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Forum: "Sinn und Unsinn von Dienstvereinbarungen?"

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was zur hölle sindneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2011 21:14:46

"kreativzeitangebote"....
das wort ist mir ja gänzlich neu...
soll/darf man da während der schulzeit stricken?
skole


falscher fehlerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2011 22:40:53

Da hätte ich ja gar keinen bock das zu lesen und würde schon aus Verzweiflung Mehrarbeit machen;)

Es wird ja nicht verlangt Mehrarbeit zu machen, der Verzicht auf Freizeit reicht doch vollkommen aus


@burzlineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2011 06:28:15

Genauer:

Dienstvereinbarung über die Berechnung und Abgeltung von Mehrarbeit im Blocksystem
mit Kreativzeitangeboten
1. Geltungsbereich
Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Lehrerinnen und Lehrer Schule x
2. Ziele
Diese Dienstvereinbarung regelt die Berechnung der Mehrarbeit und Möglichkeiten zur
Abgeltung von Mehrarbeit als Freizeitausgleich im Blocksystem mit verbindlichen
Kreativzeitangeboten.
Ein Unterrichtsblock versteht sich als eine Unterrichtseinheit von 80 Minuten Dauer.
Eine Kreativzeit umfasst eine Zeitspanne von 50 Minuten.
3. Grundlagen
„Die Abgeltung von Mehrarbeit ist nur im Rahmen der Mehrarbeitsvergütungsverordnung
möglich. Danach ist die Abgeltung von Mehrarbeit nur möglich, wenn:
- sie schriftlich angeordnet oder genehmigt wurde (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 MVergV);
- mehr als drei Unterrichtsstunden bzw. 5 Zeitstunden im Monat abgeleistet
wurden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 1 MVergV).“
„Dieser „Schwellenwert“ beträgt für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte drei Unterrichtsstunden
(vgl. § 3 Abs. ...)
Im Fall einer Teilzeitbeschäftigung
berechnet sich der „Schwellenwert“ entsprechend dem Umfang der festgesetzten
usw....
4. Verfahrensweise
- Der Schwellenwert für Lehrkräfte in Vollzeitbeschäftigung und bis zu einem
Beschäftigungsumfang von 2/3 der Vollzeitbeschäftigung wird bei 2 Blöcken Mehrarbeit
überschritten.
(3 Unterrichtsstunden = 135 min bzw. 2 Unterrichtsstunden = 90 min) (2 Blöcke =160 min).
- Bei einem Beschäftigungsumfang von weniger als 2/3 der Vollzeitbeschäftigung wird
der Schwellenwert bei 1 Block überschritten.
- Ab einer Mehrarbeit von 2 Blöcken ist eine Abgeltung als Freizeitausgleich für
Lehrkräfte in Vollzeit und bis zu 2/3 der Vollzeitbeschäftigung möglich.
- Lehrkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 1/3 der Vollzeitbeschäftigung und
weniger können bereits bei 1 Block Mehrarbeit diesen als Freizeitausgleich
beantragen.
- Die Verrechnung der Blöcke erfolgt dabei 1:1. (1 Block Mehrarbeit = 1 Block
Freizeitausgleich)
- Der Freizeitausgleich soll an Tagen erfolgen, an denen keine für die Lehrkraft fest
geplanten Kreativzeiten statt findet.
- Ist dies nicht möglich wird die Kreativzeit auf einen anderen Tag verlegt oder im
Ausnahmefall 1: ½ angerechnet. (1Kreativzeit = ½ Block). Die Verlegung der Kreativzeit
hat dabei Priorität.
- Eine Abgeltung von Mehrarbeit in Freizeit kann gewährt werden. Sollte dies aus
dienstlichen Gründen, z.B. Personalmangel aufgrund eines erhöhten Krankenstandes
o.ä., nicht möglich sein, kann nur eine finanzielle Abgeltung der Mehrarbeit
entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Betracht gezogen werden.


Ah, und den habt Ihr als Kollegium genau so mit der Schulleitung ausgehandelt und protokolliert
Habt Ihr wirklich so viele Juristen bzw. Rienstrechtsexperten in Eurem Kollegium?

Der ist doch so von der zuständigen Landesschulbehörde bzw. Bezirksregierung den Schulleitungen diktiert und Euch vorgelegt worden?


neee, aber...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: burzline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2011 10:02:21

Wir haben einen "tollen" ÖPR, der gerne so was macht...


Undneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2011 10:04:14

wieviel Zusatzstunden bekommt der Kollege, der diesen Mist auch noch überwachen und in den Plan einbauen muss?? Das kann doch nur ein Aprilscherz sein.

@burzline:Ich hatte dich um ein Beispiel gebeten. Sag bitte nicht, ihr habt noch mehr davon.


Tollneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2011 11:49:06

... im Sinne von tollwütig?

Okay, das Thema Mehrarbeitsvergütung ist mit Sicherheit von Interesse, genauso wie die Prozentwerte mit denen einzelne Stunden gewichtet werden ein Thema sind. - Aber dermaßen formal, das erinnert mehr an eine juristische Fingerübung.


ochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: burzline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2011 12:21:35

bei uns gibt es schon einige Dienstvereinbarungen.

Und wie sieht es nun bei anderen aus?

burzline


@burzlineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2011 13:21:33 geändert: 20.08.2011 13:26:07

Nee, an meiner Schule gibt es keine DV. In NRW sind wir noch Angestellte der Bezirksregierung, der Bezirks-PR kann allenfalls DVs mit der Bez.-Reg. aushandeln, die dann für alle Schulen einer Schulform im Regierungsbezirk Gültigkeit haben. landesweite DVs muss der HPR mit dem SchulMin verhandeln.

In anderen Behörden sind Dvs ganz normal, die werden zwischen Behördenleitung und Personalrat ausgekaspert und haben innerhalb der Behörde ihre Gültigkeit. So ist zum Thema Mehrarbeit in vielen anderen Behörden ausgehandelt, dass Mehrarbeitsstunden durch Freizeit abzugelten sind. Dies ist selbst bei der Polizei als Landesbehörde so.

In Schule will das mit dem Freizeitausgleich aber einfach nicht gelingen, warum versteh ich auch nicht
Muss doch gehen, dass ich in einer woche sechs Vertretungsstunden mache und die innerhalb des selben Monats abfeiere.

In NRW ist allein das Formular zur Abrechnung von Mehrarbeit dergestalt abschreckend, das viele gleich auf das Ausfüllen verzichten.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: burzline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2011 13:44:55

Das mit dem Abbummeln funktioniert schon bei uns, nur nicht im gleichen Monat. Man soll ja darauf verzichten Geld zu beantragen...



Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2011 14:08:39 geändert: 20.08.2011 14:10:06

fürchte, du wirst hier kaum jemanden finden, der dein Beispiel toppen kann.

Wir haben solche DV nicht, schon aber ein paar Regelungen, die der Schul-PR ausgekaspert hat und die Gesamtkonferenz abgesegnet hat. Da gehts auch um den Einsatz von Halbtagskräften, wenn es um Vertretungen, Aufsichten etc geht. Aber das sind ein paar kleine Regeln, ganz überschaubar. Mehr nicht.

Erklärst du uns noch, was Kreativzeitangebote sind, bitte?? Vielleicht haben wir sowas ja auch ohne es zu wissen??

Ach ja, wir sind eine RS in Nds, knappe 450 SuS.


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