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Forum: "Auswahlgespräche für Lehrereinstellung"

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Beförderungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: event Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2005 18:06:17

Ich denke hiermit ist der Bewährungsaufstieg gemeint. Seiteneinsteiger werden nämlich nicht so "hoch" bezahlt wie Lehrer, die den "normalen" Weg genommen haben. Durch den Bewährungsaufstieg können Seiteneinsteiger in NRW nach einer vorgegebenen Anzahl von Jahren in eine höhere Besoldungsgruppe kommen.


Nein,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2005 19:14:18

das meinte ich nicht.

"Beförderung" meint: von Studienrat auf Oberstudienrat, auf Studiendirektor, auf Oberstudiendirektor. Also: A13, A14, A15, A16. Und das geht bei Berufsanfängern frühestens nach fünf Jahren ( Laufbahnwechsel), nach einer Beförderung muss man dann auch wieder fünf Jahre warten, bis man es wieder versuchen kann.

Wie gesagt, wie das bei Seiteneinsteigern aussieht, weiß ich nicht.


Beamtentum vs. Anstellungsverhältnisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: queereinsteiger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.03.2005 16:05:54

Danke, Meike, für deinen Kommentar. Bei meiner Entscheidung für/gegen das Beamtentum gibt es allerdings noch einen zusätzlichen Haken (siehe dazu mein Forum "Queer Teachers (Wieviel Outing in der Schule?)" bei den Community-Foren. Ich hab schlichtweg Angst, dass ich mit meinem Lebenswandel (und ich werde nicht 30 Jahre lang auf alle Events verzichten, die mir viel bedeuten) evtl. doch mal ein Disziplinarverfahren kriege. Über die Problematik war ich mir natürlich einerseits klar, BEVOR ich mich als Quereinsteiger für die Schule beworben habe, andererseits haben mich sowohl das Wirtschaftsamt Berlin-Tempelhof, das Berliner Hochschulteam-Arbeitsamt (mit denen ich im Rahmen einer Berufsberatung jeweils sehr offen über meine Situation und entsprechende Bedenken gegen den Schuldienst geredet habe) und ein Zeitungsartikel über eine Lehrerin, die trotz einer Tätigkeit im Swinger-Club gemäß Berufungsentscheid NICHT gekündigt werden durfte, diesbezüglich dann ziemlich beruhigt und zur Bewerbung ermutigt.

Nun bin ich im Seminar und erfahre,
a) dass die o.g. Lehrerin zwar nicht gekündigt, aber immerhin abgemahnt wurde - dass ihr Verhalten also somit doch nicht als okay gilt
b) dass ein schwuler Lehrer wegen einer privaten Sexkontakt-Annonce im Internet ein Diszi kriegt
c) dass ich alles vermeiden solle, was "im öffentlichen Raum" stattfindet - und wenn ich dann nachfrage, was "öffentlicher Raum" genau bedeutet, ob es also z.B. einen Unterschied macht, ob ich an einem normalen Werktag bei uns auffällig ge- oder (teil)entkleidet durch die Fussgängerzone (und somit auch m.M. nach zu Recht als öffentliches Ärgernis angesehen werden könnte) oder aber dasselbe Outfit/Verhalten bei einem besonderen Event mit entsprechender offiziell behördlicher Genehmigung zeige(z.B. Love Parade oder Christopher Street Day) - dann krieg ich als Antwort, ich muss alles vermeiden, was irgendjemand (z.B. über Fernsehübertragung der Paraden, die werden ja meistens stundenlang live ausgestrahlt - eigentlich könnte man aber denken, die solle dann auch nur anschauen, wer es auch sehen möchte bzw. zumindest damit umgehen kann) mitkriegen und daran Anstoss nehmen könnte...

In der Tat entmutigt mich das auch manchmal während dem Ref. Dann denk ich mir, wozu mach ich mir die ganze Ausbildungs-Mühe, wenn ich hinterher sowieso mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit aus dem Dienst entfernt werde (nein, um entsprechenden Antworten gleich vorzubeugen: jahrelanger Verzicht ist keine Lösung - ich will ja NICHTS ILLEGALES tun, ich will nur die Freiheiten weitergeniessen, über die ich mich so sehr gefreut hab, als ich sie vor 6 Jahren das erste Mal erlebte). Zwei Jahre für's Ref verzichten - okay. Ich hab auch meine privaten Internetseiten jetzt aus dem Netz genommen. Aber verzichten für immer, bis zur Pensionierung - nein. Auch wenn mir dann echt schleierhaft ist, wovon ich dann dauerhaft meinen Lebensunterhalt bestreiten werde - denn eigentlich wäre ich GERN Lehrer, würde gern Schülern Mathe/Physik beibringen, würde gern mit Menschen arbeiten und doch mein im Studium erworbenes Wissen anwenden - das war meine originale Anfrage ans Arbeitsamt, wie ich das wohl verbinden könne. Klar ist nämlich auch, dass ich einen sozialeren Job möchte und nicht nur pure Theoret. Wissenschaft.

Tja, und dann denk ich mir, vielleicht sollte ich einfach Lehrer werden, im Rahmen meiner Möglichkeiten unauffällig bleiben und echt nur meinen Unterricht durchziehen (ohne Outing an der Schule? - siehe Forum) und warten, ob ich damit durchkomme oder irgendwann doch (weil man mich im Fernsehen/Internet o.dgl. sieht oder mir mal jemand Missgünstiges in einer Szenekneipe begegnet) gekündigt werde. Und wenn ich dann nur ein normales Anstellungsverhältnis hab, dann ist es doch wohl eine normale Kündigung wie in der freien Wirtschaft auch, oder? Die mir die Möglichkeit gibt, mir einen neuen Job zu suchen (wieder Unterrichten oder etwas anderes) und mir für die Übergangszeit wenigstens ein bisschen Arbeitslosengeld sichert, oder? Während ich als Beamte gleich einen Prozess (ein Diszi ist doch ein Gerichtsverfahren mit Akteneintrag etc, oder?) bekommen und mir vermutlich mein Ruhegehalt auch noch gekürzt/gestrichen werden kann, auf das ich doch eigentlich durch die bisherige Arbeit dann Anspruch erworben hätte. Und deshalb will ich vielleicht kein Beamter sein...

Korrigiert mich bitte, wenn ich Unrecht habe!







ausstiegneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rieselfeld Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2005 11:25:50

ich habe festgestellt, dass der lehrerberuf definitiv nichts für mich ist.
bin beamtin auf probe in baden-württemberg,.
wer kann mir auskunft geben über kündigungsfristen?
a.







































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