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Forum: "inklusion"

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@kaialineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 08:10:43

Ich glaube, ein bisschen weniger Formalität und ein bisschen mehr Gefühl für die
Kinder täte vielen Klassen da gut...


... und damit hast Du im Grunde den Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung genannt.

Aber genau der wird uns in NRW an allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufen I und II aber verwehrt. Das gesamte Unterichtsgeschehen ist output-orientiert (wie jeder Scheixx).

Das heißt, die auf den Kernrichtlinien basieren Curricula orientieren sich an den formalen Voraussetzungen für die Schulabschlüsse. Wegen der Lernstandserhebungen in 8 und der Zentralen Prüfungen in 10 traut sich ja jetzt schon keine Lehrkraft einem Thema, mit dem sich eine Klasse/ein Kur schwer tut, mehr Zeit einzuräumen und dafür anderes weg zu lassen. Alle hetzen also mit ihren Regelklassen mit 26 bis 34 SuS durch den Pflichstoff. Wer mit D, E oder M Pech hat und die Fächer sind im Stundenplan als Doppelstunde donnerstag oder freitags eingeplant, der weiß im Vorfeld, dass ihm auf Grund der gesetzlichen und der beweglichen Feiertage so 4 bis 5 Wochenstunden weniger im zweiten Halbjahr zur Verfügung stehen. Glaubst Du, dass unter diesen Umständen, Rücksicht auf Einzelschicksale (individuelle Förderung) genommen werden kann oder dass die Eltern der Regelschulkinder großes Verständnis aufbringen?

An einer Schule, die ich gut kenne, wollte ein Kind einer I-Klasse mit dem Stuhl auf seine Klassenlehrkraft losgehen (hat sich im letzten Moment bremsen können). Auch wenn das betroffene Kind in dem Moment aus dem Unterricht genommen werden konnte, auch wenn die Betreuung für den restlichen Schultag an einer Regelchule ein echtes Problem ist, da es nicht ausreichend Sonderpädagogen gibt, ein geregelter Unterricht war an diesem tag und auch an den Folgetagen in dieser Klasse erst einmal nicht weiter möglich.

Um die Klasse zu beruhigen, muss dann erst einmal die Klassenleitung - am besten im Team - in die Klasse. Nur in der Zeit muss sie in allen anderen Unterrichtsstunden vertreten werden. An den Sekundarschulen außer der Hauptschule gibt es nämlich Fachlehrerunterricht und keinen Klssenlehrerunterricht. Die äußeren Rahmenbedingungen passen nicht zur UN-Konvention und dem erklärten politischen Willen, allein die Eltern über die Art der Schulform bestimmen zu lassen.

In einer anderen Klasse werden die lernschwachen Kinder mittlerweile von der dritten sonderpädagogischen fachkraft binnen 18 Monaten betreut, da an es den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen zu großer Personalfluktuation kommt. Auf Grund sinkender Schülerzahlen verändert sich deren Personalschlüssel von Schuljahr zu Schuljahr. Zunächst wurde dem durch Abordnungen an Regelschulen begegnet, mittlerweile bewerbe sich aber viele Sonderpädagogen weg an andere Schulen, um nicht am Ende von der Bezirksregierung zugewiesen zu werden. Gleichzeitig sollen die FöSen noch die berufsbegleitende Ausbildung von Regelschullehrern im sonderpädagogischen Bereich (VBSOF) gewährleisten. Hinzu kommen die besonderen Schutzbedingungen für weibliche Sonderpädagoginnen in der Schwangerschaft (Gefährdungsanalyse etc.)

Es sind die formalen Rahmenbedingungen, die den Nagel auf den Sarg der Inklusionsumsetzung darstellen.


@sonpaedneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 08:23:38

selbst im alten system gab es kurse, gruppen- und
auch einzelunterricht.


Schön, schön war die Zeit ... Im alten systen gab es aber auch Förderschulen.

Im kostenoptimierten System der Neuzeit werden selbst an Gesamtschulen die leistungsdifferenzierten Fächer bis Endde ders 8. Jahrgangs binnendifferenziert unterrichtet. Und das bei Kursgrößen zwischen 20 und 30 SuS. Auf Grund der Personalsituation können Kurse unter 18 SuS gar nicht gebildet werden, da sie zu große personelle Ressourcen binden. Die Folge ist, dass die SuS eben doch in erster Linie in durchschnittlich 28 Kopf starken Gruppen im Unterricht zusammengefercht sind. Es gibt dazu eben keine Nebenräume, in die Teilgruppen sich mit ihrer sonderpädagogischen Fachlehrkraft zurückziehen könnten.

Das Entscheidende aber ist, es gibt keine Grundlagen für eine zieldifferente Leistungsmessung und Bewertung. Folglich müssen sich die I-Kinder den gleichen formalen Grundsätzen für die Leistungsbewertung unterwerfen. Die können noch so schön individuell gefördert worden sein, am Ende müssen sie die gleichen Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen mitmachen, um ganz formal über den höchstmöglichen, erreichbaren Schulabschluss bestimmen zu können. - Und ob ein Förderschüler nun an einer FöS oder an einer GeS keinen Abschluss bekommt, ist absolut gleichwertig.


nu zwei kurze anmerkungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 08:48:12

es gab schon immer und es gibt nach wie vor eine gesetzliche grundlage für
zieldifferente leistungsbeurteilungen.

und die "sonderpädagogische fachlehrkraft" wird in zukunft auch teilgruppen
aus "leistungsstarken schülerInnen" unterrichten, während die "regellehrkraft"
mit den anderen beschäftigt sein wird.
nur, um ein scheinbar zementiertes (schul)weltbild zu erschüttern…

sopaed


Traumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 08:59:42

sonpaed, träum weiter

Und wenn Du den Nachteilsausgleich meinen solltest, dann ist der ganz etwas Anderes als zieldifferente Leistungsmessung. Hier wird lediglich für - z.B. SuS mit LRS oder Dyskalkulie - ein längerer Bearbeitungszeitraum für die gleichen Prüfungsaufgaben zugestanden - meist eine Viertelstunde. Ich rede von den rechtlichen Bedingungen, die Für Regelschulen gelten. Das an Förderschulen andere Bedingungen gelten, weiß ich ebenfalls. Dazu muss man sich nur die unterschiedlichen Zeugnis(formular-)reports ansehen. Die Förderschulzeugnisse lassen sich mit den gängigen Schulverwaltungsprogrammen an Regelschulen gar nicht erstellen.


gemeinsame sprache?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 09:33:36

"Die Förderschulzeugnisse lassen sich mit den gängigen
Schulverwaltungsprogrammen an Regelschulen gar nicht erstellen." - was für ein
denken steht hinter solcher aussage?

worüber redest du hier? über kinder, die zieldifferent unterrichtet werden? oder
über kinder, die trotz sonderpädagogischen förderbedarf zielgleich unterrichtet
werden?
nachteilsausgleich heisst bei dir alleine nur mehr zeit? sonst nichts?
wieder nur halbwissen oder wieder der gezielte versuch der desinformation der
leserInnenschaft?

sopaed


jetzt reicht esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 10:12:35

Nimm zur Kenntnis, dass es unterschiedliche rechtliche Bestimmungen für Förder- und Regelschulen gibt. An regelschulen besteht der Nachteilsausgleich bei anerkanntem nachteil und der andauernden teilnahme am förderunterricht lediglich in einem zeitlichen Ausgleich. Eine Besonderheit stellen Leistungsfeststellungsprüfungen dar, um den Leistungsstand eines Schülers z.B. nach längerem, meist krankheitsbedingtem Fehlen im Unterricht festzustellen, um ihm trotz des versäumten Unterrichtes die Versetzung in eine Folgeklasse zu ermöglichen. Eine weitere Möglichkeit ist es, SuS, die nicht in der Lage sind zu schreiben, anstelle der Klassenarneit mündlich zu prüfen. U.U kann auch anstelle einer schriftlichen Klassenarbeit eine andere lernleistung bewertet werden, z.B. ein Lesetagebuch anstelle einer entsprechenden Deutscharbeit oder ein entsprechendes Referat anstelle eines Tests.

Diese Ersatznaßnahmen haben während der Dienstzeit zu erfolgen. Die teilnehmenden Lehrkräfte sind für die zeit der Prüfung vom Fachunterricht freizustellen und müssen vertreten werden. Musst Du noch mehr wissen? Was meinst Du warum dieses verfahren an regelschulen zumeist selten zum Einsatz kommt. All dieser aufwand geht nämlich immer zulasten anderer, heißt der Regelschüler.


Bürokratie und Praxisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 13:18:08

Um mal euren Zwist ein wenig zu durchbrechen:

Nachteilsausgleich gibt es in anderen Bundesländern auch.
Ich glaube auch, dass er wenig eingesetzt wird, weil die Hürden sehr hoch sind.

Es braucht vorab eine Klassenkonferenz, in der genau festgelegt wird, worin der Nachteilsausgleich besteht.
Meines Wissens dürfen in meinem Bundesland auch die Aufgaben angepasst werden, weitere Hilfsmittel gestattet werden etc.

Mir ist z.B. nicht klar, warum dies nicht im Zeugnis auftauchen soll.
Wenn ein Kind einen Nachteilsausgleich erhält und unter vielerlei Zugeständnisse die gestellten Aufgaben zufriedenstellend löst, ist eine Benotung doch nicht mit einer anderen Benotung vergleichbar.
So oder so passen Notenzeugnisse nicht zur Inklusion.

Im übrigen haben unsere LuL die wenigen i-Zeugnisse im letzten Jahr in der FöS mit deren Programm geschrieben, Lernstandsberichte bei ausgesetzter Note habe ich schon als Fließtext auf der Rückseite vermerkt.
Inzwischen gab es für unser Programm ein Update und es ist nun möglich, Zeugnisse für Kinder mit Förderbedarf zu schreiben.

Das Problem, dass die Richtlinien nicht so sind, wie man es für die Regelschule gewohnt ist, kennen wir in Nds. auch. Es ist nicht ganz leicht, in dem Wirrwarr zu finden, was man braucht, wenn es überhaupt existiert.

Insgesamt stochern viele im Nebel.
Das hat nichts damit zu tun, dass man sich nicht informieren würde,
sondern eher damit, dass nur der Rahmen gesteckt wird,
aber zur Ausführung keine Hilfen gestellt werden.

Das hätte man auch einfacher gestalten können!
Es käme auch allen Kindern zu Gute.

Palim


@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 13:40:46

Schule ist eine behörde. Und wenn Inklusion zu den Aufgaben dieser Behörde gehört, dann hat die behördenleitung die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Nicht ich als Klassenlehrer muss dann an eine FöS rennen, um dort ein entsprechendes Zeugnis zu erstellen sondern die Schule, an der ich eingesetzt bin, hat die für meine Tätigkeit notwendigen Instrumente vorzuhalten. Ich arbeite ja nicht auf "eigene Rechnung" sondern als weisungsgebundener Teil der Exekutive. In NRW sind die Formatvorlagen für die einzelnen Schulformen rechtlich geregelt (siehe BASS), ich bin also bei der Erstellung eines zeugnisses an eine bestimmte Vorlage gebunden und kann sie nicht einfach ersetzen. Zeugnisse sind Urkunden und müssen deshalb nicht nur inhaltlich sondern auch formal den entsprechenden Bestimmungen entsprechen, da sie ansonsten ihren Urkundscharakter verlieren und somit rechtsunwirksam werden. Auf Gut-Deutsch: Steht die Nichtversetzung auf einer "falschen" (formal nicht richtigen) Urkunde, ist die Nicht-Versetzung hinfällig.
Wozu also Eigeninitiative aufbringen, um das System zu retten?


"Musst Du noch mehr wissen?" missneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 17:34:49

nein! reicht mir, um die unterstellung der gezielten desinformation deinerseits
zurückzunehmen.
könntest du in erwägung ziehen, dass es unterschiedliche rechtsvorschriften
nicht für schulen, sondern für verschiedene schülerInnen gibt?
wäre es wirklich zu viel verlangt, dass du dich mal umfänglich in diesen
problematiken beraten lässt, bevor du dich hier weiter outest?
vertraust du so darauf, dass dein viertelwissen den meisten kollegInnen, dir sich
noch nie mit der problematik befasst haben, imponiert bzw. von diesen adaptiert
wird?
glaubst du nicht, dass sie bei überprüfung deiner "fakten" auf ungereimtheiten
stossen werden?

sopaed


@sopaed: Wem nutzt eigentlich diese "Inkludierung"?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 17:52:12 geändert: 12.01.2014 17:53:50

- den Schülern? Welchen?
- etwa sogar denen, die "inkludiert" werden sollen?

- den Lehrern an den Regelschulen, die mehr oder weniger fassungslos vor Problemen stehen, die sie mangels Ausbildung und mangels zur Verfügung gestellter Hilfen nicht werden lösen konnen?

- den Eltern der Kinder, denen man "von Amts wegen" die "Inkludierung" ihres Nachwuchses angedeihen lassen will?

Ich habe den Eindruck, daß nichts für die zur "Inklusion" vorgesehenen Kinder besser wird, aber auch nichts besser wird für die Kinder an Regelschulen, und schon gar nichts für Lehrer, egal, ob an Regelschulen oder an den Förderschulen.

Ist bei all dem Gewusel die Frage nach dem Nutzwert für die Kinder etwa auf der Strecke geblieben?


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