:27

Hallo,
habe mal eine dringende Frage.
An unserer Schule (GS in RLP) haben die 2. bis 4. Klassen eine Stunde Schwimmen pro Woche (ein Becken für alle, wird dann immer mit ner Schnur abgetrennt).
So, nun das Problem: ich bin die einzige Lehrkraft, die den Unterricht "offiziell" leiten darf, sprich den Rettungsschwimmschein hat.
Jetzt haben wir die neuen Stundenpläne bekommen und andere Kollegen sind für den Schwimmunterricht ihrer Klasse eingeteilt und als 2. Person eine FSJlerin!!!
Ist das rechtens??? Was ist wenn da was passiert???
Im Prinzip müsste man dann das Becken abgrenzen und alle Kinder dürften nur im Nichtschwimmerbereich schwimmen oder? Mir wurde auch als Hilfe die FSJlerin zugeteilt (auch in einer 2.Klasse mit mehr als 15 Nichtschwimmern!. Selbst ich fühle mich dabei nicht wohl: sie darf ja auf keinen Fall die Schwimmer beaufsichtigen, aber den Nichtschwimmern das Schwimmen beizubringen trau ich ihr ehrlich gesagt auch nicht zu (bei so einer großen Anzahl).
Eine Kollegin meinte, wir sollten uns unter diesen Umständen weigern, Schwimmunterricht zu erteilen, aber dann leiden wieder nur die Kinder darunter, die den Schwimmunterricht lieben.
Kennt sich jemand da genauer aus, besonders mit der Hilfe von FSJlern!?!?!
Abgesehen davon lief es bisher immer so ab, dass wir die Gruppen in Schwimmer und nichtschwimmer aufgeteilt haben und jeder dann auch für seine kleine Gruppe die zeugnisnoten und formulierungen gemacht hat. Wie soll ich die Schwimmer oder Nichtschwimmer denn benoten, wenn ich sie nicht beaufsichtige? (wobei das das geringste Problem in der ganzen Situation ist).

Vielen Dank für eure Hilfe!


Regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2011 18:57:18



Ob ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2011 20:13:24

... das jetzt republikweit gültig ist, weiß ich natürlich nicht. Aber Schwimmunterricht darf nur erteilen, wer die Befähigung dazu hat ("Schwimmschein", Rettungsschwimmschein alleine reicht bei uns nicht). Zusätzlich betreuen darf jeder. Wenn jemand, der diesen Schwimmschein nicht hat, zum Schwimmunterricht als Schwimmlehrer eingeteilt würde, müsste er die Schulleitung darauf aufmerksam machen, dass er keinen Schwimmunterricht erteilen darf (am besten eine kurze Erklärung schriftlich). Könnte ja sein, dass der das übersehen hat.


Mmhneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: waldrach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2011 20:19:54

Danke für deine schnelle Antwort. diesen Erlass kenne ich schon und leider hilft er mir insofern nicht weiter, als dass ich nicht weiß, ob ich dann die Gruppe aufteilen darf und der FSJlerin eine Gruppe überlassen kann (in einem abgetrennten Becken). Sie hat nur leider keine Ahnung vom Sport und Schwimmen und deswegen fände ich es schon schade, wenn die Gruppe dann immer nur Bahnen schwimmen muss oder eben die Nichtschwimmer ohne wirkliche Tipps schwimmen lernen sollen.
Unser Rektor nimmt das alles nich so ernst. Er sollte mich letztes Schuljahr schon bei einer Klasse begleiten, und wenn ich den unterricht nicht allein gemacht hätte, weil er es mal vergessen hat oder was weiß ich warum, dann wäre der Unterricht mindestens 10mal ausgefallen.


@ sthneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: waldrach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2011 20:22:41

Es sieht bei uns so aus, dass keiner außer mir einen Schwimmschein oder auch nur den Rettungsschwimmer hat! Das ist ja das Problem. Die Kollegen, die zum Schwimmen eingeteilt sind, machen das schon seit Jahren (und der rektor weiß das auch).
Eigentlich müssten sie sich weigern, oder? Ich meine, wenn wirklich mal was passiert, dann... da will ich gar nicht dran denken!


Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2011 21:03:38 geändert: 07.08.2011 21:07:19

Bei uns gilt, dass jede Aufsichtsperson am Becken mindestens das DRSA Bronze vorweisen muss, ansonsten ist eine Beaufsichtigung nicht zulässig. Eltern ohne Schein dürfen zB das Umziehen beaufsichtigen, dann aber nicht mehr als Aufsichten eingesetzt werden.

Ich verweise auf den Fall im Hallenbad in Schongau vor ca zwei oder drei Jahren mit dem entsprechenden Forum hier.:

http://www.4teachers.de/?action=showtopic&dir_id=668207&topic_id=19674

Th

P.S.: Besonders der Eintrag von joqui auf Seite 5 oder so ist für solche Fälle interessant - da geht es nämlich um die Verurteilung der Lehrkraft.


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: waldrach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2011 21:18:12

für eure Antworten... ja, das mit der Rettungsschwimmer-Bronze-regel gilt bei uns eben auch.
Demnach dürfte ich mit meiner Klasse zwar schwimmen gehen (egal ob mit oder ohne FSJlerin)m jedoch müsste ich das Becken abtrennen und alle Kinder dürften nur im Nichtschwimmerbereich bleiben. Allerdings frage ich mich, was das den Kindern bringt, denn ich kann ja immer nur bei einer Gruppe sein.
Meine Kollegen müssten demnach ihre schwimmstunde sausen lassen. Tja, aber ich kann wohl kaum 9 stunden Schwimmen in der Woche geben, wenn ich auch noch D, Ma, Su und Sport machen soll.
aber Hauptsache beim Sticken und Werken sind wir doppelt besetzt...


Ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2011 23:55:40

eigentlich müsst ihr euch weigern.

In welcher Schulart unterrichtest du? Wenn der Schwimmunterricht nicht "legal" abgedeckt werden kann, müssen sich entweder Kollegen weiterbilden, den Schein kann man ja durch einen Lehrgang erwerben, oder es müssen andere Lehrer an die Schule.

Wenn was passiert ist es schwer nachzuweisen, dass du zum Schwimmunterricht gezwungen wurdest.

Helfer ohne Ausbildung oder Rettungsschwimmschein dürfen zusätzlich zu einem ausgebildeten Schwimmlehrer schon als Helfer anwesend sein, aber nicht alleine und schon gar nicht unterrichten.

Unterschätze auch nicht die Gefahren im flachen Wasser....


Dein SL müssteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2011 00:04:07 geändert: 08.08.2011 00:05:10

schleunigst dafür sorgen, dass noch andere Kollegen bei euch den Schwimmschein machen!! Dafür gibt es beim DLRG und anderswo immer wieder FoBis.
Momentan stehst du ganz allein dafür gerade, wenn etwas passiert! FSJler und Kollegen ohne entsprechende Ausbildung haben keinerlei Kompetenzen im Becken, auch wenn du aus Nettigkeit die geschilderten Zustände mitmachst. Das kann ich gut nachvollziehen - ich bin auch eher so gestrickt. Aber gerade während des Schwimmunterrichts kannst du kaum alle Kinder im Blick haben und merkst u. U. erst sehr spät, wenn einer Probleme hat, über Wasser zu bleiben.
Mach dieses Problem im eigenen Interesse zur Angelegenheit des ganzen Kollegiums!
Einen guten Schulanfang wünscht dir
angel


Vorsicht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2011 07:33:53

Du solltest dich auf keine halbgaren Sachen einlassen. Wenn irgendetwas passeirt, wirst du dir dein Leben lang Vorwürfe machen und du wirst mit Sicherheit zur Verantwortung gezogen werden.

Dem Schulleiter sollte die Weigerung schriftlich begründet werden und dann sollte auf keinen Fall irgendjemand irgendetwas gegen geltende Erlasse tun.


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