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Forum: ""Das ist nicht machbar" – "Doch!" - Mutter vs. Schulleiter"

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von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 21:47:17

das ist aber nicht Thema sondern obliegt ein Teil der Erziehung der Schule.

Emotionale, charakterliche, soziale und intellektuelle bereiche sind Schwerpunkte der Erziehung.

Ich bin sicher, dess wir sehr unterschiedliche Vorstellungen diesbezüglich haben. Man stelle sich nun vor, wir würden in der gleichen Klasse unterrichten und unseren Focus auf diese Attribute richten. In nahezu ist in jedem Fach klipp und klar geregelt was in welchem Jahr Thema zu sein hat. Teilweise sogar mit dem Stundenanteil. Nur in unserem Streitthema gibt es lediglich Pauschalen, keine Strukturierung kein aufeinander aufbauendes Regelwerk wie in anderen Fächern. gewagt gewagt wo Erziehung doch mit das wichtigste ist. So lapidar kann der Erziehungsauftrag der Schule nicht umrissen sein.


Man kannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 21:50:57

sich auch aus Bequemlichkeit, Angst usw. dem Erziehungsauftrag widersetzen, so muss man sich nicht in die mit Erziehung zwangsläufig einhergehenden Konfliktsituationen begeben. Man hat keine Diskussionen mit SuS, auch mit unliebsamen Eltern nicht...Da ist man fein raus. Und wenn man dann immer die gleiche (dünne) Argumentation loslässt, scheinen die wahren Gründe für das Ablehnen von Erziehung in der Schule nicht in der (Grund-)Gesetzestreue von pb82 zu liegen...-


Wer redetneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 22:05:24

von wiedersetzen oder gar Bequemlichkeit. Allein, dass ich diese diskussion so intensiv führe zeigt wie "Bequem" ich bin. Diskussionen mit SuS, auch mit unliebsamen Eltern führe ich genau so wie die meisten Lehrer. Das hat alles nichts mit Gesetzestreue zu tun. Der Disput geht lediglich darum ob wir den Besagten Auftrag haben uder nicht.

Viele der Mitstreitenden Berufen sich auf das Schulrecht. Ich versuche lediglich einen Wiederspruch zu verdeutlichen. Von ablehnung habe ich auch nie geschrieben lediglich von meinem Zweifel an det Rrechtmäßigkeit. Fein raus sind vor allem die die sagen, dass sie das tun was ihnen der dienstherr vorgiebt. S.O. Ich stelle vieles was Schule betrifft in Frage und die dünne Argumentation stützt sich zwar wiederholt aber dennoch auf die höchsten Vorgaben.


Es gibtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 23:37:22

unter vielen anderen wunderbaren afrikanischen Sprichwörtern auch dieses:

"Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen."



Verfassungskonformitätneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2012 07:40:10

Im GG ist klar geregelt, dass der Bund keinerlei Gesetzgebungskompetenz im Bereich Bildung und Erziehung hat.

Die "Kultushoheit" ist grundgesetzlich garantiert. Der Rechtsbereich schule fällt in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder. Grundlage jedes Schulgesetzes ist die jeweilige Landesverfassung. Sowohl die Landesverfassungen als auch die Schulgesetze geben den Schulen den Erziehungsauftrag.

Der GG-Artikel "... die Erziehung obliegt zuvörderst den Familien ..." bedeutet doch, dass die Erziehungsarbeit in aller erster Linie innerhalb der Familie geleistet werden muss. Aus diesem Artikel ist keineswegs zu entnehmen, dass die Eltern das alleinige und ausschließliche Erziehungsrecht haben. Andernfalls wären das Jugendhilfegesetz und alle anderen rechtsbestimmungen und Urteile as diesem rechtsbereich nicht verfassungskonform und somit nicht rechtswirksam.

Wie der schönen Formulierung "obliegt" zu entnehmen ist, handelt es sich um eine Verpflichtung der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder. Eine Obliegenheit ist aber etwas anderes als eine Berechtigung. Es gibt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch das recht auf die Unverletzlichkeit der privatsphäre, es gibt aber kein grundgesetzlich garantiertes Recht auf die ausschließliche Erziehungshoheit (Erziehungsautonomie) der Eltern.

Nicht zu letzt ist dieser Passus des GG auch in den historischen Kontext zu stellen. Die väter und Mütter des GG wollten mit großer Wahrscheinlichkeit eine starke Einflussnahme des Staates auf die erziehung der Kinder und Jugendlichen einschränken und somit einen neuen "Reichsjugendführer" verhindern. Die öffentliche Einflussnahme auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen durch staatliche Stellen sollte aber vor dem Hintergrund Tausender von Kriegswaisen sicherlich nicht ausgeschlossen werden.

Was das GG allerdings garantiert ist das uneingeschränkte recht auf selbstbestimmte Doofheit! Und wie Einstein schon anmerkte.

Es gibt zwei Dinge die unendlich sind, die menschliche Dummheit und das Universum.

Einstein gab aber auch zu, dass er in Bezug auf die Unendlichkeit des universums Zweifel hege.


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2012 13:00:41

an missmarple


Bitteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2012 13:15:44

Gern geschehen


GG vs Bildungshoheit der Länderneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2012 18:18:25 geändert: 12.09.2012 18:22:28

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Widerspruch gibt zwischen den gesetzgeberischen Texten der Länder und dem Grundgesetz. Alle Gesetze haben mit dem GG konform zu gehen. Für begründete Zweifel gibt es das Bundesverfassungsgericht. Hier liegt die Macht der Gesetzesinterpetation. Ich bin ziemlich sicher, die Gesetzeslage der Länder hätte nicht so lange Bestand haben können, spiegelten sie nicht den Geist des GG wider.

In der Bundesrepublik, so ist meine Beobachtung, wurden die Rechte der Eltern gegenüber der Schule zunehmend gestärkt. Ich erinnere an das Recht, an Konferenzen teilzunehmen, das Recht, den Unterricht zu besuchen, die Pflicht der Lehrer für Notengebungstransparenz zu sorgen, etc.

In Frankreich, einem zentralistischen Staat, sieht das völlig anders aus. Den Eltern ist das Betreten der Grundschule nicht gestattet. An jeder Schule gibt es eine reale Linie, die nicht übertreten werden darf. Die Schulen sind eingezäunt. Das Kind kommt morgens rein und abends raus. Das Sagen haben die Lehrerinnen und Lehrer. Dort scheint Erziehung durch die Lehrer gewollt zu sein. Wir in Dt. müssen uns stellen und uns in die Karten schauen lassen. Wir sollten deshalb schon verstärkt auf der Verantwortlichkeit der Eltern beharren und uns nicht jeden Schuh anziehen.


Etwas anmaßendneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2012 18:29:53

Das Don't-feed-the-troll finde ich im hiesigen Fall etwas anmaßend. Ich sehe nicht, das derjenige, dem diese Vorwürfe gelten, sich trollig verhalten hätte. Es wurde vornehmlich an der Sache entlang diskutiert. Man muss doch froh sein, dass hier mal wieder eine Diskussion läuft. Dieses einvernehmliche Larifari bei vielen Oberflächenthemen zwingt doch eher selten zum Austausch von Argumenten.


Ich arbeiteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2012 18:46:38 geändert: 12.09.2012 18:47:37

an einer Grundschule. Gerade (aber nicht nur) in den ersten Schuljahren ist es, ob wir wollen, oder nicht, unsere Pflicht (!, nicht unser Recht), Kinder zu erziehen:
- ihnen den Unterschied zwischen ihren Bedürfnissen und den Rechten der Mitmenschen klarzumachen
- sie anzuleiten, Schwächeren gegenüber nicht hämisch, sondern helfend aufzutreten
- ihnen im täglichen Miteinander zu zeigen, nach welchen Regeln menschliches Zusammenleben friedlich und freundlich ablaufen kann
- Möglichkeiten darzustellen und einzuüben, wie Konflikte entweder vermieden oder konstruktiv gelöst werden können
- und und und...
Ich rede hier gar nicht vom Schleifenbinden, im täglichen Miteinander deutlich zu sprechen oder beim Einkaufen den Umgang mit Zahlen und (Geld-)Werten zu erlernen. All dies, auch das oben Erwähnte, ist sicher und zuvörderst Pflicht und Recht der Eltern.
Wenn dies aber nun nicht geleistet wird, soll ich mich nun auf meine Bildungsauftrag zurückziehen und die betreffenden Kinder nicht erziehen??
Oder kann die Diskussion in diesem Forum nicht auf Grundschul-Ebene ablaufen? Ich sehe mich sehr wohl als Erzieherin und erst in zweiter Linie als Bildungsvermittlerin. Ohne die obengenannten Verhaltensweisen könnte ich gar nicht bilden, da sie das Fundament für Bildung darstellen.
angel


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