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Forum: "Anerkennung des Schulabschlusses"

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Anerkennung des Schulabschlussesneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: littledi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2012 21:31:15

Hallo zusammen,

ich habe mal eine kleine Frage, weiß aber nicht, ob ich diesem Bereich des Forums richtig bin.

Wenn man in NRW den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (10A) macht, mit welchen Abschluss ist dieser denn dann in Schlewig-Holstein denn dann vergleichbar?

Dort gibt es ja nur Hauptschule bis Klasse 9 oder Realschule bis Klasse 10.

Eine Kollegin hat so einen Fall und fragte mich um Rat.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!



das ja nen ding...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2012 21:39:23

vielen dank für die info, wusste ich gar nicht, dass es bei euch zehn jahre für hs gibt.

habt ihr denn auch einen erweiterten stoffplan?

ich kann mir allerdings nicht vorstellen, mit welchem abschluss der bei uns vergleichbar sein sollte.
fachschulabschlüsse sind zu speziell u. unvergleichbar mit hs.

wieviel zeit ist denn für den realabschluss veranschlagt bei euch?

unverzagter neugiergruß


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2012 22:06:12

bei uns gibt es den HS-Abschluss nach 9 und 10
Auf der HS kannst du 10A (Hauptschulabschluss nach 10) machen
oder den 10B (Realschulabschluss) oder den 10B mit Quali, ist dann der erweiterte Realschulabschluss und berechtigt dann zur SEK II (10A und 10B sind unterschiedliche Klassen mit unterschiedlichen Lehrplänen udn unterschiedlichen Abschlussprüfungen)
Der HS Abschluss nach 9 ist im Prinzip nix, weil wir eh 10 Jahre Schulpflicht haben.
Das waren jetzt noch nicht alle Fragen beantwortet aber hoffentlich schon mal ein Teil


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2012 22:07:19

in Niedersachsen auch so, heißt nur anders.


Auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.06.2012 20:18:09

in Berlin ist es so ähnlich, heißt nur anders.


und in RPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.06.2012 20:33:43

heißt es bestimmt auch anders


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: littledi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2012 08:36:31 geändert: 07.06.2012 08:41:24

Mir fehlt nur noch die Antwort auf die Frage:

Wenn man in NRW den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (10A) macht, mit welchen Abschluss ist dieser denn dann in Schlewig-Holstein denn dann vergleichbar?

Die Schulabschlüsse in NRW kenne ich, da ich selber auf der Hauptschule bis Klasse 10 war bis ich dann ans Gym zwecks Abi gewechselt bin.

Nur was macht jemand, der einen 10 A Abschluss aus NRW hat und sich dann in Schleswig-Holstein bewirbt, wenn es da keine Hauptschule bis Klasse 10 gibt.

Eine Kollegin hat jetzt so einen Fall an der Schule und man sagte dem jungen Mann, er solle sich erkundigen, mit welchem Abschluss das in Schleswig-Holstein vergleichbar ist.

Nur kann weder die BZR noch in Schlewig-Holstein ihm jemand Auskunft geben. Er hat ja anscheinend mehr als die Hauptschüler in SH nach Klasse 9 und weniger als die Realschüler nach Klasse 10. Diesen 10A Abschluss nach Klasse 10 gibt es da in SH anscheinend nicht!






Nachteile des Föderalismusneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2012 10:22:12 geändert: 07.06.2012 10:26:40

Da der Schüler in NW den Typ A, der zum HS-Abschluss nach Kl. 10 führt, besucht (hat), hätte er nach Klasse 9 in SH bei Vorliegen eines bestimmten Zensurenprofils eine Regional- oder Gemeinschaftsschule besuchen können. Die entspricht in etwa dem Typ B von NW und endet auch mit einer Prüfung für den Realschulabschluss.

Zu klären wäre, ob das mit der Abschlussprüfung in NW erworbene Zeugnis (HS 10) mit dem vorliegenden Zensurenprofil in SH als RS-Abschluss anerkannt werden kann. Das wird wahrscheinlich nicht möglich sein.

Dann gibt es wohl nur die Möglichkeit, eine offizielle Anfrage an das Kultusministerium in Kiel zu richten. Vielleicht gibt es dort auch die Möglichkeit, sich den HS 10-Abschluss aus NW für SH anerkennen zu lassen. Solche Anerkennungsverfahren gibt es für ausländische Zeugnisse, warum nicht auch für Zeugnisse aus anderen Bundesländern?

Hier wird mal wieder deutlich, wie unsinnig die föderale Schulstruktur in Deutschland ist. Was zu ändern wäre!

docman


Schulpflichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2012 11:17:31

Weder unsinnig noch sonst etwas.

Der zentrale Punkt ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, und die endet in den meisten Bundesländern mit erreichen des 16. Lebensjahres unter der Voraussetzung, dass 10 Schuljahre besucht worden sind und eine Berufsausbildung beginnt.

Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA9) wird nur vergeben, wenn die versetzung in Klasse 10 erreicht ist.

Der Unterschied zwischen einem HA10 und einem mittleren Schulabschluss (MSA) in NRW besteht in den Fächern, die als Hauptfach einzustufen sind, und am Anforderungsniveau.

Der MSA wird vergeben, wenn der Schüler erfolgreich den Profiltyp B der HS, die RS oder eine GeS mit zwei Erweiterungskursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik oder Chemie/Physik mit mindestens 4 abgeschlossen hat. Daneben muss das Wahlpflichtfach mit 4 abgeschlossen werden und die hauptfächer, die nicht auf E-Kursniveau unterrichtet worden sind, mit mindestens einer 3 abgeschlossen worden sind. Die übrigen Fächer müssen mindesten 4 sein, zwei der übrigen Fächer müssen mindestens 3 sein.

Der Unterschied zwischen HA9 und HA10 besteht in der Anzahl der Hauptfächer.

Beim HA9 sind lediglich D und M Hauptfach, alle anderen Fächer sind übrige Fächer. In Bio, Chemie und Physik sowie technik, Hauswirtschaft und Wirtschaft gibt es Einzelnoten. Alle Leistungen müssen mindestens 4 sein.
Es wird eine Minderleistung in einem Hauptfach und in maximal zwei der übrigen Fächer geduldet.

Beim HA10 sind die Hauptfächer D, M, Arbeitslehre und Naturwissenschaften. Alle anderen Fächer sind übrige Fächer. In Arbeitslehre und Naturwissenschaften gibt es eine Lernbereichsnote. Es werden je eine Minderleistung in einem der hauptfächer und einem der übrigen Fächer geduldet.

Die ganzen Ausgleichsregelungen verkneife ich mit hier.

Für einen Schüler, der den HA10 hat, muss in SH also nur geprüft werden, ob die Voraussetzungen (Noten) für einen Realschulabschluss in SH ausreichen. Notfalls muss eine Leistungsfeststellungsprüfung abgelegt werden. Ansonsten ist ein Hauptschulabschluss unabhängig von der schulischen Verweildauer ein Hauptschulabschluss. Das nächst höhere Abschlussniveau ist der Mittlere Bildungsabschluss, das die Fachoberschulreife einschließt.

wer also mit em HA10 aus NRW nach SH umzieht hat Pech, bei rechtzeitigem Umzug hätte er ein Jahr weniger Schule bei gleichen Berechtigungen gehabt; dumm gelaufen.


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