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Forum: ""Das ist nicht machbar" – "Doch!" - Mutter vs. Schulleiter"

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@pbneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 19:35:42

Art.6 GG muss man mal genau lesen. Die Worte zuvörderst ihnen bedeuten laut Duden in erster Linie, zuerst, vor allem ihnen.
Aber keiner dieser Ausdrücke schließt eine weitere Erziehungsinstanz aus. Wenn diese Worte ausschließlich wären, dürfte keine Oma ohne richterliche Erlaubnis ihre Enkelkinder betreuen
Also: Das GG sagt, das zuerst einmal die Eltern erziehungsberechtigt und erziehungspflichtig sind.
Das ist klar.
Es steht aber nirgends ein Verbot, dass weitere Instanzen erzieherisch wirken dürfen.
Und hier greifen nun die Landesgesetze. Da das GG eben kein Verbot ausspricht, können die Länder in ihren Schulgesetzen (für die Schulen sind ja sie laut GG zuständig) diesen Bereich eigenverantwortlich regeln.
Hier trifft außerdem auch Art. 30 GG zu:"Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt."

Ich hoffe dass damit diese Diskussion abschließen geklärt ist

rfalio


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 19:37:27 geändert: 11.09.2012 20:17:51

letzter Beitrag in diesem unsäglichen Forum:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Art. 6 (2): "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Art. 7 (2): "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates."


Bundesverfassungsgericht
(aus dem Jahre 1971, "Förderstufen-Urteil")

"Das Grundgesetz hat die Schule nicht zur ausschließlichen Staatsangelegenheit erklärt. Der Staat trifft sich hier mit anderen Erziehungsträgern in der Aufgabe, das Kind bei der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der Gemeinschaft zu unterstützen und zu fördern. Insbesondere wird das staatliche Bestimmungsrecht im Schulwesen begrenzt durch das in Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz gewährleistete Elternerziehungsrecht (Elternrecht).

Der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule ist in seinem Bereich dem Elternerziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet.

Diese gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziele hat, läßt sich nicht in einzelne Kompetenzen zerlegen. Sie ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen.
Der Staat muß deshalb in der Schule die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten und für die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen soweit offen sein, als es sich mit einem geordneten staatlichen Schulsystem verträgt."

Quelle:
http://www.schulelternrat.de/lererz99.htm


Und du wirst dich doch wohl nicht mit dem Bundesverfassungsgericht anlegen wollen, oder ??


Bildungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 20:41:06 geändert: 11.09.2012 20:48:18

Wir sind Lehrer, keine Erzieher und auch keine Bilder.
Lehrer bedeutet lehren.
Erzieher bedeutet erziehen.
Soweit klar.
Was ist das Pendand für Bildung?
Bildung kann man nicht stiften nur Lehre. Auf die haben wir uns zu kaprizieren.

Wenn Eltern und Schule gleichgestellt sind in Sachen Erziehung so müssten diese "Partner" gleichermaßen als Erziehungsbefugte genannt sein.

Zuvöderst bedeutet die oberste Pflicht die ihnen oliegt. Es gibt keine zweite Riege denn die müsste erwähnt sein.
Daraus ist nicht zu schließen, dass Zuvöderst heiß, es ist in erster Instanz ihre Ausnahme. Ausschließlich der Entzug des Erziehungsrechtes durch ein Gericht gibt Dritten erzieherische Befugnisse.

"Diese gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziele hat, läßt sich nicht in einzelne Kompetenzen zerlegen."

Eine Persönlichkeit kann man nicht durch Bildung erreichen auch nicht durch Erziehung. Sie wohnt uns inne. Durch jeden erzieherischen Eingriff verändere ich die Persönlichkeit.

Da die Schule durch ihren vermeintlichen Erziehungsauftrag die Persönlichkeit nachhaltig verändert greift

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Jetzt kann man nun anführen, dass das auch für die Eltern gelten müsste. Dass es ein Instanzunterschied zwischen eltern und schule gibt dürfte unbestritten sein und deshalb gibt es den Art 6.


Daraus ist zu schließen, dass nichteinmal der Staat erzieherische Befugnisse hat.


ich hebeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 20:49:03

dann mal den teilsatz hervor" sofern er nicht die rechte anderer verletzt...."

das passiert doch tagtäglich ... die rechte anderer werden verletzt in dem schüler stören, mobben, pöbeln... etc...

und da nehme ich mir dann einfach mal heraus, erzieherisch einzugreifen!

skole


Wo kämen wir hinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 20:50:38

So, wie du es beschreibst, klingt es wie ein absolut sachliches Vermitteln von Fakten, das Lehren in der Schule.

Wo kämen wir hin...?

Ich bin heilfroh, dass Schule nicht so ist und Kinder bei mir lernen dürfen.
Wie war das noch bei Precht und Hüther letzte Woche?
Lernen ist immer auch mit Emotion besetzt.

Wir bilden doch Kinder und keine Maschinen!

Im Umkehrschluss glaube ich zudem, dass es sehr einfach ist, sich aus der Erziehung heraus halten zu wollen.
Das klingt für mich so, als würde man die Eltern bei allem, was erzieherisch zu leisten ist, herzitieren und ihre Erziehungsleistung einfordern.

Palim


Die Wahrungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 21:02:15

der Ordnung und die Regulierung eines Unterrichtes sind noch lange keine Erziehung.

Wie kann ich mich nur verständlich machen. Es geht gar nicht darum ob wir erziehen oder nicht, denn dass lässt sich vermutlich gar nicht vermeiden. Sie sollen auch alle lernen dürfen und emotionen bilden und ausleben. Der Aussgangspunkt der Diskussion ist doch gewesen, Haben wir einen Erziehungsauftrag und damit das Recht oder nicht.

Ich behauptete nein, allein deswegen weil er nicht verbrift ist und auch in keiner weise begrenzt ist.


Wennneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 21:08:57 geändert: 11.09.2012 21:10:12

dir das Zitat vom Verfassungsgericht nicht verbrieft genug ist, wie wärs denn dann mit dem Europäischen Gerichtshof.??

Du musst uns deine Denke nicht verständlich machen, du musst nur endlich mal einsehen, dass du mit deiner Ansicht falsch liegst.

Du fragtest nach Argumenten - die hast du reichlich bekommen.

Du fragtest nach Paragraphen - auch die hast du bekommen.

Was denn nun noch????

Auch Lehrer müssen manchmal einsehen, dass sie nicht immer recht haben.

PS: Was für ein Beruf ist eigentlich der eines Erziehers oder einer Erzieherin ?? Aufbewahrererin?? Belustigerin ??


Warum fragen wir nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 21:14:50

einfach einen Rechtsexperten?
Dann wüssten alle Bescheid (Lehrer, Eltern, Schüler) und hätten eine professionelle Auslegung der Gesetze.


Angenommen neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 21:15:38

Früher nannte man sie Kindergärtner/innen

Angenommen Du hast Recht. Wo sind denn die Grenzen?


ahneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 21:35:19

Nur dass die früheren KindergärtnerInnen heute das Berufsbild Erzieher haben
und sogar einen Teil ihrer Ausbildung in der Schule ablegen (können)
und auch der Kindergarten inzwischen Bildungs- und Erziehungsauftrag hat.

Palim


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