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Forum: "Betreuungsangebot an Grundschulen"
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| welcher Grundsatz? | | von: missmarpel93
erstellt: 28.08.2011 15:50:58 |
Was für Eltern und Kinder gut ist, muss aber nicht unbedingt für LuL gut sein.
Was soll hir geschaffen werden? Ein schulisches Angebot oder ein kommunales Betreuungsangebot? Entweder es gibt ergänzend zum Vormittagsunterricht, in der Regel 5 Schulstunden an GSen, ein Betreuungsangebot oder eine Ganztagsbeschulung. letzteres heißt janicht, dass es ganztägigen Fachunterricht geben muss. Nur die Betreuung kann über Erzieher oder anderes nicht-lehrendes Personal erfolgen während eine Ganztagsbeschulung in der Hand lehrenden Personals sein müsste. Ersteres ist eine kommunale "Dienstleistung", das Zweite läge in der Zuständigkeit des Landes, was den Kommunen äußerst lieb sein dürfte.
Wenn nachmittäglicher Förderuntericht in der hand von LuL liegt, stellt sich die Frage nach den Anrechnungsstunden.
Mir ist es letztendlich egal, meine Kinder sind weit jenseits des Grundschulalters und ich selbst bin an einer Gesamtschule, was in NRW Ganztag bedeutet. Die Frage bleibt, wo steuern die Grundschulen hin? |
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