Ist in NRW nicht anders. Das Handyverbot (bezieht sich auch auf andere Aufnahme- und Wiedergabegeräte) wurde ursprünglich erlassen (Erlass oberste Schulbehörde), um die verbreitung jugendgefährdender Inhalte pornografischen und rechtsextremistischen Inhaltes auf dem Schulgelände sowie die Aufzeichnung von akkustischen (Tonaufnahmen) und filmischen Mitschnitten im Unterricht oder schulischen veranstaltungen zu unterbinden. Des Weiteren sollten Unterrichtsstörungen durch die Handy. Nutzung im Unterricht unterbunden werden.
Das vorübergehende Einziehen des handys oder von MP3-Playern ist somit in NRW gem. Erlass statthaft. Die Abwicklung der rückgabe ist teilweise nicht ordnungsgemäß, da die gegenstände nur vorübergehend entzogen werden dürfen, den SuS aber mit Ablauf des Unterrichtstages zurückzugeben sind. Wenn aber die Schulkonferenz beschließt, dass die handys nur an die Eltern zurückgegeben werden dürfen, so handelt es sich um eine freiwillige vom obersten Beschlussgremium einer Schule sanktionierte pädagogische Maßnahme und kann nicht beanstandet werden. Eltern, die anderer Rechtsauffassung sind, haben ja die Möglichkeit über die Schulpflegschaft eine anderslautende Regelung auf der Schulkonferenz zu beantragen und zur Abstimmung zu bringen.
Natürlich muss wie bei jeder Regelung an Ausnahme Tatbestände gedacht und diese fixiert werden.
Wenn Eltern meiner Klasse sich trotz Erläuterung über diese Regelung immer wieder beschweren, erhalten sie folgende Replik:
ehen sie, dass ist purer Neid. Alle SuS haben Smartphones, nur ich nicht und das lasse ich sie immer wieder gerne spüren!"
PS Ich glaube Du hast den satirischen unterton meines ersten Beitrages überleseb.