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Forum: "Bezahlt ihr auch für den Parkplatz vor der Schule?"

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Das hat ja lange gedauertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2011 17:56:16

von unserem Landratsamt bis ins Kultusministerium. Kurz nachdem unser damaliger Schulleiter Landrat wurde (2007), kam die Parkplatzvermietung (150,-€ im Jahr) Und das haben die im Kumi erst jetzt mitbekommen???? ... Zumindest hat jeder Mieter bei uns einen eigenen Stellplatz, der im Winter auch manchmal mit geräumt wird.
Ich bin in der glücklichen Lage, meinen Schulweg zu Fuß zurücklegen zu können


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2011 19:37:16

unsere schule ist so gebaut, dass krankenwgen, anlieferungen, paketdienst direkt vor die schule fahren können, OHNE gebühr . also in einer sogenannten *kurzhaltezone*.
referenten, berufsberater und co, die einen tag kommen, bekommen eine *einmalblankomagnetkarte* und müssen nix bezahlen.


Ich bin so froh....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2011 09:46:45

...dass ich an einer Schule in privater Trägerschaft arbeite.

Weil ich oft große Mengen Kunstmaterialien anschleppe und der große Parkplatz doch etwas entfernt ist vom Eingang, habe ich meinen Chef überredet, dass ich auf einem (nicht genutzten) Oberstufenhof direkt vor einem Seiteneingang parken darf. :)



Geschäfte, Betriebe und Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2011 10:56:04

Der kleine aber feine Unterschied bei Geschäften und Angestelltenparkplätzen und Schulen ist die Tatsache, dass etliche Kolleginnen und Kollegen zwischen zwei Schulen pendeln. Das ist stundenplanmäßig oft sehr eng. Da ist keine Zeit, sich noch auch Parkplatzsuche zu begeben.
Im Schuhgeschäft kommt die Verkäuferin dann halt 5 Minuten später. In der Schule sitzen 30 Schüler unbeaufsichtigt und man hat ein Aufsichtsproblem.


Darf man das?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2011 10:24:08

Ab und zu, wenn ich aus dienstl. Gründen mal andere Schulen zu besuchen habe, ist ein Schild auf dem Parkplatz angebracht, auf dem etwa Folgendes steht:

Parkplätze von 7 Uhr bis 14 Uhr für Lehrkräfte reserviert

Das müsste eigentlich nur dann möglich sein, wenn diese Parkplätze von den Lehrkräften gemietet werden?


da fällt mir was ganz anderes einneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2011 10:43:54

eine Freundin von mir (Nichtlehrerin) hat mir mal ein Foto geschickt. Auf diesem Foto sieht man ein Parkplatzschild auf dem steht:
"Parken nur für Lehrer und Behinderte"
Ich versuche das mal in die Bildergalerie zu stellen.


Bisherneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: burzline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2011 20:42:07

hatten wir auch diese 'reserviert' Regelung und die Lehrer hatten Parkkarten. Aber nun hat man eben festgestellt, dass genau dass nicht geht. Also Parkplatz mieten oder wo anders parken.


Parkkartenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.09.2011 07:40:06 geändert: 19.09.2011 08:15:16

Die Parkkarten, die eine kostenfreie Nutzung eines ansonsten bewirtschafteten Parkplatzes erlauben, sind ein "Gehaltsbestandteil und müssen als solcher versteuert werden.

In den meisten Bundesländern sind Schulen öffentliche Einrichtungen der Kommunen. Folglich sind im Grundbuch auch die Kommunen als Grundbesitzer eingetragen, somit ist das Grundstück wie eine Straße öffentlich. Es darf also jeder dort parken. Eine Nutzungseinschränkung dieses öffentlichen Parkraumes kann nur auf der Grundlage der kommunalen Satzungen geregelt werden.

Der Witz bei den Schulparkplätzen ist, dass das Grundstück im Eigentum der Kommune ist, der lehrer aber Landesbediensteter ist. Wir mussten Im Referendariat als Landesbedienstete in der Kantine des kommunalen Rathauses auch immer als "Externe" mit Aufpreis essen.

Im übrigen ist der Finanzminister sowieso der Meinung, dass es ihm egal sei, wie ihr zur Arbeit kommt. Der weg zur Arbeit ist Privatsache, und da gehört das Parken halt dazu.

Damit ist der Einwand, mein Dienstherr muss mich umsonst parken lassen, denn er hat mich ja abgeordnet, irrelevant. Der Dienstherr entschädigt für die dienstliche Nutzung des privaten PKWs, damit ist ebenfalls das Entgelt für das Parken abgegolten.

Die meisten von uns nutzen ihren privaten PKW eben gegen Erstattung dienstlich. Dies kann der Dienstherr aber nicht ungefragt voraussetzen. Die Fahrt zur Stammdienststelle ist wie geschrieben Privatsache. Wenn er mich aber abordnet an eine andere Dienststelle, dann ist das eine dienstrechtliche Angelegenheit und nicht mehr Privatangelegenheit. Für die Fahrt zur Abordnungsdienststelle muss der Dienstherr mir einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, wenn es den gibt. Er muss mir die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstatten, denn er kann das Vorhalten eines privaten Fahrzeugs nicht voraussetzen. Sollten öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen bzw. die Abordnungsstelle nicht in zeitlich vertretbarem Aufwand - vor allem bei stundenweiser Abordnung - nicht zu erreichen sein, so muss ggf. auf Taxifahrten ausgewichen werden. Die Fahrtzeit zwischen Stammdienststelle und Abordnungsort ist übrigens für andere Landesbedienstete Arbeitszeit Auf die Besonderheiten der Entfernungsregelungen zwischen Wohnort und Stammdienstort und Abordnungsort (kürzere oder weitere Entfernung) will ich hier gar nicht eingehen.

Fazit: An manchem Elend ist man selbst schuld. Hin und wieder hilft ein einfaches N E I N.


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