transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 3 Mitglieder online 18.04.2024 04:56:46
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: " Aufsteigen mit Note 5 oder 6?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Aufsteigen mit Note 5 oder 6?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.09.2012 11:55:50

meine frage richtet sich vor allem an jene von euch, bei denen es 6 beurteilungsstufen gibt:
wie ist das aufsteigen mit schlechten noten geregelt? darf man mit 5 noch die klassenstufe wechseln? mit 6 (und irgenwelchen ausnahmeregeln) auch noch? mit mehreren fünfern?
danke schon mal


;-))neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.09.2012 14:33:06

Unterschiede können nicht größer sein!
das wird in jedem Bundesland und jeder Schule anders geregelt, bzw. wurde geregelt.
Vielleicht hilft dir diese Seite weiter:

http://www.schulrecht.pro/schulgesetz-baden-wuerttemberg-versetzungsordnungen.html

oder wiki hat auch einige Informationen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Versetzung_%28Schule%29

Versetzungen mit der/den Note(n)5 finden durchaus statt, wenn sie ausgeglichen werden können. In der Regel eine fünf mit einer 2 oder 2x3 in einem gelichwertigen Fach.


Gymnasium Thüringenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.09.2012 14:40:16

regelt die Versetzung (lt.Schulordnung) so:

- eine 5 => versetzt
- zweimal 5 => müssen ausgeglichen werden können mit zwei 3en oder einer 2 in gleicher Fächerwichtung (Also die Mathefünf = Hauptfach muss mit entsprechend besseren Noten in Deutsch oder Englisch oder der 2. Fremdsprache ausgeglichen werden)
- mehr als zwei 5en => keine Versetzung; außer auf besonderen Beschluss der Klassenkonferenz
- eine 6 muss mit zwei 2en oder einer 1 ausgeglichen werden können

Diese Versetzungsbestimmungen gelten nur für die Klassenstufen 6,8 und 9; in 5 und 7 bleibt keiner sitzen, in Klasse 10 gibt es die BLF=besondere Leistungsfeststellung, die dem Realschulabschluss gleichgesetzt ist und deren Bestehen Voraussetzung für den Übergang in Klasse 11 ist.

Früher wars einfacher....


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.09.2012 14:55:54

das hilft mir schon mal weiter.
wir haben ja nur 5 noten, und die 5 wird meist unter 50% vergeben.(bei uns an der schule derzeit im neuen system unter 45%).
bei uns ist mit einem fünfer das aufsteigen nur mit konferenzbeschluss möglich (und ist somit eurem "ausgleich" ähnlich ), so ist das erheblich schwieriger als bei euch, wo die note ja (soviel ich aus den hier vorliegenden notenberechnungsprogrammen entnehmen kann) oft sogar bis 25 oder 20% runterreicht!
während also bei usn jemand mit 30% "wissen" sitzenbleibt (bzw.eine nachprüfung machen muss), ist das bei euch mit einem fünfer überhaupt kein thema, seh ich das richtig?


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.09.2012 15:00:34

Das sihst du richtig, eine fünf hat keinen Einfluss auf die Versetzung. Allerdings gibt es da noch andere Bestimmungen, z.B. bei Prüfungen, da darf der Durchschnitt in allen Prüfungsfächern nicht schlechter als 4,0 sein. Also mit lauter 4ern und einer fünf in den Prüfungsfächern, ist das Klassenziel, bzw. der Abschluss nicht erreicht.


Sachsen-Anhaltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fuabal Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.09.2012 16:31:55

http://www.bildung-lsa.de/index.php?historyback=1&KAT_ID=360#art9203


unter diesem Link ist die Versetzungsverordnung für Sachsen-Anhalt zu finden. Durch diese ist alles geregelt, ich empfehle nur, beim Lesen am besten nebenbei eine Übersicht anzufertigen, da man sonst sehr schnell den Überblick verliert.


Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.09.2012 16:46:03

Übersichtlich ist was anderes..

http://www.schure.de/2241001/5200000.htm


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs